Zürich
Meldepflicht für Komatrinker
Von Lucienne-Camille Vaudan. Aktualisiert am 16.12.2011
Artikel zum Thema
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Immer öfter landen Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung im Spital. Dort erhalten ihre Eltern Broschüren von Informationsstellen und Präventionsmassnahmen. Die Teilnahme an Beratungsgesprächen ist aber freiwillig, weil die Spitäler aus Datenschutzgründen die Namen der jugendlichen Alkoholsünder nicht weitergeben dürfen.
Damit sind die SP-Kantonsrätin Renate Büchi-Wild und ihr Fraktionskollege Peter Stutz nicht einverstanden: Sie haben dem Regierungsrat eine Anfrage vorgelegt und verlangen darin, dass die ärztliche Schweigepflicht in Fällen jugendlichen Alkoholmissbrauches aufgehoben wird. Sie möchten für die Spitäler eine Meldepflicht an die Vormundschaftsbehörden wegen «Gefährdung des Kindswohls» einführen. Die Personalien von Eltern, deren Kinder wegen Alkoholvergiftung eingeliefert wurden, sollen automatisch an die Vormundschaftsbehörde und entsprechende Suchtpräventionsstellen weitergeleitet werden.
Gesetzesänderung erforderlich
Peter Stutz will damit aber nicht in die Erziehungskompetenz der Eltern eingreifen: «Niemandem wird etwas aufgezwängt. Die Familie wird zu einem Gespräch eingeladen und beraten». Das Angebot solle zur Suchtprävention beitragen und den Beteiligten Unterstützung anbieten, erklärt Peter Stutz.
Ganz so einfach ist das Vorhaben nicht. Es brauche grundsätzlich eine formelle gesetzliche Grundlage für die Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, sagt Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Um das Patientengeheimnis zu durchbrechen, braucht es eine Gesetzesänderung, die das Parlament beschliesst.» Die Debatte wird sich um die Frage drehen, was Priorität hat: Präventionsmassnahmen oder Patientenschutz.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.12.2011, 15:11 Uhr
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