Polizei büsst Downhill-Biker ohne Veloschloss
Aktualisiert am 28.07.2010 34 Kommentare
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20 Franken Busse kostet es, wenn Velofahrer ohne Schloss durch die Gegend fahren. So will es das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz, namentlich der Artikel 218. Und dieser Paragraph treibt seltsame Blüten: Die Zürcher Stadtpolizei büsst sogar Mountainbiker, wenn sie ohne Diebstahlsicherung den Uetliberg runterfahren, wie «Blick am Abend» schreibt.
«Das ist doch ein völliger Witz!», sagt ein Betroffener zur Gratiszeitung. «Ein Biker braucht kein Schloss, er würde sein teures Spezialbike sowieso nie ohne Aufsicht stehen lassen.» Er hält diesen Paragraphen nicht nur für sinnlos, sondern auch für gefährlich. Er müsste das Schloss in einem Rucksack mitführen, sagt er. Dies würde bei Stürzen jedoch ein zusätzliches Verletzungsrisiko darstellen.
Velos brauchen auch eine Glocke – wenn sie schwer genug sind
Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich, rechtfertigt das Vorgehen der Beamten: «Wenn die Biker nicht abseits der vorgegeben Routen fahren würden, hätten wir keinen Anlass, sie zu kontrollieren», sagt er gegenüber Tagesanzeiger.ch.
Übrigens braucht ein Mountainbiker nicht nur ein Schloss, sondern auch Rückstrahler, eine Velovignette und eine Glocke. Der Biker am Uetliberg wurde nicht nur wegen eines fehlenden Schlosses gebüsst, sondern auch weil er keine Glocke montiert hatte. Hier liefert der Paragraf 218 eine weitere Kuriosität: Die Glocke ist nämlich nur vorgeschrieben für Fahrräder «mit einem Leergewicht» von mindestens 11 Kilo. Leichtere Velos dürfen ohne fahren.
(fsc)
Erstellt: 28.07.2010, 13:20 Uhr


































