Schuldig: 10'800 Franken Strafe für Paula O.
Von Simon Eppenberger. Aktualisiert am 16.12.2009
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Die 27-jährige Paula O., die im Februar 2009 in Zürich einen Neonazi-Überfall vorgetäuscht hatte, ist wegen Irreführung der Rechtspflege schuldig gesprochen worden. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte sie heute Mittwochnachmittag zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken. Das entspricht 90 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Strafe ist zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.
Die Busse wird ihr erlassen. «Eine zusätzliche Busse ist nicht notwendig. Die Angeklagte erhält damit keinen zusätzlichen Denkzettel», sagte die Richterin. Dafür muss sie die Gerichtskosten von 2500 Franken und die Verfahrenskosten ein unbekannter Höhe tragen. Letztere dürften allerdings hoch ausfallen: Alleine das psychiatrische Gutachten kostete 20'000 Franken.
Vermindert schuldfähig
Damit bliebt die Richterin unter dem Strafmass, das der Staatsanwalt gefordert hat. Dieser hielt eine Strafe von 12'600 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken für angemessen. Trotzdem äussert er sich nach Urteilsspruch zufrieden über das Strafmass. Paula O.s Anwalt forderte einen vollständigen Freispruch.
Das Gericht ist der Meinung, Paula O. sei im mittleren Grad vermindert schuldfähig. Das Verschulden selber wird als eher leicht gewertet. Zum Verhängnis wurden ihr die widersprüchlichen Aussagen. Einerseits sagte sie aus, dass sie sich nicht mehr genau an die Vorfälle erinnern können, schilderte im Februar die Lügengeschichte andererseits sehr detailliert.
Auch bestehende physische und psychische Erkrankungen, wie sie die Verteidigung geltend machte, waren für die Richterin nicht gegeben: «Sie war als im Arbeitsalltag gut integriert und zeigte keine Anzeichen von Krankheit.» Zudem habe ihr als ausgebildete Juristin klar sein müssen, dass eine falsche Anzeige strafbar sei.
Paula O.s Ausreisesperre wird aufgehoben
Paula O. verliess den Gerichtssaal wortlos. Weder ihr Vater noch der Anwalt Roger Müller wollten sich gegenüber den Medien äussern. Deshalb bleibt offen, ob sie das Verfahren weiterziehen werden.
Mit dem Urteilsspruch wird auch Paula O.s Ausreisesperre aufgehoben. Sie wird also in Kürze ihren Pass erhalten und darf das Land verlassen. Ob sie das tun wird, ist noch unklar: Während der Gerichtsverhandlung sagte sie, sie wolle in der Schweiz bleiben.
(Update folgt...) (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.12.2009, 16:56 Uhr



