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Raser Amir B. aus Schlieren sitzt wieder im Gefängnis

Von Stefan Hohler. Aktualisiert am 23.12.2010 10 Kommentare

Der 27-Jährige soll Ende November 2010 einen Einbruch verübt haben.

Laut «Blick» der «irrste Raser der Schweiz»: Amir B.s Strafregister ist lang.

Laut «Blick» der «irrste Raser der Schweiz»: Amir B.s Strafregister ist lang.
Bild: Illustration

Am Mittwoch ist Amir B. vom Bezirksgericht zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Staatsanwalt Jürg Boll warf dem notorischen Raser und Autorowdy vor, trotz Führerausweisentzugs auf unbestimmte Zeit, zweimal am Steuer eines Autos gewesen zu sein: Am 22. Februar 2010 war er mit einem Mercedes, am 2. Juli 2010 mit einem Audi A8 unterwegs. Boll forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten; der Anwalt des Angeklagten eine bedingte Geldstrafe.

Vor dem Richter gab sich der Angeklagte wortkarg: «Es ist halt so passiert», sagte er auf die Frage des Richters, warum ihm weder Freiheits- noch Geldstrafen beeindrucken würden. Denn sein Vorstrafenregister ist so lang, dass der Richter bemerkte: «Wenn wir alle Ordner hier hätten, würde sich ein guter Meter Akten türmen.» Amir B., laut «Blick» der «irrste Raser der Schweiz», sagte 2004 vor laufender Fernsehkamera: «Ich baue lieber einen Unfall, als ein Rennen zu verlieren.» Die Behörden haben ihm den Führerausweis schon achtmal entzogen.

Seine Söhne als Zuschauer

Daneben hat Amir B. auch eine Unzahl weiterer krimineller Taten begangen. So ist er im April 2008 vom Obergericht wegen bandenmässigen Diebstahls – die Rede ist von 60 Einbrüchen – und vielen weiteren Taten zu einer 36-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Hälfte musste er absitzen, den Rest erhielt er auf Bewährung. Ein Jahr später stand er schon wieder vor den Richtern und kassierte eine unbedingte Geldstrafe von 16 000 Franken. Gleichzeitig ist eine bedingt ausgesprochene Vorstrafe wegen Verkehrsdelikten von fünf Monaten aus dem Jahr 2004 fällig geworden. Die Geldstrafe hat er noch nicht bezahlt. Die fünf Monate muss er nun zusätzlich neben den jetzt erhaltenen neun Monaten absitzen.

Der 27-jährige Familienvater aus Schlieren trat in Handschellen vor die Richter – denn der Serbe albanischer Abstammung sitzt seit dem 28. November im Bezirksgefängnis Pfäffikon in Untersuchungshaft. Konkret werden ihm zwei Einbrüche mit einem Komplizen in einem Doppeleinfamilienhaus in Hinwil und eventuell noch weitere Einbrüche vorgeworfen. Amir B. bestreitet diese Anschuldigungen.

20'000 Franken Schulden

Den Prozess im Gerichtssaal verfolgte auch seine Ehefrau sowie die beiden 5- und 6-jährigen Söhne. Auf die Frage des Richters nach der finanziellen Situation sagte Amir B., dass er 20000 Franken Schulden habe. Er verdiene als Gipser monatlich 6800 Franken brutto, Seine Frau arbeitet Teilzeit als Verkäuferin in einem Warenhaus. Die Familie wohnt mietfrei im Haus des Vaters. Der konfiszierte Audi A8 wird mit seiner Einwilligung vom Gericht verwertet. Den Mercedes habe er auf seinen Vater umgeschrieben, sagte Amir B. Der Staatsanwalt erwähnte, dass der Angeklagte bereits wieder einen VW Polo eingelöst habe.

Gerichtsvorsitzender Roland Heimann sprach von einem schweren Verschulden und einem krassen Rückfall. 13 Tage nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis am 9. Februar 2010 sei er schon wieder am Steuer gesessen. Das Bezirksgericht verurteilte ihn für zwei Fahrten ohne Führerausweis und das Entwenden eines Autos zu neun Monaten unbedingt. Damit ging es über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte den Vollzug der vom Obergericht ausgesprochenen 18-monatigen bedingten Vorstrafe gefordert. Darauf hat das Gericht verzichtet. Wäre es dem Antrag von Jürg Boll gefolgt, müsste Amir B. insgesamt 30 Monate absitzen, jetzt kommt er mit 14 Monate davon. «Sie erhalten eine letzte Chance, haben Sie das kapiert?», fragte Heimann. Amir B. nickte, danach wurde er wieder in die Untersuchungshaft abgeführt.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 22.12.2010, 23:34 Uhr

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10 Kommentare

Ernst Bucher

23.12.2010, 11:00 Uhr
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Mir bleibt die Spucke weg!! 9 Monate für eine derartige Liste von Verbrechen, und nochmals eine letzte, dann wahrscheinlich allerletzte Chance usw!! Und warum wird einem derartig einsichtlosen Gewohnheitverbrecher die verhängte 18-monatige Gefängnisstrafe erlassen?? Sind es "Verdienste", dass er nicht noch mehr Schaden gestiftet hat?Ein klarer Fall für die Ausschaffungsinitiative umzusetzen!! Antworten


elisabeth Hager

23.12.2010, 08:58 Uhr
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Wie viele Chancen kriegt dieser uneinsichtige Typ noch?? wir Schweizer lassen uns mit solchen Personen vorführen. Dieser Mann hat keinen Respekt vor unseren Gesetzen mit all seinen Delikten. Mir tun die Kinder leid..sollten aber bei einer Ausschaffung unbedingt mit dem "Verursacher" ausgeschafft werden. Nur das kann eine abschreckende Wirkung haben. Konsquent bleiben ist mein Motto. Antworten



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