Zürich
Paula O.: Entscheid fällt in Kürze
Von Benno Gasser. Aktualisiert am 08.10.2009
Bleibt vorläufig in der Schweiz: Paula O. (Bild: PD)
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Der Fall von Paula O. löste vor neun Monaten ein internationales Medienecho aus. Die junge Brasilianerin hatte mit einer erfundenen Attacke von Rechtsextremen für Wirbel gesorgt. Noch sei ein psychiatrisches Gutachten ausstehend, sagt Rainer Angst, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Für solche Gutachten gebe es nur wenige Spezialisten, was zu entsprechenden Wartezeiten geführt habe. Angst ist aber zuversichtlich, den Fall noch dieses Jahr abschliessen zu können. Dem Gutachten kommt im Prozess eine hohe Bedeutung zu. Die Richter müssen nämlich klären, ob Paula O. schuldfähig ist. Solange die Abklärungen andauern, muss die 26-Jährige in der Schweiz bleiben. Die Polizei hat ihr deshalb den Pass abgenommen.
Sind alle Fakten beisammen, bestehen laut Angst verschiedene Möglichkeiten: Ist Paula O. geständig und wird sie als schuldfähig beurteilt, könnte der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen und sie zu einer Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen verurteilen – die Höhe der Tagessätze richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen. Der Staatsanwalt kann aber auch Anklage erheben, dann kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Der Richter könnte dann auch eine höhere Strafe aussprechen oder eine therapeutische Massnahme anordnen. Grundsätzlich kann die Staatsanwaltschaft als weitere Option das Verfahren auch einstellen, wenn sich beispielsweise der Tatverdacht nicht genügend erhärten liesse oder wenn kein Strafbestand erfüllt wäre.
SVP will Angaben über Kosten
Wie es der Brasilianerin heute geht und wo sie sich aufhält, wollte ihr Anwalt Roger Müller nicht sagen. «Gehen Sie davon aus, dass die Situation unverändert ist», sagt Müller. Auch zur Frage, ob die Mutter von Paula O. immer noch in der Schweiz ist und sich um ihre Tochter kümmert, wollte der Anwalt keine Stellung nehmen.
Der mehrmonatige Aufenthalt von Paula O. in der Schweiz beschäftigt auch die Politik. SVP-Kantonsrätin Barbara Steinemann will wissen, wie hoch die Kosten für die Strafuntersuchung sind und warum die Brasilianerin nicht sofort ausgeschafft worden sei. Angst, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft, wollte sich nicht zu den Kosten äussern. Er sagte aber, dass Paula O. nicht ausgeschafft werden konnte, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, das abgeklärt werden müsse. Die Brasilianerin hat sich wegen Irreführung der Rechtspflege zu verantworten.
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 08.10.2009, 04:00 Uhr


