Paula O. ist zu Recht noch in der Schweiz

Aktualisiert am 12.11.2009

Wiederholt forderte die SVP, die Brasilianerin Paula O. sofort auszuweisen. Jetzt nimmt der Regierungsrat dazu Stellung und sagt: Eine Ausweisung hätte gegen das Gesetz verstossen.

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Der Fall Paula O. machte international Schlagzeilen: Nach dem Verlassen des Spitals wurde sie im Februar vom brasilianischen Fernsehen in ihrer Wohnung in Zürich gefilmt.

   

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Im Sommer richtete die SVP eine Anfrage an den Regierungsrat, in der sie unter anderem wissen wollte, warum Paula O. nicht sofort ausgewiesen wurde, «nachdem davon ausgegangen werden musste, dass sie wohl für zurechnungsunfähig und somit schuldunfähig erklärt wird». Seit heute Donnerstag liegt die Antwort des Regierungsrates vor: Wenn ernsthafter Anlass bestehe, an der Schuldfähigkeit einer Person zu zweifeln, sei die Untersuchungsbehörde oder das Gericht gesetzlich dazu verpflichtet, eine psychiatrische Begutachtung durchzuführen.

Dieses psychiatrische Gutachten sei erst Mitte Oktober fertig geworden. Paula O. vorher auszuweisen, wäre somit gesetzwidrig gewesen. Es sei zudem unzulässig, Strafverfolgungen fallen zu lassen. Irreführung der Rechtspflege sei ein Offizialdelikt und müsse deshalb von Amtes wegen untersucht werden.

Gutachten und Klinikaufenthalt

Wie viel das Lügengebilde der jungen Frau den Kanton Zürich insgesamt gekostet hat, kann nicht genau beziffert werden. Laut Regierungsrat schlägt die Strafuntersuchung mit 7400 Franken zu Buche. Dazu kommt ein psychiatrisches Gutachten, das auf 20'000 Franken geschätzt wird. Den grössten Posten machen die Kosten für die psychiatrische Klinik aus, die der Krankenversicherung der Frau in Rechnung gestellt werden und aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden.

Der erfundene Überfall

Paula O. hatte sich am 10. Februar ins Universitätsspital Zürich einliefern lassen. Mittlerweile wird sie von ihrer Familie betreut. Am 14. Oktober hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Frau erhoben. Wann der Prozess wegen Irreführung der Rechtspflege stattfindet, ist allerdings noch unklar.

Die 26-jährige brasilianische Staatsangehörige hatte gegenüber der Polizei behauptet, von drei Rechtsradikalen überfallen und mit Messern verletzt worden zu sein. Danach habe sie in der Toilette des Bahnhofs Stettbach eine Fehlgeburt erlitten und dabei Zwillinge verloren. Der Fall sorgte weltweit für Schlagzeilen. (fsc/sda)

Erstellt: 12.11.2009, 14:15 Uhr

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