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Minelli ging wegen Busse bis vor Bundesgericht – und siegte

Aktualisiert am 01.06.2010

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli hat eine Busse bis vor Bundesgericht angefochten. Nun wurde er vom Vorwurf des «mehrfachen Ungehorsams gegenüber einer amtlichen Verfügung» freigesprochen.

Ein Sieg nach vielen Niederlagen: Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli.

Ein Sieg nach vielen Niederlagen: Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli.
Bild: Keystone

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Streitpunkt war eine Busse in der Höhe von 1000 Franken, die ihm das Statthalteramt Meilen im Jahr 2007 auferlegte. Damals betrieb Minelli in einem Wohnquartier in der Zürichseegemeinde Stäfa (Bezirk Meilen) eine Sterbewohnung.

Begleitete Menschen trotz Verbot in den Tod

Weil dies in der Bevölkerung für Entrüstung sorgte, entschloss sich der Gemeinderat dazu, Minelli die Sterbehilfe in dieser Wohnung zu verbieten. Für den Fall, dass Minelli sich nicht an das Verbot hält, drohte der Gemeinderat eine Strafe an.

Dieser Entscheid wurde dem Dignitas-Gründer per eingeschriebenem Brief mitgeteilt. Minelli hielt sich daran - allerdings erst einige Tage später, als er den Brief auf der Post abholte. In der Zwischenzeit hatte er bereits drei weitere Menschen in Stäfa in den Tod begleitet. Das Statthalteramt verhängte deshalb eine Busse in der Höhe von 1000 Franken.

Medienberichte genügen nicht als Information

Minelli machte jedoch geltend, dass ihm der Brief noch nicht ordnungsgemäss zugestellt worden sei, als die letzten Sterbebegleitungen durchgeführt wurden. Dass die Medien über das Verbot berichteten, war nach Ansicht Minellis nicht genug. Er focht die Busse vor dem Bezirksgericht Meilen und dem Zürcher Obergericht an - jedoch ohne Erfolg.

Das Bundesgericht hat ihm nun Recht gegeben und die Urteile der beiden anderen Gerichte aufgehoben. Wie im Urteil, über das am Dienstag auch die «Zürichsee-Zeitung» berichtete, zu lesen ist, kam das Gericht zum Schluss, dass tatsächlich nicht erwiesen sei, dass Minelli von der Strafandrohung Kenntnis hatte.

«Die Zürcher Justiz hat sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert»

Eine Bestrafung falle ausser Betracht, wenn die Verfügung dem Täter nicht bekannt sei - aus welchen Gründen auch immer. Minelli muss die 1000 Franken somit nicht bezahlen und erhält darüber hinaus vom Kanton Zürich 3000 Franken Verfahrens-Entschädigung.

Minelli, der den Medien gegenüber Stellungnahmen sonst meistens verweigert, zeigte sich in einer Mitteilung erfreut über das Urteil. «Es gibt noch Richter in Lausanne», schrieb er. In einer juristisch einfachen Sache habe sich die Zürcher Justiz «nicht gerade mit Ruhm bekleckert.» (fsc/sda)

Erstellt: 01.06.2010, 15:26 Uhr

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