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Nicht dem Migrationsamt, den Richtern misstraut die SVP

Von Christoph Landolt. Aktualisiert am 18.10.2010 14 Kommentare

Der Kanton Zürich weise jetzt schon konsequent aus, sagt der Chef des Migrationsamts. Selbst die Befürworter der Ausschaffungsinitiative geben ihm Recht – das Problem liege woanders.

Sieht das Problem bei den Gerichten: SVP-Nationalrat Alfred Heer. (Bild: Doris Fanconi)

Hans Fehr. (Bild: Archiv TA)

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Der Kanton Zürich betreibe schon jetzt eine konsequente Ausschaffungspraxis, sagt Andreas Werren, der Interimschef des Zürcher Migrationsamts. «Weder die Ausschaffungsinitiative noch der Gegenvorschlag werden die Praxis des Kantons Zürich auf den Kopf stellen», prognostiziert Werren gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Das anerkennen selbst die Befürworter der Initiative: «Die machen ihre Arbeit gut», lobt etwa SVP-Nationalrat Hans Fehr. Und auch sein Partei- und Ratskollege Alfred Heer, der mit Fehr im Präsidium des Initiativkomitees sitzt, findet für das Zürcher Migrationsamt positive Worte: «Die Zürcher sind strikt.»

Würde die Ausschaffungsinitiative im Kanton Zürich demnach überhaupt etwas ändern? «Wir machen sie ja nicht nur für Zürich, sondern für die ganze Schweiz», erklärt Heer. Mit dem Volksbegehren sollen laut Heer nicht die Zürcher Beamten, sondern ihre Kollegen in anderen Kantonen auf eine striktere Linie getrimmt werden: «In der Waadt ist es ganz schlimm, in Genf oder Basel machen sie auch nichts.»

Weniger Spielraum für Justiz

Laut den beiden SVP-Nationalräten kommt es jedoch auch im Kanton Zürich, wo etwa ein Drittel der gesamtschweizerisch 350 bis 400 Wegweisungen ausgesprochen werden, zu selten vor, dass kriminelle Ausländer ins Flugzeug in Richtung Heimat verfrachtet werden. Schuld daran sei nicht der Kanton Zürich, sondern die Justiz.

In der Praxis verliere das Amt immer wieder vor Gericht, sagt Heer. Auf dem langen Instanzenweg komme es zu häufig vor, dass das Zürcher Migrationsamt vom Verwaltungsgericht, vom Bundesverwaltungsgericht oder vom Bundesgericht zurückgepfiffen werde. Mit seinen Muss-Bestimmungen soll die Initiative den Spielraum der zu wenig restriktiven Richter verkleinern, erklärt Fehr. «Dann bekommt der Kanton Zürich häufiger Recht.»

Steckt Hollenstein dahinter?

Laut dem Eglisauer Nationalrat verspielt Zürich unter Sicherheitsdirektor Hans Hollenstein (CVP) die «gute Position», die er noch unter SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer innegehabt habe. Die Einführung einer Härtefallkommission zeige, dass Hollenstein überall beliebt sein wolle. Dass nun der Chefbeamte Werren sich in den Medien über eine Volksinitiative auslasse, wäre ohne die Rückendeckung des Sicherheitsdirektors unmöglich, meint Fehr. «Es geht nicht, dass Beamte Politik machen.»

Werren bezweifelte gegenüber dem «Tages-Anzeiger», dass die Initiative umsetzbar ist, weil der Ausweisungs-Zwang gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Dieses Argument wollen die SVP-Nationalräte jedoch nicht gelten lassen: «Klar kann sie umgesetzt werden», meint Heer. «Wenn ein Krimineller in seinem Heimatland verfolgt wird, soll er sich das halt vorher überlegen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 18.10.2010, 12:24 Uhr

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14 Kommentare

Michael Bimmler

18.10.2010, 16:04 Uhr
Melden

@Saram: Lesen Sie doch mal ein bisschen in der BV...: Art 5.4: Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Art. 25 zu Ausschaffungen Art. 35 zu Grundrechten Art. 190 "Bundesgesetze und Völkerrecht sind für ... die rechtsanwendenden Behörden massgebend." Die Gerichte beachten nicht nur die nationalen Gesetze, sondern eben auch das Völkerrecht, das zum Glück nicht direktdemokratisch erlassen wird, Antworten


Kurt Hauser

18.10.2010, 15:06 Uhr
Melden

Haben wir denn nur noch 'Kuschel-Richter' in diesem Land? Antworten



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