«Man kann aus einem Bunker nicht einfach einen Partykeller machen»
Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 22.02.2012 24 Kommentare
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13'500 Objekte der militärischen Kampf- und Führungsinfrastruktur in der Schweiz wurden mit der Armeereform 95 ausgemustert. Im Kanton Zürich zählte man damals 155 sogenannte militärische Sperrstellen. Sie bestehen aus einem oder mehreren Dutzend Objekten wie Bunkern, Barrikaden oder Panzerhindernissen.
Als vor acht Jahren das kantonale Inventar dieser «militärischen Denkmäler» präsentiert wurde, war noch die Rede davon, dass diese nach Möglichkeit verkauft werden sollten. Doch bisher konnten erst für rund 130 Anlagen Käufer gefunden werden.
Bewilligungen sind nur schwer erhältlich
«Es gibt viele Interessenten, aber die meisten schrecken schliesslich doch vor einem Kauf zurück», sagt Felix Köfer vom Armeelogistikcenter Hinwil, der für den Unterhalt der Anlagen zuständig ist. Einerseits seien die Bunker im Innern kleiner als sie von Aussen erscheinen, andererseits sei es nicht einfach, eine Umnutzungsbewilligung zu bekommen, lautet seine Erklärung. «Man kann aus einem Bunker nicht einfach einen Partykeller oder ein Ferienhaus machen, weil das meist nicht zonenkonform ist.» Hinzu komme, dass die Anlagen damals ohne Baubewilligung erstellt wurden. Diese müsste im Nachhinein eingeholt werden, was meist sehr schwierig sei. «Bekommt man die Bewilligung nicht, muss man die Anlage auf eigene Kosten rückbauen.»
Sauna statt Bunker
Über den Kaufpreis für eine militärische Anlage kann Köfer keine generellen Angaben machen. «Er setzt sich zusammen aus den ortsüblichen Bodenpreisen pro Quadratmeter und einem symbolischen Beitrag. Dieser kann durchaus auch fünfstellig sein.» Teilweise seien die Anlagen nach dem Kauf zu Lagerräumen umfunktioniert worden. Meist mussten sie anderen Bauten weichen. «Es wurde aber auch schon ein Bunker in ein Haus integriert, um daraus eine Sauna zu machen», weiss Köfer.
Problematisch am Verkauf der Anlagen sind auch die komplexen Besitzverhältnisse. «Die Anlagen befinden sich zum Teil gar nicht auf dem Boden des Bundes, sondern wurden im Baurecht auf privatem Grund gebaut», so Köfer. In einem solchen Fall entscheidet auch der Grundbesitzer mit, ob die Anlage erhalten oder liquidiert werden soll.
Stephan Steger, Historiker der Archäologie und Denkmalpflege des Kantons Zürich, bedauert diesen Umstand. «Keiner will für die Bunkeranlagen verantwortlich sein und niemand hat ein professionelles Interesse daran, sie zu bewirtschaften. Der Unterhalt würde zu viel Geld kosten.» Dabei handle es sich bei einigen Anlagen um besonders schützenswerte Bauten.
Bunkerkauf bei der Stadt kein Thema
Doch sowohl beim Kanton als auch bei der Stadt Zürich scheint das Interesse an den militärischen Anlagen mässig. «Abklärungen bei verschiedenen Departementen der Stadt haben ergeben, dass der Kauf eines Bunkers bisher schlicht kein Thema war», sagt Kuno Gurtner, Departementssekretär beim Zürcher Finanzdepartement, auf Anfrage.
«Wir übernehmen keine Gebäudehüllen, sondern nur Immobilien, die auch genutzt werden», erklärt Marc Huber, Sprecher der Immobilien-Bewirtschaftung Zürich. Eine Übernahme von militärischen Anlagen sei eine reine Gedankenspielerei. «Es bräuchte ein Nutzungskonzept – zum Beispiel als Museum – und eine städtische Dienstabteilung, die sich diesem Betrieb annehmen möchte. Die Ausarbeitung eines solchen Konzepts ist allerdings nicht unsere Aufgabe», so Huber.
Wenn sich die zuständigen politischen Gremien einig darüber würden, dass sich Zürich ein Bunkermuseum leisten könnte, so wäre es laut Huber durchaus möglich, eine solche Anlage ins Kulturportfolio der Immobilienbewirtschaftung aufzunehmen. Ein politischer Auftrag, ausgediente Militäranlagen zu pflegen, liege aber nicht vor.
Huber ist denn auch der Meinung, dass der Unterhalt der Anlagen weiterhin Bundessache sein soll. «Wir haben genug damit zu tun, unsere 1600 städtischen Gebäude fit zu halten.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 22.02.2012, 14:11 Uhr
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24 Kommentare
"Hinzu komme, dass die Anlagen damals ohne Baubewilligung erstellt wurden. Diese müsste im Nachhinein eingeholt werden, was meist sehr schwierig sei. Bekommt man die Bewilligung nicht, muss man die Anlage auf eigene Kosten rückbauen."--> Willkommen in der Schweizer Bürokratenlogik.... Antworten
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