Zürich

Minelli gebüsst, weil er dem Staatsanwalt weglief

Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli muss 300 Franken Busse zahlen. Er wollte nicht einmal den Fragen des Staatsanwalts zuhören.

«Wir können es kurz machen»: Ludwig A. Minelli.

«Wir können es kurz machen»: Ludwig A. Minelli.

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Nach der Begleitung einer sterbewilligen Frau aus Deutschland im April 2008 hatten Polizei und Staatsanwaltschaft die bei aussergewöhnlichen Todesfällen üblichen Abklärungen begonnen und zunächst den aus Deutschland mitgereisten Betreuer, den Arzt sowie zwei Sterbebegleiterinnen befragt. Minelli weigerte sich, zur Befragung bei der Polizei zu erscheinen. So wurde er von der Staatsanwaltschaft See/Oberland als Auskunftsperson vorgeladen.

Wie in der Strafprozessordnung vorgeschrieben, wurde Minelli darauf aufmerksam gemacht, dass er die Aussage ohne Angabe von Gründen verweigern dürfe. Daraufhin sagte Minelli: «Wir können es gleich kurz machen: Ich werde keine Aussage machen.» Der Anwalt weigerte sich, sich überhaupt die Fragen des Staatsanwalts anzuhören. Er sei «nicht bereit, an einem Verfahren mitzuwirken, welches überflüssig ist. Ich werde jetzt gleich gehen.» Auf die Aufforderung, zu bleiben und sich die Fragen anzuhören, entgegnete Minelli: «Nein, ich bestreite Ihre Urteilsfähigkeit.» Dann ging er.

Für den abrupten Abgang, konkret für die Störung des vorgeschriebenen Verfahrens, auferlegte ihm die Staatsanwaltschaft eine Busse von 300 Franken sowie Kosten von 100 Franken. Den dagegen erhobenen Rekurs lehnte die Oberstaatsanwaltschaft ab und stellte weitere 800 Franken in Rechnung.

Dagegen beschwerte sich Minelli beim Bundesgericht. Und verlor, was ihm noch einmal Gerichtskosten von 2000 Franken bescherte. «Es steht nicht im Belieben des Einzuvernehmenden, wann er kommen oder gehen will», hielten die Richter in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest. (thas.)

Ludwig A. Minelli. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.07.2009, 06:29 Uhr

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