Zürich
Paula O.s Anwalt: «Die Anklage ist lückenhaft»
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Der Fall Paula O.
Paula O. hatte behauptet, sie sei am 9. Februar 2009 am Bahnhof Stettbach in Zürich von drei Skinheads überfallen und mit Messern verletzt worden. Danach habe sie in der Bahnhofstoilette eine Fehlgeburt erlitten und dabei Zwillinge verloren.
In der Folge machte sie widersprüchliche Aussagen zum angeblichen Tathergang. Sie gab schliesslich zu, sich auf Beinen und Bauch die Buchstaben SVP eingeritzt und sich weitere Verletzungen zugefügt zu haben. Medizinische Untersuchungen ergaben zudem, dass sie nicht schwanger war. (sda)
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Für den Anwalt der 26-jährigen Brasilianerin, die behauptet hatte, sie sei im Februar 2009 am Zürcher Bahnhof Stettbach überfallen worden, sind noch nicht alle Frage zweifelsfrei geklärt. Der von den Untersuchungsbehörden erstellte Sachverhalt sei noch lückenhaft und erlaube keine «kohärente Schlussfolgerung», die frei von jeglichen «unüberwindbaren Zweifeln» sei, hält Rechtsanwalt Roger Müller in einer Mitteilung von heute Montag fest.
Paula O. anerkennt Anklage nicht
Die Verteidigung behalte sich deshalb vor, vor Gericht weitere Beweismittel zu verlangen. Das könnten etwa zusätzliche Zeugen oder Gutachten sein. Wird ein solcher Beweisantrag angenommen, muss eine Gerichtsverhandlung in der Regel abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Dies sei ein verfassungsmässiges Recht der Angeschuldigten. Seine Mandantin anerkenne die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht – ob sie den Sachverhalt oder die juristische Beurteilung bestreitet, ist allerdings offen.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hatte am Freitag gegen die 26- jährige brasilianische Staatsangehörige Anklage wegen Irreführung der Rechtspflege erhoben. Er beantragt dem Gericht eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. (fsc/sda)
Erstellt: 19.10.2009, 15:27 Uhr
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