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Polizeigesetz: Bundesgericht lehnt Verschiebung ab

Aktualisiert am 26.06.2009

Das Polizeigesetz des Kantons Zürich tritt definitiv am 1. Juli ohne Einschränkung in Kraft. Das Bundesgericht hat das Verschiebungsbegehren der Demokratischen Juristen abgelehnt.

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Die Beschwerdeführer hatten das Bundesgericht ersucht, mit vorsorglichen Massnahmen eine Verschiebung der Inkraftsetzung des Polizeigesetzes anzuordnen. Sie begründeten dies damit, dass eine Beschwerde gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes vor Bundesgericht noch hängig sei.

Nach Ansicht der Demokratischen Juristen sollte das Polizeigesetz erst nach der rechtskräftigen Erledigung der Beschwerde in Kraft treten. Das Bundesgericht habe das Gesuch am Donnerstag abgelehnt, teilte die Sicherheitsdirektion am Freitag mit.

Die Stimmberechtigten hatten im Februar 2008 das Polizeigesetz mit 75 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. Die Gegner hatten gewarnt, das Gesetz öffne Tür und Tor für «Sheriffs mit willkürlichen Kompetenzen». (tif/sda)

Erstellt: 26.06.2009, 16:28 Uhr

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