Regierung lehnt Sterbehilfe-Verbot ab

Aktualisiert am 25.02.2010 2 Kommentare

Wenn es nach der EDU geht, dürften nicht einmal Familienmitglieder todkranken Angehörigen zum Suizid verhelfen dürfen.

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Der Regierungsrat lehnt die Initiative der EDU mit Blick auf die bisher liberale Haltung der Zürcher Bevölkerung zur Zulässigkeit der Suizidbeihilfe ab, wie er am Donnerstag mitteilte. Seiner Meinung nach besteht kein politischer und gesellschaftlicher Konsens, jegliche Form der bis anhin erlaubten Suizidbeihilfe strafrechtlich zu verbieten.

Die Initiative würde auch die Suizidbeihilfe aus uneigennützigen Motiven innerhalb des nahen Familien- und Freundeskreises verunmöglichen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die grosse Mehrheit der Bevölkerung zumindest gegen diese Form der erlaubten Suizidbeihilfe keine Einwendungen hat.

Suizidhilfeorganisationen einschränken

Auch der Bund habe nach eingehenden Vorabklärungen darauf verzichtet, mit der vorgesehenen Revision des Artikels 115 im Strafgesetzbuch ein umfassendes Verbot der Suizidbeihilfe vorzuschlagen, heisst es in der Mitteilung. Vielmehr solle nur die Suizidbeihilfe im Rahmen eigentlicher Suizidhilfeorganisationen eingeschränkt oder ganz verboten werden.

Die EDU hatte die Volksinitiative «Stopp der Suizidhilfe» im Mai 2009 mit 8400 Unterschriften eingereicht. Sie will den Bund beauftragen, jegliche Art der Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Der Artikel 115 des Strafgesetzbuches sei entsprechend zu ändern. (cal/sda)

Erstellt: 25.02.2010, 10:46 Uhr

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2 Kommentare

Giovanni Fiore

25.02.2010, 11:37 Uhr
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Die Sterbehilfe soll generell erlaubt werden; niemand hat jemandem vorzuschreiben, wie lange er zu leben hat. Antworten


Michael Meienhofer

25.02.2010, 23:18 Uhr
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Die EDU soll in Suizidfragen bei ihren eigenen Mitgliedern missionieren, der Bürger muss sich von einer Partei nicht auch noch vorschreiben lassen, wie er sterben möchte. Solche Wünsche der EDU tendieren in Richtung Gottestaat. Antworten



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