Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Regierungsrat will keinen Einheitssatz bei Familienzulagen

Aktualisiert am 09.02.2012 1 Kommentar

Zur Finanzierung der Kinderzulagen ab 2013 für Arbeitnehmer und neu für Selbstständigerwerbende soll es im Kanton Zürich keinen einheitlichen Beitragssatz geben.

Die Familienausgleichskassen können den Beitragssatz für Kinderzulagen weiterhin eigenständig festlegen.

Die Familienausgleichskassen können den Beitragssatz für Kinderzulagen weiterhin eigenständig festlegen.
Bild: Keystone

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Der Bund schreibt vor, dass 2013 alle Erwerbstätigen – also auch die Selbstständigerwerbenden – pro Kind eine Familienzulage erhalten. Die Kantone müssen deshalb ihre Gesetze über die Familienzulagen dem neuen Bundesrecht anpassen, wie der Regierungsrat am Donnerstag mitteilte. Speziell geregelt bleiben die Zulagen in der Landwirtschaft.

Im Kanton Zürich will der Regierungsrat auch in Zukunft keinen einheitlichen Beitragssatz zur Finanzierung der Familienzulagen festlegen. Darüber soll weiter jede Familienausgleichskasse selbst entscheiden. Das sei in der Vernehmlassung besonders begrüsst worden, schreibt der Regierungsrat. Eine Beschränkung der Autonomie widerspreche der gesetzlichen Ordnung.

Die Kinderzulagen im Kanton Zürich betragen 200 Franken pro Monat für Kinder bis zum 12. Altersjahr, danach 250 Franken bis zum 16. Altersjahr. Für erwerbsunfähige Kinder wird die höhere Leistung bis zum vollendeten 20. Altersjahr gewährt. Voraussetzung für Kinderzulagen ist ein jährliches Mindesteinkommen von derzeit 6960 Franken.

Regierung will Gemeinden beteiligen

Selbstständigerwerbende haben ab Anfang 2013 Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Arbeitnehmende, deren Familienzulagen ebenfalls von den Arbeitgebern finanziert werden. Die Zulagen für Nichtererwerbstätige wurden bisher allein vom Kanton finanziert.

Diese Familienzulagen beliefen sich 2011 auf rund 8 Millionen Franken, wie der Regierungsrat ausführt. Mit der Erweiterung des Bezügerkreises auf die Selbstständigerwerbenden, die das Mindesteinkommen nicht erreichen, geht der Kantonale Sozialdienst von Mehrkosten auf rund 3 Millionen Franken aus.

Der Regierungsrat sieht nun vor, dass sich die Gemeinden im Verhältnis ihrer Einwohner zur Hälfte an den Familienzulagen für die Nichterwerbstätigen beteiligen. Eine analoge Regelung kennen die Kantone Freiburg, Bern und Luzern.

Vor dem Hintergrund der Entlastung der Sozialhilfe durch die Familienzulagen für Nichterwerbstätige sei diese Kostenbeteiligung gerechtfertigt, schreibt die Regierung. Über die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen muss noch der Kantonsrat befinden. (met/sda)

Erstellt: 09.02.2012, 15:27 Uhr

1

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

1 Kommentar

Markus Muster

09.02.2012, 21:30 Uhr
Melden

Also: wieder mehr Abgaben, mehr Beamte, mehr Bürokratie, mehr Buchungen, kurz ein unsinniger Mehraufwand aus Bundesbern. Der Bürger muss eben total verwaltet werden. DAbei reden alle von Bürokratieabbau, aber niemand meint es ernst damit. Antworten



Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.