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Mitschüler der Münchner Schläger müssen in Zürich aussagen

Aktualisiert am 01.06.2010

Zwei ehemalige Mitschüler von Mike B., Benji D. und Ivan Z. sind von der Zürcher Jugendanwaltschaft vorgeladen worden – ein Münchner Richter wird bei der Befragung dabei sein.

Jetzt müssen ihre Mitschüler aussagen: Mike B., Ivan Z. und Benji D.

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Mit der Zeugenbefragung in der Schweiz wird das entsprechende Rechtshilfeersuchen des Münchner Landgerichts vollzogen. Gegen die Anwesenheit der deutschen Behördevertreter sei keine Beschwerde eingegangen, sagte Stierli am Dienstag auf Anfrage. Damit stehe der Befragung nun nichts mehr im Wege.

Zwei geplante Befragungen sind bereits gescheitert

Die Befragung wird laut Stierli eine Jugendanwältin vornehmen. Der Fragenkatalog der Münchner Behörden sei bei der Jugendanwaltschaft eingegangen. An der Befragung mit dabei sein dürfen die Müncher Richter, die zuständige Staatsanwältin, die Verteidiger der drei Angeklagten sowie die Geschädigtenvertreter. Sie haben das Recht, Ergänzungsfragen zu stellen. Wie der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch, sagte, findet die Befragung aller Voraussicht nach am 16. Juni statt.

Die beiden Jugendlichen, damalige Mitschüler der drei Angeklagten, waren schon auf den 11. März als Zeugen ans Gericht aufgeboten worden. Sie erschienen damals aber nicht. Eine Befragung per Video wurde erwogen, aber wieder verworfen. Schliesslich hatte das Gericht eine persönliche Befragung in der Schweiz beschlossen.

Die Mitschüler sahen die Attacke aus nächster Nähe

Die Zeugen waren dabei gewesen, als die drei Angeklagten im Juni 2009 in der Münchner Innenstadt innert wenigen Minuten wahllos fünf Menschen brutal zusammenschlugen und zum Teil lebensgefährlich verletzten. Die drei sind des gemeinschaftlich versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Ihnen drohen bis zu zehnjährige Freiheitsstrafen.

Morgen Mittwoch geht in München der Prozess gegen die drei ehemaligen Schüler der Weiterbildungs- und Berufswahlschule Küsnacht (ZH) weiter. Es werde aber nicht über die Verhandlung informiert, kündigte die Pressestelle des Münchner Landgerichts an. (fsc/sda)

Erstellt: 01.06.2010, 11:03 Uhr

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