Zürich
Regierungsrat will keinen Einheitssatz bei Familienzulagen
Aktualisiert am 09.02.2012 1 Kommentar
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Der Bund schreibt vor, dass 2013 alle Erwerbstätigen – also auch die Selbstständigerwerbenden – pro Kind eine Familienzulage erhalten. Die Kantone müssen deshalb ihre Gesetze über die Familienzulagen dem neuen Bundesrecht anpassen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Speziell geregelt bleiben die Zulagen in der Landwirtschaft.
Im Kanton Zürich will der Regierungsrat auch in Zukunft keinen einheitlichen Beitragssatz zur Finanzierung der Familienzulagen festlegen. Darüber soll weiter jede Familienausgleichskasse selbst entscheiden. Das sei in der Vernehmlassung besonders begrüsst worden, schreibt der Regierungsrat. Eine Beschränkung der Autonomie widerspreche der gesetzlichen Ordnung.
Die Kinderzulagen im Kanton Zürich betragen 200 Franken pro Monat für Kinder bis zum 12. Altersjahr, danach 250 Franken bis zum 16. Altersjahr. Für erwerbsunfähige Kinder wird die höhere Leistung bis zum vollendeten 20. Altersjahr gewährt. Voraussetzung für Kinderzulagen ist ein jährliches Mindesteinkommen von derzeit 6960 Franken.
Regierung will Gemeinden beteiligen
Selbstständigerwerbende haben ab Anfang 2013 Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Arbeitnehmende, deren Familienzulagen ebenfalls von den Arbeitgebern finanziert werden. Die Zulagen für Nichtererwerbstätige wurden bisher allein vom Kanton finanziert.
Diese Familienzulagen beliefen sich 2011 auf rund 8 Millionen Franken, wie der Regierungsrat ausführt. Mit der Erweiterung des Bezügerkreises auf die Selbstständigerwerbenden, die das Mindesteinkommen nicht erreichen, geht der Kantonale Sozialdienst von Mehrkosten auf rund 3 Millionen Franken aus.
Der Regierungsrat sieht nun vor, dass sich die Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohner zur Hälfte an den Familienzulagen für die Nichterwerbstätigen beteiligen. Eine analoge Regelung kennen die Kantone Freiburg, Bern und Luzern.
Vor dem Hintergrund der Entlastung der Sozialhilfe durch die Familienzulagen für Nichterwerbstätige sei diese Kostenbeteiligung gerechtfertigt, schreibt die Regierung. Über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen muss noch der Kantonsrat befinden. (met/sda)
Erstellt: 09.02.2012, 15:27 Uhr
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