Zürich
Prozess um Schimanski von Zürich ist geplatzt
Von Thomas Hasler. Aktualisiert am 25.02.2010 11 Kommentare
Fredi Hafner.
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Der für Montag geplante Berufungsprozess gegen Stadtpolizist Fredi Hafner ist abgesagt. Marc Engler, sein Verteidiger, wurde gestern vom Obergericht entsprechend orientiert. Die schriftliche Begründung liegt noch nicht vor – und trotzdem auf der Hand: Bevor der Prozess stattfindet, soll die II. Strafkammer klären, ob die drei mit dem Fall betrauten Richter der I. Strafkammer wegen Befangenheit in den Ausstand treten müssen.
Der Hintergrund: Hafner wurde erstinstanzlich wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Er soll dem Journalisten Karl Wild vertrauliche Dokumente im Fall von Armeechef Roland Nef übergeben haben. Vor Obergericht wollte Wild bezeugen, er habe die Unterlagen nicht von Hafner erhalten. Seine wahre Quelle aber will er verschweigen. Dass das Obergericht dieses Aussageverhalten nicht akzeptierte und Beugehaft in Aussicht stellte, dürfte für eine Befangenheit allein nicht ausreichen.
Mehrere strittige Aspekte
Problematisch aber ist, dass der Referent – ohne Wild angehört zu haben – bereits ankündigte, dieses Verhalten würde die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen erschüttern. Nef-Akten werden beigezogen Aber auch sonst entwickelt sich der Fall Hafner für das Obergericht zur Grossbaustelle. Umstritten ist nämlich ebenfalls, wie der Quellenschutz für Journalisten interpretiert werden muss. Wilds Anwalt Bruno Steiner nannte die Auffassung des Obergerichts eine «kreuzfalsche Rechtsbelehrung». Er und Engler verlangen deshalb einen rechtsmittelfähigen Entscheid, den sie notfalls bis ans Bundesgericht weiterziehen wollen.
Strittig ist auch ein dritter Aspekt: Das Obergericht hat entschieden, die Akten des Strafverfahrens gegen Roland Nef beizuziehen, weil sich daraus eventuell Hinweise auf mögliche andere Täter ergeben könnten.
Weiter vors Bundesgericht?
Allerdings verweigerte das Obergericht Engler Einsicht in die gesamten Akten. Mit dieser Haltung setzt es sich möglicherweise in Widerspruch zum Bundesgericht. Denn gemäss diesem müssen Akten, die dem Gericht zur Verfügung stehen, allen Prozessparteien zugänglich sein. Im konkreten Fall ist dies von besonderer Bedeutung: Die Anklägerin im Verfahren gegen Hafner führte nämlich auch die Strafuntersuchung im Fall Nef – und kennt deshalb diese Akten genau. Wann der Berufungsprozess gegen Hafner stattfindet, ist völlig offen. Sollte der Befangenheitsantrag abgelehnt werden, wird die Sache ans Bundesgericht weitergezogen. Das höchste Gericht wird sich allenfalls auch zur Frage der Akteneinsicht und der Interpretation des Quellenschutzes äussern müssen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 25.02.2010, 06:54 Uhr
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11 Kommentare
hallo wen wundert's??? Die Staatsanwaltschaft kann doch nicht klein beigeben- das wäre ja kontraproduktiv und die Herren Richter treffen die Entscheidungen zum Wohle des Staatshaushalts. Alles schon erlebt! Arme Schweiz wo werden wir enden ?? Antworten
"Die Quelle" (wer immer das auch ist) hat die Schweiz vor einem psychisch total labilen Armeechef bewahrt. Anstatt sich zu bedanken, verschleudert die Justiz hunderttausende von Franken um "die Quelle" zu bestrafen. Wenn das kein Missverhältnis ist... Antworten
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