Zürich
«SVP freut sich insgeheim über doppeltes Nein»
Von Stefan Häne. Aktualisiert am 09.02.2012 63 Kommentare
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Der Regierungsrat steht bei der Linken derzeit hoch im Kurs. Grund ist seine Haltung zum Bürgerrechtsgesetz: Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmbürgern, am 11. März ein doppeltes Nein in die Urne zu legen.
Nein zum Gesetz, wie es FDP, BDP, CVP GLP oder EVP fordern; Nein auch zum Gegenvorschlag der SVP, die zusammen mit der EDU die Hürden für Einbürgerungen höher stellen will. Verurteilte Vergewaltiger zum Beispiel sollen auch nach Verbüssung der Strafe keinen Schweizer Pass erhalten können.
Harmoniebedürftige Regierung
Im bürgerlichen Lager ist die Verärgerung über den Regierungsrat gross, weil SVP und FDP mit je zwei Vertretern die Mehrheit im Gremium stellen. «Es fehlt dem Regierungsrat der weiträumige Blick für eine bürgerliche Politik», kritisiert SVP-Fraktionschef Hans Frei. Den Grund dafür ortet er im Gärtchendenken: Jedes Mitglied sei stark damit beschäftigt, seine eigenen Geschäfte ins Trockene zu bringen, sagt er.
Man schone sich gegenseitig offenbar lieber, als in die Geschäfte der Kollegen einzugreifen, wie dies beispielsweise Christoph Blocher seinerzeit im Bundesrat getan habe. CVP-Fraktionschef Philipp Kutter wirft der Regierung vor, sich vor den Karren der Linken spannen zu lassen. Das Gesetz bringe zahlreiche Verbesserungen, etwa in der Frage, wie gut jemand Deutsch sprechen müsse. «Das alles wirft die Regierung ohne Not über Bord.» Regierungssprecherin Susanne
Sorg hält entgegen, die Regierung trage nur die Verschärfungen im Bürgerrechtsgesetz nicht mit, die das Parlament beschlossen habe – etwa die Regel, wonach sich künftig nur noch Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) einbürgern lassen können.
Bürgerliche Regierungsräte schweigen
Beim Beschluss über die Abstimmungsempfehlung habe sich der Regierungsrat an seiner ursprünglichen Vorlage an den Kantonsrat orientiert – und nicht am späteren Positionsbezug einzelner Fraktionen, betont Sorg.
Rätselraten herrscht nun darüber, wie die vier bürgerlichen Regierungsmitglieder gestimmt haben. Regierungspräsidentin Ursula Gut (FDP) schweigt sich darüber ebenso aus wie Markus Kägi (SVP), Ernst Stocker (SVP) und Thomas Heiniger (FDP). Der Beschluss der Gesamtregierung sei massgebend, sagt Sorg. Das Stimmverhalten der einzelnen Mitglieder werde nicht kommuniziert.
Sicher ist: Mindestens ein Mitglied aus dem Quartett hat nicht im Sinne der bürgerlichen Parteien gestimmt. Gemäss einer früheren Aussage des federführenden Justizdirektors Martin Graf (Grüne) ist die Abstimmung klar ausgefallen, also wohl im Verhältnis fünf zu zwei.
FDP kritisiert SVP scharf
Anders als Kutter und Frei hält sich FDPPräsident Beat Walti mit scharfer Kritik zurück. Er sagt nur, der Positionsbezug der Regierung sei für ihn unverständlich. Die Taktik der SVP stört Walti weit mehr: «Es besteht das Risiko einer unheiligen Allianz», sagt er. Die SVP lehnt das Bürgerrechtsgesetz nämlich wie die Linke ab. Zusammen kommen SVP, SP und Grüne auf einen Wähleranteil von rund 60 Prozent. Walti spricht von einer «klassischen Profilierungsübung» der SVP. «Mit ihrem Verhalten riskiert sie, dass die substanziellen Verschärfungen keine Mehrheit im Volk finden.» Lehnt der Souverän das Bürgerrechtsgesetz ab, gilt der Status quo. Dann könnten auch Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) und vorläufiger Aufgenommene (Ausweis F) weiterhin das Bürgerrecht erlangen.
SVP: Niederlage aus Kalkül?
FDP-Präsident Beat Walti warnt davor, eine einmalige Chance zu verpassen: Die Kräfteverhältnisse hätten sich mit den Wahlen im letzten Frühjahr verändert. «Eine Verschärfung in unserem Sinn ist im neuen Kantonsrat nicht mehr mehrheitsfähig.»
Die SVP trägt das Bürgerrechtsgesetz nicht mit, weil sie den darin enthaltenen Rechtsanspruch auf Einbürgerung ablehnt, wie Fraktionschef Frei sagt. «Es kann niemand von uns erwarten, dass wir dazu Ja sagen.» Hinter dieser Haltung wittert GLP-Co-Präsident und Nationalrat Thomas Maier ein Kalkül: Die SVP freue sich insgeheim über ein doppeltes Nein, sagt er: «So kann sie das Thema weiterhin bewirtschaften.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.02.2012, 07:20 Uhr
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63 Kommentare
Zitat aus dem Artikel: "Verurteilte Vergewaltiger [...] auch nach Verbüssung der Strafe keinen Schweizer Pass erhalten..."
Was bitteschön soll daran falsch sein? Ab einem gewissen Strafmass sollte dies die Regel und nicht die Ausnahme sein. Der Strafenkatalog für diese Massnahme sollte definiert und danach umgehend umgesetzt werden. Dito für Ausschaffungen.
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