SVP geht auf Schurkenjagd
Von Felix Schindler. Aktualisiert am 15.03.2010
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Unsere Gesetze stellen die Interessen von Straftätern über jene der rechtschaffenen Bevölkerung. Dieser Ansicht ist mindestens die SVP, weil es die Kantonspolizei vergangene Woche ablehnte, die Bilder von zwei mutmasslichen Einbrechern zu veröffentlichen. Jetzt nimmt die SVP die Fahndung gleich selbst in die Hand und veröffentlicht die zwei fraglichen Videos auf der Webseite Schurken.ch.
Die Videos zeigen, wie sich zwei vermummte Männer mit einem Brecheisen an der Tür eines Goldschmieds in Langnau am Albis zu schaffen machen. Die SVP erwartet nun von der Kantonspolizei, diese Videos zu veröffentlichen.
Jetzt wissen die Einbrecher, dass sie gefilmt wurden
«Selbstverständlich sind wir froh um solche Überwachungsvideos und verwenden sie auch für die Fahndung. Aber eine Öffentlichkeitsfahndung können wir nur einleiten, wenn schwere Delikte vorliegen», sagt Marcel Strebel, Chef der Informationsabteilung der Kantonspolizei Zürich, gegenüber Tagesanzeiger.ch. Tatsächlich ziehen die Einbrecher unverrichteter Dinge wieder ab, als sie die Türe nicht aufbrechen können.
«Ferner sollten die Bilder so gut sein, dass die Täter nicht mit Dritten verwechselt werden können. Und schliesslich kann es auch ermittlungstaktisch ein Nachteil sein, wenn man zu früh mit solchen Bildern an die Öffentlichkeit gelangt.» Denn spätestens jetzt wissen die Einbrecher, dass sie gefilmt wurden, sich aus dem Staub machen oder die Kleidung vernichten sollen, die sie zur Tatzeit getragen haben.
Verstoss gegen das Zivilrecht
Die SVP lässt sich von diesen Erklärungen nicht überzeugen. «Wir (…) sind nicht gewillt, zu warten, bis sich Herr Justizdirektor und Herr Sicherheitsdirektor dazu bequemen, Massnahmen in die Wege zu leiten, um dieser Schindluderei mit unserem Rechtsstaat ein Ende zu setzen», erklärte der SVP-Kantonsrat Claudio Zanetti heute Morgen im Kantonsrat.
«Die Veröffentlichung von solchem Material ist Sache der Ermittlungsbehörden. Wenn das Private tun, verstösst das nicht gegen das Strafrecht, wohl aber gegen das Zivilrecht», sagt der Informationschef des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Kosmas Tsiraktsopoulos. Das heisst: Wenn die Räuber gegen die SVP klagen würden – was sie sicher nicht tun werden – bekämen sie womöglich recht. «Und wenn sich die SVP entscheiden sollte, solche Videos systematisch zu publizieren, würden wir das Vorgehen von uns aus unter die Lupe nehmen.» (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 15.03.2010, 16:37 Uhr


































