Zürich

Pia Wertheimer
Stv. Ressortleiterin Zürich


Ostschneiser blitzen vor Gericht ab

Aktualisiert am 09.11.2012 10 Kommentare

Der Bürgerprotest Fluglärm Ost wollte mit einer Beschwerde für die Bevölkerung ein Mitspracherecht im neuen Flugregime erwirken. Die Richter gingen auf ihr Anliegen nicht ein.

1/8 Tief über den Dächern: Ein Swiss-Airbus beim Südanflug auf die Piste 34/16 im Juli 2012.
Bild: Keystone

   

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Der Bürgerprotest Fluglärm Ost (BFO) ist vor dem Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Mit einer Beschwerde wehrten sich die Ostschneiser gegen «die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der direkt betroffenen Bevölkerung» bei der Vernehmlassung zu den vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) vorgeschlagenen An- und Abflugsvarianten. Zur Vernehmlassung eingeladen wurden die Kantone, der Flughafen und die Flugsicherung Skyguide.

Das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen trat, nachdem es das Bazl angehört hatte, nicht auf die Beschwerde des BFO ein – aus formellen Gründen. Den Ostschneisern fehle es an einem rechtlichen Anfechtungsobjekt, sie müssten beim Bazl erst den Erlass einer entsprechenden Verfügung verlangen. Dagegen könnten die Schneiser Beschwerde führen. Weiter weisen die St. Galler Richter darauf hin, dass sich das Bundesgericht bereits zu einem ähnlichen Fall geäussert hat.

Wie die Ostschneiser in einer Mitteilung schreiben, verfügten sie zwar noch nicht über eine schriftliche Begründung des Entscheids aus St. Gallen. Dennoch zeigen sie sich erstaunt über die Belehrung des Bundesverwaltungsgerichts. «Dieses erinnert den BFO an ein Urteil des Bundesgerichts in gleicher Sache, bei der eine ähnlich gelagerte Beschwerde des Kantons Thurgau abgewiesen worden sei.»

Das Erstaunliche an dieser Belehrung sei für die Ostschneiser, dass der Kanton Thurgau mittlerweile in die SIL-Konsultationsgruppe aufgenommen wurde. «Und dies ist der eigentliche Gegenstand unserer Beschwerde», bringt der BFO vor.

Für den Bürgerprotest steht fest, dass der Staatsvertrag mit Deutschland ohnehin scheitern werde. So würden auch die geplanten Änderungen im laufenden SIL-Prozess überflüssig und damit auch die Konsultation. Die Schneiser künden an: «Zu gegebener Zeit werden wir das Mitspracherecht der Bevölkerung wiederum gerichtlich beurteilen lassen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 09.11.2012, 08:07 Uhr

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10 Kommentare

jonas graf

09.11.2012, 09:14 Uhr
Melden 27 Empfehlung 12

einmal mehr zeigt sich die selbstherrlichkeit des bazl's (im auftrag der fluglobby), dass die lärmverteilung aus politischen gründen erfolgt - mit dem billigen wie falschen argument, dass dort weniger personen wohnen. bei einer gerechten lärmverteilung stört offensichtlich die mitsprache der bevölkerung. wirklich befremdend ist das gerichtsurteil, das anscheinend den argumenten des bazl's folgt... Antworten


Dave Adair

11.11.2012, 20:12 Uhr
Melden 5 Empfehlung 1

Irgendwie kann ich dieses Problem nicht verstehen, habe in Kloten gewohnt, als noch "alte" Flieger starteten, das war Lärm! Aber heute hör ich nur noch die Luftbremsen und dies auch nur wenn kein Autoverkehr unterwegs ist, sprich Sonntagmorgens..Ob Ost , West , oder Süd..alle fliegen mal mit! Antworten



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