Zürich
Regierung lehnt Pistenausbau-Verbot ab
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Der Kantonsrat stimmte im Februar der Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» zu. Damit soll der Kanton verpflichtet werden, sich gegen einen Pistenausbau einzusetzen. Da das Referendum gegen diesen Beschluss ergriffen wurde, müssen die Stimmberechtigten an der Urne entscheiden.
Konstruktives Referendum der Fluglärmgegner
Der Verein «Flugschneise Süd - NEIN» (VFSN) reichte gegen die Initiative ein Referendum mit Gegenvorschlag - ein sogenanntes konstruktives Referendum - ein. Dieses enthält weitere Forderungen, so etwa, dass neue Flugrouten (gegenüber dem Zustand im Jahr 2000) über dicht besiedeltem Gebiet unterbleiben und Schnellabrollwege Pistenausbauten gleichgestellt werden sollen.
Gemäss Gutachten des Regierungsrates sind diese beiden Forderungen gültig. Sie sollen dem Volk vorgelegt werden, die Regierung empfiehlt sie aber zur Ablehnung. Die Regierung setze sich seit jeher dafür ein, dass möglichst wenige Leute vom Lärm betroffen seien, teilte sie am Donnerstag mit.
Forderungen verletzen Bundesrecht
Hingegen sind gemäss Gutachten die weiteren Forderungen des Gegenvorschlags ungültig. Sie stünden in keinem direkten Zusammenhang mit den ursprünglichen Forderungen der Initiative.
So fordert der Gegenvorschlag, dass der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG (FZAG) künftig über Änderungen der siebenstündigen Nachtflugsperre und über neue Flugrouten über dicht besiedeltem Gebiet nur mit Zustimmung der Staatsvertretung (Vetorecht) beschliessen kann. Dem Vetorecht sollen etwa auch Massnahmen beim Erreichen von 320'000 Flugbwegungen unterliegen.
Diese Eingriffe in die Autonomie der FZAG würden zudem Bundesrecht verletzen, heisst es weiter. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag für teilweise ungültig zu erklären. Dafür ist eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Ein ablehnender Entscheid kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. (tif/sda)
Erstellt: 27.08.2009, 12:07 Uhr
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