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Pöschwies-Mörder will «bald sterben»

Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 08.04.2010

Roland K., der 2008 in der Strafanstalt Pöschwies einen Mithäftling ermordete, ist vom Obergericht zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt worden. Dann wird er verwahrt - sofern er noch lebt.

Roland K. 1996 auf dem Weg zum Prozess wegen Doppelmordes.

Roland K. 1996 auf dem Weg zum Prozess wegen Doppelmordes. (Bild: Keystone)

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Vor dem Obergericht fielen gestern Mittwoch Worte, die in ihrer Schärfe selbst bei Gewaltdelikten selten zu hören sind. Von einem «abscheulichen Verbrechen» sprach Staatsanwältin Françoise Stadelmann. Die Tat sei mit einer «besonders ausgeprägten Hinterhältigkeit und Kaltblütigkeit» begangen worden und zeige einen verbrecherischen Willen, der «an Intensität kaum überbietbar» sei.

Der Anwalt der hinterbliebenen Familie, Stefan Flachsmann, sagte, mit der «grauenhaften Tat» habe Roland K. «ein Unrecht und Grauen erreicht, die nicht mehr steigerbar sind». Und selbst das Gericht sprach zum Schluss von einer «kaum fassbaren Gefühlskälte». Roland K. habe den Mitgefangenen getötet, «wie man eine lästige Fliege tötet».

Zigaretten gegen Drogen

Es war ein höchst ungleiches Paar, das sich am 27. Januar 2008 in Zelle 18 im zweiten Stock der Abteilung für Suchtprobleme und Pensionäre der Strafanstalt Pöschwies traf. Hier Roland K., der zweifache Sexualmörder, der 1982 und 1993 zwei pubertierende Knaben missbraucht und umgebracht hatte. Dort der gut 25-jährige, knabenhaft wirkende Simon K., der Drögeler, der kurz vor der Haftentlassung stand.

Die beiden hatten ein Geschäft laufen: Simon suchte den Drogen-«Flash» und Roland K. brauchte Zigaretten. Simon hatte Zigaretten und Roland K. ein Gebräu, das er sich mit gehorteten Valium- und Temesta-Tabletten gemixt hatte.

An jenem Sonntag besuchte Simon Roland K. in dessen Zelle, trank von dem Gebräu, übergab sich, schlief ein, übergab sich ein zweites Mal und schlief wieder ein. Als er nach insgesamt zweieinhalb Stunden ziemlich verwirrt aufwachte und vom Bett aufstehen wollte, fesselte Roland K. dem auf dem Bauch liegenden Simon mit Verbandsmaterial die Handgelenke auf den Rücken und fixierte später auch die Beine. Er stopfte ihm Gaze in den Mund und schnürte vor den Mund einen Plastiksack.

Er konnte doch nicht zulassen, dass Simon in diesem verladenen Zustand auf die Station ging, dem Betreuungspersonal auffiel und deshalb das Medikamentenlager aufflog. Das wäre unweigerlich mit einem längeren Aufenthalt im «Bunker» verbunden gewesen: kein TV, keine Zigaretten, kein Kissen, gekürzter Freigang.

Doch dann kam Roland K. die verheerende Idee: Dem wehrlosen Mithäftling steckte er erst eine Brausetabletten-Hülse und später einen Deo-Spray in den After. Dazwischen versuchte der 51-Jährige Simon anal zu penetrieren. Der 25-Jährige wehrte sich, befreite sich von der Gaze und schrie um Hilfe. Da drückte Roland K. ihm mit dem Arm die Kehle zu - einmal, zweimal. Simon erstickte: Der Knorpelring des Kehlkopfs war mehrfach gebrochen. Dass Roland K. sich anschliessend der Störung des Totenfriedens noch schuldig machte, soll an dieser Stelle nicht näher ausgeführt werden.

Dominanz und Erniedrigung

Zwölf Jahre war Roland K. ein unauffälliger Pöschwies-Insasse gewesen. Eine Strafuntersuchung gegen Angestellte der Strafanstalt und des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes zeigte, dass die Tat, die sich niemand vorstellen konnte, «ansatzlos» erfolgt war.

Der psychiatrische Gutachter lieferte eine Erklärung: Roland K. hatte ein Muster ausgelebt, das schon bei den ersten beiden Tötungsdelikten am gut 14-Jährigen Stefan B. 1982 und am gut 13-jährigen Dario C. 1993 handlungsleitend gewesen war. Roland K. fühlte sich von Jünglingen bis 18 Jahre sexuell angezogen. Er brachte sie in seine Gewalt, erniedrigte und demütigte sie.

Weil ihn die Realität aber weit weniger befriedigte als die Fantasie, schlug die sexuelle Erregung in Wut und Hass um. Mit der Tötung bestrafte er die Opfer, dass sie ihn - ohne es zu ahnen - sexuell gereizt hatten. Die Tötung der Opfer war unbewusst auch eine Selbstbestrafung für die homosexuellen Neigungen.

Roland K., der gelernte Psychiatrie-Pfleger, leidet nicht nur an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung mit schizoiden und zwanghaften Zügen. Besonders gravierend ist auch sein auf Pubertierende ausgerichteter sexueller Sadismus mit nekrophilen Tendenzen. Trotzdem hielt ihn der Psychiater im Fall Simon K. für voll schuldfähig.

«Es gibt nur die Verwahrung»

Hochgefährlich. Untherapierbar. Hätte Roland K. Simon K. nach dem 1. August 2008 getötet - er wäre der erste Täter in der Schweiz gewesen, der zur damals in Kraft getretenen lebenslänglichen Verwahrung verurteilt worden wäre. Jetzt gab es zum zweiten Mal die «normale» Verwahrung. «Er wird sein restliches Leben in der Strafanstalt verbringen müssen», sagte ein Richter.

Dies ist auch der Wunsch von Roland K. Er wünscht sich Isolationshaft, weil er Angst vor den Mithäftlingen hat. Seit 16 Jahren leidet er an Hepatitis C. «Ich lasse sie nicht behandeln in der Hoffnung, dass ich bald daran sterbe.»

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 08.04.2010, 09:13 Uhr

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