Zürich
Parkplatzverordnung in der Kritik: Jetzt entscheidet das Volk
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Den Bürgerlichen ein Dorn im Auge: Die Parkplatzverordnung beschränkt die Zahl der Parkplätze. (Bild: Nicola Pitaro)
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Eingereicht haben die Beschwerde gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 7. Juli der Hauseigentümerverband, die City Vereinigung, der ACS und der Gewerbeverband. Ihrer Ansicht nach widersprechen Teile der neuen Parkplatzverordnung kantonalem Recht. Zudem sei sie unverhältnismässig und verletzte die Bundesverfassung, monieren die Verbände in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Unmittelbar vor den Sommerferien haben SVP und FDP das Behördenreferendum gegen die Verordnung eingereicht, wie SVP- Fraktionspräsident Mauro Tuena auf Anfrage sagte. Im Zentrum ihrer Kritik stehe die Festlegung von maximalen Parkplatzzahlen.
Tuena hofft auf Abstimmung im November
Gleich wie das Volksreferendum erzwingt das Behördenreferendum eine Volksabstimmung. Statt auf der Strasse 3000 Unterschriften zusammenzutrommeln, reicht es aber, wenn 42 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte unterzeichnen. Gleich nach den Sommerferien werde das Büro die Unterschriften prüfen, sagte Tuena. Er hofft auf einen Urnengang am November-Abstimmungstermin.
Die neue Parkplatzverordnung löst die geltende Regelung aus dem Jahr 1996 ab. Sie regelt detailliert, wer in Zürich wo wieviele Parkplätze höchstens bauen darf und mindestens bauen muss. Dabei variieren die Zahlen je nach Nutzung und Ausnutzung, Citynähe, ÖV- Erschliessung und dergleichen. Die Verordnung berücksichtigt zudem die Vorgaben der Luftreinhalteverordnung. (fsc/sda)
Erstellt: 12.08.2010, 11:16 Uhr
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