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Mehr Rechte für die Süddeutschen

Von Liliane Minor. Aktualisiert am 30.01.2012 37 Kommentare

Doris Leuthard und der deutsche Verkehrsminister haben sich geeinigt: Bei der Planung des Zürcher Flughafens müssen auch Anwohner aus Süddeutschland angehört werden.

Am Turm der reformierten Kirche in Kloten vorbei: Eine Maschine der Swiss fliegt beim Landeanflug auf den Flughafen Kloten.

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Bild: Keystone

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Bundesrätin Doris Leuthard (CVP) und der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) haben sich im Fluglärmstreit grundsätzlich geeinigt: Die Schweiz übernimmt tagsüber mehr Anflüge, dafür darf der Flughafen Zürich in den Randstunden wieder über Süddeutschland angeflogen werden.

Leuthard kommt Deutschland aber weiter entgegen: Sie räumt den Deutschen dasselbe Einspracherecht in der künftigen Flughafenplanung ein, das auch Schweizern zusteht. Bislang wurde den Deutschen dieses Recht in der Regel nicht gewährt: Weder bei Ausbauvorhaben noch bei der Ausarbeitung des Sachplans, der die künftigen Betriebssysteme festlegt, durften sie Einwände erheben. Einzige Ausnahme waren die Arbeiten am derzeit gültigen provisorischen Betriebsreglement. Für ihr Mitspracherecht mussten die Deutschen damals bis vor Bundesgericht.

Auch bei Schallschutz- und Entschädigungsverfahren sollen die Deutschen gleichberechtigt werden. Damit beschreitet die Schweiz nach Einschätzung von Staatsrechtlern ganz neue Wege. Ähnliche, vertraglich abgesicherte Rechte zwischen Nachbarstaaten seien ihm nicht bekannt, sagt Thomas Fleiner, ehemaliger Rechtsprofessor an der Uni Freiburg. Er hält die Regelung für richtig, sie entspreche dem heutigen Trend: «Der Rechtsschutz kann nicht mehr einfach an der Grenze aufhören.»

Präzedenzfall für Atomlager?

Umstritten ist die Regelung bei den Bundesparlamentariern. Nationalrat Andreas Gross (SP) begrüsst das Mitspracherecht als «moderne Einsicht», dass Demokratie nicht an den Landesgrenzen aufhören sollte. Und er fordert, dass dieses ausgedehnt wird, beispielsweise im Hinblick auf ein mögliches Atomendlager in Benken. Ähnlich argumentiert GLP-Nationalrat Martin Bäumle: «Die Entwicklung muss in diese Richtung gehen.» Wenn daraus ein Präzedenzfall für Benken werde, sei das nur gut. Seine Parteikollegin und Ständerätin Verena Diener ist skeptischer: «Es stellt sich die Frage, was man im Gegenzug bekommt, wenn man einem Nachbarstaat ein solches Recht einräumt.» Bundesrätin Leuthard müsse dem Parlament genau erklären, wie dieses Mitspracherecht gemeint sei.

Einwände hat auch Christa Markwalder (FDP). Sie fürchtet Spannungen, wenn nicht mehr klar sei, ob nun das einheimische Recht oder das des Nachbarstaates gelte: «Die Betroffenen könnten versucht sein, jeweils das Recht auszuschöpfen, das ihnen mehr bringt.» Ähnlich argumentiert Nathalie Rickli (SVP). Sie hält das Mitspracherecht für «höchst problematisch», weil es dem Grundsatz widerspreche, dass Schweizer Gerichte für die Schweizer Bevölkerung und deutsche Gerichte für die deutsche Bevölkerung zuständig seien.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 30.01.2012, 09:20 Uhr

37

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37 Kommentare

Peter Kaegi

30.01.2012, 09:36 Uhr
Melden 33 Empfehlung

Verkauft doch den Flughafen Zürich dem Land Baden-Württemberg für einen Franken, dann gibt es endlich Ruhe um das ständige Hick-Hack. Antworten


Peter Abegg

30.01.2012, 10:23 Uhr
Melden 23 Empfehlung

Beschränkt endlich die Flugbewegungen der deutschen Airline SWISS und Air Berlin, dann wird das deutsche Manangement der SWISS und Air Berlin endlich gezwungen in Berlin zu handeln. Und macht endlich vorwärts mit dem Arbeitsverbot Süddeutscher am FLughafen Zürich. Wo bleibt die SVP???? Antworten



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