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Regierung gegen ein Hausarzt-Pflichtjahr

Aktualisiert am 05.01.2012 1 Kommentar

Die Mediziner sollen nach ihrem Studium nicht dazu verdonnert werden, ein Jahr lang als Hausarzt tätig zu sein. Laut Regierungsrat ist die Ausbildung der Ärzte Bundessache.

Freie Wahl nach dem Studium: Geht es nach dem Regierungsrat sollen die Mediziner nicht dazu gezwungen werden, nach dem Studium als Hausarzt zu arbeiten.

Freie Wahl nach dem Studium: Geht es nach dem Regierungsrat sollen die Mediziner nicht dazu gezwungen werden, nach dem Studium als Hausarzt zu arbeiten.
Bild: Keystone

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Der Zürcher Regierungsrat hält nichts davon, für Absolventen des Medizinstudiums ein Hausarzt-Pflichtjahr einzuführen. Er beantragt deshalb dem Kantonsrat, ein entsprechendes Postulat von EDU und EVP abzulehnen.

Mit ihrem Vorstoss wollen die Postulanten dem Hausärztemangel entschärfen. Sie schlagen vor, dass frisch gebackene Ärztinnen und Ärzte während ihrer mehrjährigen Assistenzzeit in verschiedenen Spitälern ein Jahr lang bei einem Allgemeinpraktiker arbeiten sollen. Dabei könnten sie die Grundversorgung im Gesundheitswesen kennenlernen, heisst es in der Begründung des Vorstosses.

Mit ihrer Forderung verbinden die Postulanten die Hoffnung, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte «die Vorzüge der selbstständigen und verantwortungsvollen Arbeit als Allgemeinpraktiker» schätzen lernen und viele später in einer Praxis einsteigen würden.

Regierungsrat: Bund ist zuständig

Der Regierungsrat verweist in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme darauf, dass die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten abschliessend im Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe geregelt sei. Für die Kantone bestehe demnach keine Möglichkeit, zusätzliche Regeln einzuführen.

Dies gelte auch für die Einführung eines obligatorischen Hausarztpflichtjahres nicht nur nach dem Studium, sondern auch während der Ausbildungszeit. Aus Gründen des Patientenschutzes dürften Studierende der Humanmedizin auch nicht als Assistenten, sondern nur als Praktikanten tätig sein.

Praktika in Hausarztpraxen seien bereits heute während des sogenannten Wahlstudienjahres möglich. Die Studierenden dürften dann aber nur unter unmittelbarer Aufsicht eines selbständigen Arztes arbeiten. Ein weiterer Ausbau würde laut Regierungsrat unweigerlich zu einer zusätzlichen Belastung, nicht aber zu einer Entlastung des beaufsichtigenden Arztes führen. (pia/sda)

Erstellt: 05.01.2012, 12:26 Uhr

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1 Kommentar

victor brunner

05.01.2012, 14:22 Uhr
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Selbstverständlich ist der Regierungsrat auch nicht verpflichtet das Problem des Hausärztemangel zu lösen. Schliesslich bekommt er sein Gehalt für das regieren und nicht agieren. Somit ist das Gehalt eines Regierungsrates eher eine Stillhalteentschädigung, Mikadoprämie! Antworten



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