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Roma-Zuhälter: skrupellos, egoistisch und zu mild bestraft

Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für einen Roma-Zuhälter aus Bulgarien sind nicht genug, findet das Bundesgericht. Das Zürcher Obergericht soll jetzt eine höhere Strafe aussprechen.

Prostitution am Sihlquai: Viele Frauen werden von ihren Zuhältern ausgebeutet.

Thomas Burla

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Die Worte der Richter in Lausanne sind deutlich: Eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für das ausgesprochen skrupellose, egoistische und rücksichtslose Vorgehen des Zuhälters sei unzulässig milde. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und verlangt vom Zürcher Obergericht, eine höhere Strafe auszusprechen.

Das Bundesgericht folgt mit seinem Entscheid der Zürcher Staatsanwaltschaft, die das Urteil des Obergerichts angefochten hatte. Staatsanwältin Silvia Steiner hatte im letzten September für den heute 40-jährigen, bulgarischen Familienvater wegen Menschenhandels eine Strafe von viereinhalb Jahren gefordert. Sie bezeichnete den Roma als einen typischen Zuhälter, der auch nicht davor zurückschreckte, «seine» Frauen zu schlagen. Der Mann war bereits in Frankreich wegen mehrfacher schwerer Zuhälterei zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Zweieinhalb Jahre sass er ab, im Mai 2005 kam er frei. Kaum aus dem Gefängnis, knüpfte er in seinem Heimatland Bulgarien Kontakte mit drei damals 18, 26 und 31 Jahre alten Frauen. Der Bulgare überredete sie, im Ausland als Prostituierte für ihn zu arbeiten. Die Hälfte ihrer Einkünfte sollten sie ihm abgeben. Im Gegenzug würde er sie beschützen und ihnen Arbeitsstellen beschaffen.

Frauen verkauft und verpfändet

Die Frauen schafften zuerst in Frankreich an, danach in einer Vielzahl von Saunaklubs und Sex-Etablissements in der Schweiz, darunter auch in Urdorf und in der Stadt Zürich. Dabei überwachte der Bulgare die drei Frauen während mehreren Monaten und schränkte sie in ihrer Handlungsfreiheit und in ihrer sexuellen Selbstbestimmung massiv ein. Er nahm ihnen den grössten Teil der Einkünfte ab, malträtierte sie, wenn sie nicht arbeiten wollten, mit Fäusten und Füssen. Eine der Frauen musste wenige Tage nach einem medizinischen Eingriff wegen einer Bauchhöhlenschwangerschaft schon wieder als Prostituierte arbeiten. Zeitweilig verpfändete und verkaufte er die Frauen an andere Sexclubbesitzer. Mit zwei Frauen hatte er zudem eine Liebesbeziehung und spielte sie gegeneinander aus.

Das Bundesgericht sprach von einem schweren Verschulden. Es betonte, dass die einschlägige Vorstrafe in Frankreich besonders ins Gewicht falle. Die vom Obergericht ausgesprochene Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sei in Anbetracht der relativ langen und intensiven Deliktsdauer, der den Frauen abgenommenen Einkünfte aus der Prostitution und dem Einsatz von Gewalt, Drohungen und Ausnutzung der Liebesbeziehung zu milde. Staatsanwältin Silvia Steiner zeigte sich gestern erfreut über den Entscheid. «Ein deutliches Zeichen an die Zuhälter, dass wir den Menschenhandel nicht dulden.» Sie wird nun im neuen Gerichtsverfahren, das schriftlich durchgeführt wird, eine Strafe von fünfeinhalb Jahren für den Zuhälter fordern - ein Jahr mehr als bei der ersten Verhandlung vor dem Obergericht im September 2009. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 17.03.2010, 07:23 Uhr

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