Randalierer schlagen alles kurz und klein – die Kosten tragen andere
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 19.05.2009 38 Kommentare
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Nach Krawallen wie am vergangenen Sonntag oder am 1. Mai fällt die Bilanz immer ernüchternd aus: Verhaftungen, Verletzte, Sachbeschädigungen und mehrere Hunderttausend Franken Kosten. Doch die teuren Polizeieinsätze begleichen die Steuerzahler – und für die Schäden kommen entweder die Versicherungen und die Geschädigten selber auf. Die Krawallmacher kostet das alles meistens nichts.
Wie viele Randalierer tatsächlich für Sachbeschädigungen oder Plünderungen verurteilt werden, lässt sich laut Andreas Eckert, leitender Staatsanwalt Zürich-Limmat, nicht genau sagen. Klar ist: In vergangenen Jahren kam es nur in Einzelfällen zu Urteilen gegen Chaoten. Dann ist es möglich, einen Täter zu Schadenersatzzahlungen zu verpflichten. Oft kommen sie jedoch mit Geldstrafen und Bussen davon.
Landfriedensbruch einfacher nachzuweisen
«Einem Einzelnen nachzuweisen, dass er eine Sachbeschädigung begangen hat, ist schwer», sagt Eckert. Vermummt und in einer Gruppe unterwegs, lassen sich Randalierer oft nicht dingfest machen. «Es gibt immer wieder Verhaftungen und Verfahren, die zu Urteilen führen, doch die Arbeit von Polizei und Justiz ist in der Tat schwierig», sagt Eckert.
Einfacher ist der Beweis des Landfriedensbruchs. Dafür genügt es, eindeutig einer randalierenden Gruppe anzugehören. Werden solche Personen identifiziert oder gar vor Ort verhaftet, droht eine Geld- oder in gravierenden Fällen eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre.
Verurteilt und trotzdem billig weggekommen
Wer Privateigentum beschädigt, wird in der Regel nur behelligt, wenn er dafür verurteilt wird. In solchen Fällen können die Geschädigten auf dem zivilen Weg ihre Forderungen geltend machen. Dies ist auch unabhängig von Strafverfahren möglich, wird bei Ausschreitungen aber kaum angewendet.
2006 kam ein 1.Mai-Krawallant billig davon: Nachdem er für die Beschädigung und Plünderung des Jamaricos beim Helvetiaplatz verurteilt worden war, verwies der Richter für die Forderung von lediglich 500 Franken Selbstbehalt auf den zivilen Weg. Der grösste Teil des Schadens von 15'000 Franken hatte die Versicherung übernommen. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.05.2009, 15:48 Uhr
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38 Kommentare
solange wir solche lächerliche gesetze haben, wird dieses chaotenpack geradezu animiert, ihr unwesen weiter zu treiben. wer bei krawallen wie 1.mai oder sportverantstaltungen verhaftet wird, sollte mal für 3 monate hinter gitter und dann wird betr. weiterer strafverfolgung geschaut. dies 1 jahre konsequent umgesetzt, und wir hätten 90% weniger probleme. die 10% unverbesserlichen gibt es immer Antworten
Es kann doch nicht sein, das Chaoten am 1. Mai oder nach einem Fussballspiel einfach in Anarchie zurückfallen und es keine Konsequenzen gibt! Nun sollen die Chaoten sollidarisch dafür haften! Wenn ein steinewerfer verhaftet wird, dann soll er auch dafür gerade stehen, wenn von einem Chaotenkollege ein Tankstellenshop ausgeraubt wird. Die gesammten Kosten soll nicht mehr der Steuerzahler bezahlen! Antworten


































