Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Polizei darf noch nicht wegweisen

Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 06.01.2009

Das neue Polizeigesetz mit dem umstrittenen Wegweisungsartikel ist in Zürich nicht wie geplant in Kraft getreten. Eine Beschwerde vor dem Bundesgericht verzögert die Einführung auf unbestimmte Zeit.

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Mit dem Jahresbeginn hätte im Kanton Zürich das neue Polizeigesetz in Kraft treten sollen. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Polizeikräfte Personen leichter wegweisen oder in Gewahrsam nehmen dürfen als bisher.

Dagegen haben die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich (DJZ) zusammen mit den Jungsozialisten, den Grünen und der Alternativen Liste vor dem Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

Die Beschwerdeführer bemängeln 15 Punkte des neuen Gesetzes. Laut Mitteilung der DJZ wird vor allem die unklare Formulierung beanstandet. Zudem suggeriere das neue Gesetz, die Polizei sei in bestimmten Situationen nicht mehr an die Verhältnismässigkeit gebunden. Ob und wann das Gesetz trotzdem in Kraft tritt, ist offen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.01.2009, 14:10 Uhr

Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.