Zürich
Polizei büsst Downhill-Biker ohne Veloschloss
Aktualisiert am 28.07.2010 34 Kommentare
Artikel zum Thema
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an
4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
20 Franken Busse kostet es, wenn Velofahrer ohne Schloss durch die Gegend fahren. So will es das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz, namentlich der Artikel 218. Und dieser Paragraph treibt seltsame Blüten: Die Zürcher Stadtpolizei büsst sogar Mountainbiker, wenn sie ohne Diebstahlsicherung den Uetliberg runterfahren, wie «Blick am Abend» schreibt.
«Das ist doch ein völliger Witz!», sagt ein Betroffener zur Gratiszeitung. «Ein Biker braucht kein Schloss, er würde sein teures Spezialbike sowieso nie ohne Aufsicht stehen lassen.» Er hält diesen Paragraphen nicht nur für sinnlos, sondern auch für gefährlich. Er müsste das Schloss in einem Rucksack mitführen, sagt er. Dies würde bei Stürzen jedoch ein zusätzliches Verletzungsrisiko darstellen.
Velos brauchen auch eine Glocke – wenn sie schwer genug sind
Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, rechtfertigt das Vorgehen der Beamten: «Wenn die Biker nicht abseits der vorgegeben Routen fahren würden, hätten wir keinen Anlass, sie zu kontrollieren», sagt er gegenüber Tagesanzeiger.ch.
Übrigens braucht ein Mountainbiker nicht nur ein Schloss, sondern auch Rückstrahler, eine Velovignette und eine Glocke. Der Biker am Uetliberg wurde nicht nur wegen eines fehlenden Schlosses gebüsst, sondern auch weil er keine Glocke montiert hatte. Hier liefert der Paragraf 218 eine weitere Kuriosität: Die Glocke ist nämlich nur vorgeschrieben für Fahrräder «mit einem Leergewicht» von mindestens 11 Kilo. Leichtere Velos dürfen ohne fahren.
(fsc)
Erstellt: 28.07.2010, 13:20 Uhr
WRITE A COMMENT
34 Kommentare
Ich als Downhiller finde das ein Witz! das Zubehör bringt es nicht ein Downhill Bike ist dafür da um DH Strecken runter zu fahren und nicht auf Strassen daher heisst es auch DH-Bike! Klar kann man drüber reden wegen denn Strecken! aber wenn die Strecke halt nich gut ist will man halt etwas neues ausprobieren und ich denke dass ist auch der Fall... Die Polizei sieht es einfach nicht ein.!!! Antworten
Das ich mich sowohl als Fussgänger wie Autofahrer und auch als Velofahrer sowohl an alle gegebenen Regeln und Gebote der Vernunft, des Anstands wie auch des Verkehrsgesetzes hallten sollte ist mir sternenklar und ich bin auch durchaus bemüht, mich an dieses Kredo zu halten. Und doch: ein Veloschloss beim biken im Wald führe ich nicht mit. Vernunft? Anstand? Eher reine Behördenwillkür. Antworten
Da der Uetliberg nun mal mehr Menschen anzieht als irgend eine Kuhweide in Graubünden, muss halt gerecht geteilt werden Daher die Trails für die MTB und die Wege für die Wanderer. Besonders die Tiere haben keine Freude, wenn MTB wie irre überall runterdonnern. Das Trennen der Wege für Velos, Blader und Fussgängerhat übrigens am Greifensee zum Erfolg geführt. Antworten
Ich halte mich mal kurz: 1. Die Polizei macht die Gesetze nicht, sie setzt sie durch, wenn also durch die Legislative unsinnige Gesetze oder durch die Exekutive unsinnige Bestimmungen eingeführt werden ist das Problem dort zu suchen (bzw. zu beheben. 2. Frank Wades Eintrag stimmt so natürlich nicht. Ein Waldweg ist im weiteren Sinne auch eine öffentliche Strasse, also ist das SVG anwendbar.. Antworten
Velofahren auf Wanderwegen ist ausdrücklich erlaubt (Viele offizielle Bikerouten führen über eben diese). Lediglich wo es ausdrücklich beschildert ist, ist schieben angesagt. Man muss sich übrigens nur zu benehmen wissen, dann klappts auch mit dem Uetliberg Trail, ab und an ein freundliches "ciao zäme" und man kommt als Biker auch bei Wanderern gut an (klappt auch im Alltag)... alles Bünzlis :) Antworten
Bin vor kurzem aus dem Kanton Bern in die Region Zürich gezogen und musste leider feststellen, dass Zürich überhaupt keine Velofreundliche Stadt ist (meine Freundin wurde schon von Autofahrern angespuckt). Wäre als MTBler auch mal gerne den Uetliberg rauf und runter gefahren, aber so... bringe ich mein Geld lieber dem Kt. Graubünden, dort weiss man mit "neuen" Sportarten umzugehen!!! Antworten
Als aktiver Mountainbiker (Uetliberg kenn ich nicht!) gilt für mich die Regel, schwächeren "Trail"teilnehmern stets den Vortritt* zu lassen und höflich zu sein, ansonsten bin ich für freie Fahrt, denn wir hinterlassen keinen Abfall und keine Abgase. *Leider werden die Bremsgeräusche oft als Bedrohung empfunden und es wird von den Fussgängern freiwillig gegen den Willen des Bikers der Weg geräumt.. Antworten
Es sind doch die gleichen Schreier, die nach der Polizei rufen, wenn ihr so geliebtes Bike gestohlen wird! Aber für die Velofahrer gelten sowieso nur ihre eigenen Gesetze, bis sie gebüsst werden oder in einen Unfall verwickelt sind, dann kommt das grosse Erwachen. In diesem Fall wird nicht das "Velofahregesetz" angewendet, sondern das Strassenverkehrs-Gesetz. Antworten
@Beni Schärer: Toll wie Sie den Rechtsstaat veteidigen. Aber vieleicht sollten Sie auch noch lernen zu differenzieren. Und bezüglich "bei rot über die Ampel fahren" würde ich mal locker behaupten, dass es prozentual viel mehr Auto- und Motorradfahrer sind, die sich bei "dunkelgelb" durchdrücken. Fast täglich kreuzt mich noch einer, wenn meine Ampel schon grün zeigt. Kavaliersdelikt, nehm ich an. Antworten
Dass Beleuchtung und Glocke kontrolliert werden ist vernünftig und angemessen, aber dass man ein Schloss mitführen muss ist einfach nur noch lächerlich. Hier wäre eine Gesetzes- oder Verordnungsrevision dringend notwendig um diese unsinnige Bestimmung zu streichen. Ein reines Sportrad muss wirklich nicht abschliessbar sein und die allermeisten Schlösser bieten eh' keinen wirklichen Schutz. Antworten
Wenn die Polizei öffentlich und unverhohlen ankündigt, bestimmte Kontrollen nur an bestimmten Orten durchzuführen, untergräbt sie das demokratisch legitimierte Gesetz selbst und wir werden zum Polizeistaat. Eigentlich ein Skandal, aber für Zürich leider nichts Neues, hier herrscht schon lange Polizeiwillkür. Antworten
Mist, da bin ich ja dem Vater Staat schon 10000ende von Franken schuldig. Ich fahre seit Jahren fast jeden Tag mit meinem Rad ohne Schloss herum (der Rest ist selbstverständlich i.O.). Aber einer Polizeistreife auf dem MTB möchte ich auch mal gerne begegnen, nur um zu schauen wer schneller ist ;) Antworten
Es ist vollkommen richtig, dass Velofahrer mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen gebüsst werden. Dazu zählt auch eine ausreichende Beleuchtung, Rückstrahler, eine Glocke und eine Velovignette. Es gibt nichts schöneres, als im Dunkeln oder in Tunneln oder Unterführungen einem unbeleuchtetem Velo zu begegnen. Antworten
Wenn immer sich die Polizei das Recht herausnimmt, das Einhalten der Gesetze zu kontrollieren, geht mir das wehleidige Geschrei der Velofahrer auf die Nerven. Haltet Euch an die Regeln, dann passiert Euch nichts! An den Betroffenen im "Blick am Abend": Wenn Sie mit Stürzen rechnen, dann fahren Sie falsch. Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, sagt man dem! Und schon wieder ist eine Strafe fällig… Antworten
Das Gesetz gilt nicht im Wald: Art. 1 Strassenverkehrsgesetz: 1 Dieses Gesetz ordnet den Verkehr auf den öffentlichen Strassen sowie die Haftung und die Versicherung für Schäden, die durch Motorfahrzeuge oder Fahrräder verursacht werden. 2 Die Verkehrsregeln (Art. 26–57) gelten für die Führer von Motorfahrzeugen und die Radfahrer auf allen dem öffentlichen Verkehr dienenden Strassen [...] Antworten
@Tobi Knopf: Egal wo kontrolliert wird! Wenn Schloss, Klingel usw. fehlt, wird halt gebüsst! Ich wundere mich immer wieder, dass es einen lauten Aufschrei gibt, wenn Biker (wegen was auch immer) gebüsst werden. Dabei sind es gerade die, die laufend rote Ampeln missachten, auf Trottoirs rumkurven usw. Für etwas gibts Verkehrsregeln! Antworten
Hier sieht man mal wieder: Regelungen und Gesetze, die das Fahrrad betreffen, werden meist von nicht velofahrenden Leuten kreiert. Genau so wie meist gut gemeinte Radweg- und Streifenplanungen. Oft wird ein Veloweg geplant, ohne die Sichtweise der Radfahrer mit einzubeziehen. So entstehen dann so unmögliche Sachen wie z. B. die Luzerner Langensandbrücke. Antworten
Diese Jagd der Polizei auf Fahrräder und deren Ausrüstung gibt es in dieser exzessiven Form - man korrigiere mich, wenn das nicht stimmt - weltweit einmalig nur in der Schweiz. Dafür lässt man Hamilton mit über zwei Lappen auf der Autobahn fahren. Das ist ja verglichen mit einem fehlenden Schloss anscheinend unerheblich. Antworten
Es sind aber Fälle bekannt, bei denen eine Busse wegen fehlender Diebstahlsicherung (und anderen Sachen) auf dem offiziellen Trail angedroht wurde. Es wird also auch auf dem offiziellen Trail kontrolliert. Wie nehmen Sie zu dieser Vollzugspraxis Stellung, Herr Bisa? Antworten
Die Busse wegen fehlendem Schloss würde ich nicht bezahlen. Sie wird missbräuchlich ausgesprochen, um den Gesamtbussenbetrag zu erhöhen. Fahrverbot kostet (wenn ich mich nicht täusche) 60 Franken. Das mit der fehlenden Glocke und dem Rückstrahler scheint mir grenzwärtig, würde aber dagegen eher nicht rekurrieren. Antworten



Frank Furrer
Wenn die Polizei will, findet sie immer etwas, für was sie den Velofahrer büssen kann, egal ob ein Zusammenhang mit dem gegebenen Anlass besteht oder nicht. Und findet sie doch nichts gesetzeswidriges, dann findet sie jeden beliebigen abstrusen Unsinn selbst aus und legt ihn dem Velofahrer noch in den Mund, um ihm doch eine Busse aufbrummen zu können - und sie hat Recht a) immer, b) gilt Pkt. a). Antworten