Zürich

Reduzierte Strafe für Familientyrannen

Aktualisiert am 23.11.2012

Ein 49- Jähriger wurde wegen schwerer Freiheitsberaubung, mehrfacher Körperverletzung und anderen Delikten zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Damit wurde das erstinstanzliche Strafmass stark gesenkt.

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Auch im Berufungsprozess vor dem Obergericht plädierte der Verteidiger vergeblich auf Freispruch. Das Gericht folgte in der Beurteilung der Straftaten dem Ankläger. Es reduzierte aber das Strafmass: Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann im April 2011 zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dies erachtete das Obergericht als überrissen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der aus Kosovo stammende Schweizer war - und ist noch immer - verheiratet, hat aber daneben noch eine Familie. Über Jahre hinweg tyrannisierte er die Freundin und die gemeinsamen Kinder. Die Frau durfte die Wohnung nur mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis verlassen und musste ansonsten bei geschlossenen Fensterläden zuhause bleiben.

Kontrolle per Videokamera

Per eigens installierter Videokamera kontrollierte der Mann, ob die Freundin gehorchte. Tat sie es nicht, wurde sie verprügelt. Auch gegenüber seinen drei Kindern war der Mann gewalttätig. Er verbot ihnen ausserdem, mit «Gspänli» zu spielen.

Im September 2009 hatte eine der Töchter genug. Als es wieder einmal Prügel setzte, nahm sie ihren ganzen Mut zusammen und rief die Polizei. Seither sitzt der Mann im Gefängnis.

Statt aber froh zu sein, dass der Peiniger aus dem Haus war, forderten Freundin und Kinder vor dem Bezirksgericht lautstark seine Freilassung. Laut Obergericht meldeten sie zudem ihr Desinteresse an einer Bestrafung an. Dies und die Tatsache, dass der Angeschuldigte eine gewisse Einsicht gezeigt habe, bewog die Oberrichter, das Strafmass zu senken. (tif/sda)

Erstellt: 23.11.2012, 16:23 Uhr

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