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Regierungsrat torpediert Ausbau des Mieterschutzes

Von Jvo Cukas. Aktualisiert am 17.11.2011 25 Kommentare

Transparente Vormieten und Gratisverfahren vor dem Mietgericht: Dem Regierungsrat gehen beide Initiativen des Mieterverbandes zu weit. Er will anders für bezahlbaren Wohnraum sorgen.

«Ein genügendes Wohnungsangebot ist Voraussetzung für tragbare Mieten»: Sitzung des Zürcher Regierungsrats.

«Ein genügendes Wohnungsangebot ist Voraussetzung für tragbare Mieten»: Sitzung des Zürcher Regierungsrats.
Bild: Keystone

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Gleich zwei Initiativen zum Mietrecht wurden heute vom Zürcher Regierungsrat ablehnend beurteilt. Er beantragt beim Kantonsrat, dass sie ohne Gegenvorschlag abgelehnt werden.

Die erste Initiative «Rechtsschutz für alle» verlangt, dass erstinstanzliche Verfahren vor dem Mietgericht gratis sind. Laut einer Mitteilung des Mieterverbandes verschlechterte sich die Rechtssituation der Mieter seit Januar diesen Jahres. «Mit der Einführung der neuen Zivilprozessordnung müssen Mieter hohe Kostenvorschüsse tragen, wenn sie Kündigungen und Erstreckungsbegehren vom Mietgericht beurteilen lassen wollen.» Dies führe dazu, dass sie dazu gezwungen würden, ungünstige Angebote der Vermieter zu akteptieren.

Angst vor Prozessflut

Der Regierungsrat sieht dies anders. Da die meisten Auseinandersetzungen zum Mietrecht zuerst an die Paritätischen Schlichtungsbehörden gelangten und diese Verfahren unentgeltlich seien, erschwere es die Initiative nur, eine gütliche Einigung herbeizuführen. «Fällt das Kostenrisiko bei den Mietgerichten dahin, wird es zu zahlreicheren gerichtlichen Verfahren kommen; das bewährte Instrument der Schlichtungsbehörden würde geschwächt», schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Zur Zeit könnten dort viele Streitfälle effizient und kostengünstig erledigt werden. Der Mieterverband entgegnet dem, dass genau die Angst vor einem möglichen Gerichtsfall dazu führe, dass schon bei der Schlichtungsbehörde bessere Resultate für die Mieter erzielt werden könnten. «Der Verzicht auf die Gebühren im erstinstanzlichen Verfahren wird ausgewogenere Vergleiche vor der Schlichtungsbehörde ermöglichen.»

Vormieten automatisch mitteilen

Die zweite Initiative «Transparente Mieten» verlangt, dass Neumietern automatisch mitgeteilt werden muss, wie hoch die Vormiete war. Der Mieterverband ist sich sicher, dass dies «eine dämpfende Wirkung» bei den «massiven Aufschlägen bei Mieterwechseln» hätte. Der Regierungsrat sieht zwar tatsächlich eine höhere Transparenz für Neumieter, weil er automatisch darauf hingewiesen wird, dass ein Anfangsmietzins angefochten werden kann. Er glaubt jedoch, dass die Mieter durch Medien und Verbände schon gut über ihre Rechte informiert sind.

Zudem glaubt der Regierungsrat nicht, dass tatsächlich eine mietzinsdämpfende Wirkung davon ausgeht, sondern eher ein bürokratischer Aufwand, der «in keinem vernünftigen Verhältnis» zum Nutzen stehe. Für den Mieterverband ist es schlicht die Lösung für das Problem, dass «Immobilienbesitzer flächendeckend übersetzte und mietrechtlich nicht mehr zulässige Erträge erzielen». Der Regierungsrat hingegen glaubt, dass nur durch ein grösseres Angebot an Wohnraum wirklich Einfluss auf die Mieten genommen werden könne. Mit der Transparenz-Initiative würden aber keine zusätzlichen Wohnungen geschaffen.

Die beiden Vorlagen müssen nun vom Kantonsrat beurteilt werden. Stellt sich dieser hinter die Anträge des Regierungsrates, kommen die Initiativen bis spätestens Juni 2013 vor das Stimmvolk. Arbeitet der Kantonsrat einen Gegenvorschlag zu den Initiativen aus, müssen die Stimmbürger bis spätestens Februar 2014 auf die Abstimmung warten.

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 17.11.2011, 13:51 Uhr

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25 Kommentare

Hanspeter Niederer

17.11.2011, 14:34 Uhr
Melden 26 Empfehlung

Skandalös, die Ablehnung der Initiative zur Transparenz bei der Vormiete durch den Regierungsrat. Ein weiterer Beweis, dass die Politik vom Geldadel unterwandert ist ! Antworten


Lucien Michel

17.11.2011, 16:08 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Viele Mieter wird's ja wohl im Regierungsrat nicht haben. Antworten



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