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Paula O. stand vor einer Schwyzer Richterin

Von René Staubli. Aktualisiert am 18.12.2009

Nachdem Handelsrichter für Schlagzeilen gesorgt haben, weil sie entgegen den Gesetzesbestimmungen ausserhalb des Kantons Zürich wohnen, stellt sich die Frage nun auch am Bezirks- und am Obergericht: Wo hat Eleonora Lichti Aschwanden ihren Wohnsitz?

Wurde von Lichti verurteilt: Paula O.

Wurde von Lichti verurteilt: Paula O. (Bild: Keystone)

Eleonora Lichti.

Eleonora Lichti.

Fall Paula O.

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Richterinnen und Richter müssen im Kanton Zürich wohnen. Dies verlangt Paragraf 3 des Zürcher Gerichtsverfassungsgesetzes, der schlicht und einfach lautet: «Die Mitglieder der Gerichte haben im Kanton Zürich Wohnsitz zu nehmen.»

Was aber ist unter dem Begriff «Wohnsitz» zu verstehen? Das Bundesgericht sagt dazu Folgendes: «Entscheidend ist, ob die Person den Ort, an dem sie weilt, in einer für Dritte erkennbaren Weise zum Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen gemacht hat oder zu machen beabsichtigt» (BGE 97 II 3f.). Dieser Mittelpunkt sei «regelmässig dort zu suchen, wo die familiären Interessen und Bindungen am stärksten lokalisiert sind» (Botschaft, BBl 1983 I S. 317).

Gemessen an diesen Vorgaben, ist die Wahl von Nora Lichti Aschwanden (FDP) zur Oberrichterin zumindest diskutabel. Der Kantonsrat hat sie am letzten Montag von der Ersatzrichterin zur Oberrichterin mit einem 50-Prozent-Pensum befördert. Anfang 2008 war sie als Bezirksrichterin wiedergewählt worden. Einer breiteren Öffentlichkeit ist Lichti bekannt, seit sie am Mittwoch am Bezirksgericht die Brasilianerin Paula O. verurteilt hat, die sich Verletzungen zugefügt, diese aber als Folge rassistischer Übergriffe von Unbekannten dargestellt hatte.

Wo also hat die neue Zürcher Oberrichterin ihren Wohnsitz?

Eleonora Lichti, wie sie offiziell heisst, wohnt mit ihrem Mann und ihren Kindern in Goldau SZ und hat dort auch ihren Lebensmittelpunkt. Gemeldet ist sie laut Einwohnerkontrolle aber lediglich als Wochenaufenthalterin.

Aufgewachsen ist Lichti im Zürcher Kreis 7, wo sie auch viele Jahre gelebt hat. Heute sei sie «zusammen mit meiner Schwester Mieterin einer Wohnung in Witikon», sagt sie. Sie unterstütze die Schwester finanziell und betreue sie. So konnte Nora Lichti ihre Zürcher Adresse trotz Umzug nach Goldau behalten. Sie ist in der Stadt Zürich angemeldet, stimmberechtigt, steuerpflichtig – und wählbar als Richterin, auch wenn ihr Lebensmittelpunkt in Goldau liegt.

Wird die Richterin damit den gesetzlichen Vorschriften gerecht? Sie meint Ja: «Die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Es geht im Kern des Gesetzes doch darum, dass im Kanton Zürich keine fremden Richter amten. Diese Vorgabe erfülle ich aufgrund der Tatsache, dass ich in Zürich aufgewachsen bin und jahrelang hier gelebt habe.»

Doch was ihren Wohnort angeht, ist Nora Lichti ziemlich flexibel:

  • Sie ist Vorstandsmitglied der Goldauer Kinderkrippe Wirbelwind. Auf der entsprechenden Liste ist als Wohnadresse Goldau eingetragen.

  • Die Zürcher FDP führt sie als Mitglied mit Wohnsitz in Witikon.

  • Wenn sie bei Orientierungsläufen oder beim Zürcher Silvesterlauf antritt, findet man sie in der Rangliste als Nora Lichti Aschwanden (Goldau).

  • Beim Zürcher Bezirksgericht ist sie mit Wohnort Witikon verzeichnet und erfüllt damit die Wahlvoraussetzungen.
  • Auf der Website des Schweizerischen Vereins für Mediation (SVM) erscheint sie wiederum mit Wohnort Goldau.

Wussten die Wahlgremien um diese Umstände? «Ja», sagt Peter Reinhard (EVP), Präsident der Interfraktionellen Konferenz des Kantonsrats (IFK). Entscheidend sei, dass Richterkandidaten ihren Wohnsitz im Kanton Zürich belegen könnten. Das sei bei Lichti der Fall gewesen; also habe man sie dem Kantonsrat zur Wahl vorgeschlagen. Die Bestätigung des Wohnorts stelle die Gemeinde aus, hier die Stadt Zürich. Als Gremium müsse sich die IFK auf diese Bescheinigungen verlassen können.

Kreative Richter

Die Schwyzer Gemeinde Goldau wiederum unternimmt offenbar keine Anstrengungen, um die Bürgerin Lichti an ihrem Lebensmittelpunkt zu besteuern, wie es üblich wäre. Umgekehrt erlaubt ihr der doppelte Status, ihrer Erwerbstätigkeit als Richterin im Kanton Zürich nachzugehen, obwohl sie weggezogen ist. Als Staatsbürger könnte man sich an dieser kreativen Auslegung der Gesetze stossen. Nora Lichti sagt: «Das Zivilgesetzbuch erlaubt Ehepaaren nun einmal getrennte Wohnsitze.»

Derzeit klärt die Justizkommission des Kantonsrats ab, wie viele Zürcher Handelsrichter in anderen Kantonen wohnen, und was die fehlende Wählbarkeitsvoraussetzung für die von ihnen gefällten Urteile bedeutet. Nun bekommt die Kommission neue Arbeit.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.12.2009, 04:00 Uhr

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