Zürich
Polizei darf noch nicht wegweisen
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 06.01.2009
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Mit dem Jahresbeginn hätte im Kanton Zürich das neue Polizeigesetz in Kraft treten sollen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Polizeikräfte Personen leichter wegweisen oder in Gewahrsam nehmen dürfen als bisher.
Dagegen haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) zusammen mit den Jungsozialisten, den Grünen und der Alternativen Liste vor dem Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Die Beschwerdeführer bemängeln 15 Punkte des neuen Gesetzes. Laut Mitteilung der DJZ wird vor allem die unklare Formulierung beanstandet. Zudem suggeriere das neue Gesetz, die Polizei sei in bestimmten Situationen nicht mehr an die Verhältnismässigkeit gebunden. Ob und wann das Gesetz trotzdem in Kraft tritt, ist offen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.01.2009, 14:10 Uhr
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