Zürich

Schuldig: 10'800 Franken Strafe für Paula O.

Die Brasilianerin ist für die erfundene Nazi-Attacke zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Teuer werden sie die Verfahrenskosten zu stehen kommen. Dafür erhält sie ihren Pass zurück und darf die Schweiz verlassen.

1/10 Paula O. vermummt vor dem Gericht
Vermummt und in Begleitung ihres Vaters fuhr die Brasilianerin Paula O. am Mittwoch ans Bezirksgericht in Zürich. Sie wurde für ihre Lügengeschichte zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Bild: Walter Bieri/Keystone

   

Artikel zum Thema

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Die 27-jährige Paula O., die im Februar 2009 in Zürich einen Neonazi-Überfall vorgetäuscht hatte, ist wegen Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen worden. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte sie heute Mittwochnachmittag zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken. Das entspricht 90 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Strafe ist zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Die Busse wird ihr erlassen. «Eine zusätzliche Busse ist nicht notwendig. Die Angeklagte erhält damit keinen zusätzlichen Denkzettel», sagte die Richterin. Dafür muss sie die Gerichtskosten von 2500 Franken und die Verfahrenskosten ein unbekannter Höhe tragen. Letztere dürften allerdings hoch ausfallen: Alleine das psychiatrische Gutachten kostete 20'000 Franken.

Vermindert schuldfähig

Damit bliebt die Richterin unter dem Strafmass, das der Staatsanwalt gefordert hat. Dieser hielt eine Strafe von 12'600 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken für angemessen. Trotzdem äussert er sich nach Urteilsspruch zufrieden über das Strafmass. Paula O.s Anwalt forderte einen vollständigen Freispruch.

Das Gericht ist der Meinung, Paula O. sei im mittleren Grad vermindert schuldfähig. Das Verschulden selber wird als eher leicht gewertet. Zum Verhängnis wurden ihr die widersprüchlichen Aussagen. Einerseits sagte sie aus, dass sie sich nicht mehr genau an die Vorfälle erinnern können, schilderte im Februar die Lügengeschichte andererseits sehr detailliert.

Auch bestehende physische und psychische Erkrankungen, wie sie die Verteidigung geltend machte, waren für die Richterin nicht gegeben: «Sie war als im Arbeitsalltag gut integriert und zeigte keine Anzeichen von Krankheit.» Zudem habe ihr als ausgebildete Juristin klar sein müssen, dass eine falsche Anzeige strafbar sei.

Paula O.s Ausreisesperre wird aufgehoben

Paula O. verliess den Gerichtssaal wortlos. Weder ihr Vater noch der Anwalt Roger Müller wollten sich gegenüber den Medien äussern. Deshalb bleibt offen, ob sie das Verfahren weiterziehen werden.

Mit dem Urteilsspruch wird auch Paula O.s Ausreisesperre aufgehoben. Sie wird also in Kürze ihren Pass erhalten und darf das Land verlassen. Ob sie das tun wird, ist noch unklar: Während der Gerichtsverhandlung sagte sie, sie wolle in der Schweiz bleiben.

(Update folgt...) (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 16.12.2009, 16:56 Uhr

Zürich

Populär auf Facebook Privatsphäre

Lokalverzeichnis

Werbung

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate