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Räuber klauen Freier das Falschgeld

Aktualisiert am 10.01.2012

Das Obergericht hat einen Freier wegen Geldfälschung und Körperverletzung verurteilt. Er schlug eine Prostituierte zusammen – und in einem anderen Fall wurden ihm 3000 gefälschte Franken abgenommen.

Strassenstrich am Sihlquai in Zürich: Ein brutaler Freier schlug eine Prostituierte zusammen.

Strassenstrich am Sihlquai in Zürich: Ein brutaler Freier schlug eine Prostituierte zusammen.
Bild: Keystone

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Die Oberrichter erhöhten die Strafe für den 46-Jährigen um zwei Monate. Die Schuldpunkte wurden umfassend bestätigt. Die Hälfte der 16-monatigen Freiheitsstrafe muss der Verurteilte verbüssen. Das Bezirksgericht Dietikon hatten eine Strafe von 14 Monaten verhängt.

Mit Hilfe seines Computers hatte der Lastwagen-Chauffeur im Frühjahr 2008 drei falsche 1000-Franken-Banknoten hergestellt. Mehrere Monate später, wollte er mit den Blüten eine Prostituierte hinters Licht führen.

Call-Girl war Lockvogel

Der Plan ging schief, weil es sich beim vermeintlichen Call-Girl um einen Lockvogel einer Räuberbande handelte. Der Freier wurde am vereinbarten Treffpunkt in Winterthur von zwei Männern überfallen und ausgeraubt.

Die Räuber bemerkten zu spät, dass sie neben 19 echten Franken auch die gefälschten 1000er-Noten erbeutet hatten. Bei der Aufklärung des Raubüberfalls stiessen die Untersuchungsbehörden auf die Blüten.

Frau auf Strassenstrich verprügelt

In einem zweiten Fall traf der Angeschuldigte wirklich auf eine Prostituierte. Im Mai 2009 lockte er auf dem Zürcher Strassenstrich die Sexarbeiterin auf einen abgelegenen Parkplatz. Er verprügelte sie nach einem Streit und liess sie ohne Lohn zurück.

Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken und eine Busse von 800 Franken. Es könne dem Angeschuldigten bloss versuchte Geldfälschung und Tätlichkeiten vorgeworfen werden. Die Blüten seien zu plump gewesen und die Prostituierte habe in sado-masochistische Praktiken eingewilligt.

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Bestätigung der erstinstanzlichen Schuldsprüche und eine deutliche Straferhöhung auf 24 Monate Freiheitsentzug.

Das Obergericht hielt fest, dass auch plumpe Fälschungen den Straftatbestand erfüllten. Bei der Körperverletzung bezeichneten sie die Aussagen des Opfer als glaubhaft.

(ep/sda)

Erstellt: 10.01.2012, 14:41 Uhr

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