Zürich
Raucher-Razzien sind nicht geplant – vorerst
Von Tina Fassbind. Aktualisiert am 13.01.2010
Dossiers
Artikel zum Thema
- Rauchverbot: Fumoirs werden nicht rechtzeitig fertig
- Rauchclubs wird die Luft abgedreht
- Diebe profitieren vom Rauchverbot
- Rauchverbot ärgert Hockeyfans
- «Diskriminierung der Nichtraucher»: Im Fumoir kostet das Essen weniger
Stichworte
Diese Strafen drohen
Laut Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beträgt die Busse 1000 Franken, wenn gegen das Rauchverbot verstossen wird oder wenn ein Wirt ein Fumoir betreibt, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Für leichte Verstösse sieht das kantonale Recht neu eine Ordnungsbusse von 80 Franken vor. Der Betreiber, die Betreiberin oder die für die Hausordnung verantwortliche Person hat für einen gesetzeskonformen rauchfreien Betrieb zu sorgen. Verstösst der Wirt im wiederholten Falle gegen das Gesetz, muss er mit einem Patententzug rechnen.
Etwas gesehen, etwas geschehen?
Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...
Die Zigarette danach ist ab Mai in Zürich verboten – zumindest in Innenräumen von Gastwirtschaftsbetrieben. Rauchende müssen sich dann, falls vorhanden, in ein Fumoir zurückziehen oder vor die Türe gehen, um zu qualmen. Doch obwohl die Gesetze klar sind, müssen Raucher nicht damit rechnen, im Ausgang abgeführt zu werden. Grossangelegte Polizeikontrollen in Zürcher Lokalen sind auch ab Mai nicht vorgesehen.
«Wir werden vorerst keine gezielten Kontrollen durchführen, sondern im Rahmen der personellen Möglichkeiten und der Verhältnismässigkeit handeln. Eingehende Anzeigen werden wir aber sicher alle entgegennehmen und so rasch wie möglich behandeln», sagt Marco Cortesi, Medienchef der Zürcher Stadtpolizei, gegenüber Tagesanzeiger.ch. Auch wenn die Stadtpolizei aus einem anderen Grund zu einem Gastrobetrieb ausrücken müssen, werde gehandelt, wenn jemand beim Rauchen erwischt wird.
Eine Zigi im Restaurant kostet 80 Franken
Die Personen, die gegen das Rauchverbot verstossen, müssen mit einer Ordnungsbusse von 80 Franken rechnen. Wer den Betrag nicht sofort bezahlen kann oder will, bekommt einen Einzahlungsschein. «Das läuft also gleich ab wie zum Beispiel bei Parkbussen», so Cortesi. Wird jemand verzeigt, kann er eine gerichtliche Beurteilung der Anzeige verlangen. «Dann können allerdings bei einer Verurteilung Schreib- und Spruchgebühren hinzukommen.»
Auch wenn ein Fumoir nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss der Wirt mit einer Verzeigung rechnen. «Die Höhe der Bussen wird dann vom Richter festgelegt. Sie kann je nach Fall mehrere Hundert Franken betragen», erklärt der Polizeisprecher.
Soweit die gegenwärtige Planung zur Umsetzung des Rauchverbots in der Stadt Zürich. Ob dereinst tatsächlich auch grossangelegte Raucher-Razzien vorgenommen werden, ist noch unklar. «Zunächst müssen wir die Entwicklung in der Stadt nach der Einführung des Rauchverbots beobachten. Danach werden wir die Lage neu beurteilen», so Cortesi, «einen genauen Zeitplan gibt es dazu nicht.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 13.01.2010, 15:58 Uhr
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!


