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Selbst der Tabakladen wird rauchfrei

Am 1. Mai tritt das Rauchverbot in Kraft. Es gilt nicht nur in Restaurants, sondern auch in allen Verkaufsgeschäften. Zürcher Tabakhändler finden das grotesk und sind verunsichert.

Noch darf René Wagner in seinem Tabakladen rauchen. Ob er das Verbot ab 1. Mai befolgt, lässt er offen.

Sophie Stieger

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Wirte wehren sich gegen Rauchverbot

Die Interessengemeinschaft Freie Schweizer Wirte hat am Donnerstag die Volksinitiative «Für ein liberales Rauchergesetz» lanciert. Restaurants, Bars, Spielbanken, Discos und Nachtclubs sollen in Zukunft selber entscheiden können, ob sie ein rauchfreier Betrieb sein wollen oder nicht. Damit werde insbesondere die Gewerbefreiheit in der Schweiz wiederhergestellt. Tatsache sei, dass wenige Restaurationsbetriebe nur von Nichtrauchern leben könnten. Seit der Einführung von Rauchverboten hätten Betriebe ihre Tore schliessen müssen. «Wir sind überzeugt, dass die Gäste mündig genug sind, um selber entscheiden zu können, ob sie in ein Raucherlokal gehen wollen oder nicht», glauben die Wirte.

Ein anderes Bild zeigt eine Erhebung des Gläubigerverbands Creditreform. Sie weist über die letzten zehn Jahre ein Wachstum der Branche aus. Seit Jahren gibt es in der Schweiz rund 20 000 Gastronomieunternehmen – Tendenz steigend. Ende 2009, als in den meisten Kantonen bereits ein Rauchverbot galt, gab es unter dem Strich über 500 Bars und Beizen mehr im Land als Anfang Jahr. 2008 waren fast 600 Betriebe dazugekommen. Im Tessin waren 2004 noch mehr Gastgewerbebetriebe geschlossen als neue eröffnet worden. Seit Einführung des Rauchverbots 2007 jedoch gibt es im Südkanton insgesamt 82 Betriebe mehr. Das gleiche Bild bietet sich im Kanton Graubünden, ebenfalls ein Pionierkanton in Sachen Rauchverbot: Seit der Einführung im Frühling 2008 gibt es dort insgesamt 59 zusätzliche Bars und Restaurants.

Für die Initianten der Initiative «Schutz vor Passivrauchen», zu denen die Lungenliga Schweiz gehört, ist die Initiative der IG Freie Wirte unverantwortlich. Passivrauchen sei massiv gesundheitsgefährdend.
(DDP/SDA)

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Für René Wagner ist der kommende 1. Mai ein Tag, den er am liebsten aus dem Kalender streichen würde. Der letzte selbstständige Tabakhändler Zürichs wird ab diesem Datum sein Geschäft an der Storchengasse anders führen müssen, als er es gewohnt ist. Und das ärgert ihn gewaltig.

Am 1. Mai tritt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Es sieht ein Rauchverbot für geschlossene Räume vor, die öffentlich zugänglich sind. Betroffen sind neben Gastrobetrieben auch Einkaufszentren und Verkaufsläden, wie das Tabak-Lädeli, das Wagner als Familienbetrieb in der Altstadt betreibt. Es ist über die Landesgrenzen hinaus bekannt; sogar aus Russland, Brasilien und Australien kommen die Raucher.

«Völliger Verhältnisblödsinn»

René Wagner darf seiner Kundschaft zwar noch Zigaretten, Zigarren und Pfeifen verkaufen, aber diese im Laden nicht mehr anzünden. Und der Kunde darf das Geschäft nicht mehr rauchend betreten. Wagner: «Das neue Gesetz bedeutet für mich einen gewaltigen Einschnitt in mein Geschäftsleben.» Der Einbau eines Fumoirs ist für ihn keine Lösung. Sein Ladenlokal ist mit 20 Quadratmetern zu klein, das Haus steht unter Denkmalschutz. Er sei nicht prinzipiell gegen das Gesetz und durchaus einverstanden, wenn in einem Speiserestaurant nicht mehr geraucht werden dürfe, sagt Wagner. Aber: «Die Degustation von Raucherware in Fachgeschäften für Raucherwaren zu verbieten, ist doch ein völliger Verhältnisblödsinn.» Wagner befürchtet einen Umsatzrückgang, denn viele Kunden wollten vor dem Kauf einer Kiste Zigarren zuerst ein Musterexemplar zur Probe rauchen. «Wenn ich 20 Flaschen einer bestimmten Weinsorte kaufe, degustiere ich vor dem Kauf ja auch zuerst den Wein.»

Auch bei Zigarren Dürr am Bahnhofplatz, dem grössten Geschäft dieser Art in Zürich, löst die Neuerung keine Freude aus. «Viele unserer Kunden wissen nichts vom neuen Gesetz und sind völlig perplex, wenn wir sie aufklären», sagt Filialleiter Niklaus Wilhelm. Man wolle in den ersten Wochen nach der Einführung die Reaktionen der Kundschaft beobachten und abwarten. Der Einbau eines Fumoirs ist vorläufig kein Thema. «Es wäre zwar eine Lösung», so Wilhelm, «aber sie ist bautechnisch nicht einfach zu realisieren.»

Die Firma Dürr betreibt in der Schweiz 30 Tabakläden, unter anderem in Zürich und Winterthur. Laut Geschäftsführer Günther Muhr schiesst das Gesetz bei den Tabakgeschäften über das Ziel hinaus. «Selbst in Amerika, wo das Rauchergesetz viel strenger ist als in der Schweiz, darf man in Tabakgeschäften rauchen.» Er findet die Situation bizarr. Beharrt ein Kunde darauf, eine Probezigarre zu rauchen, muss er dies draussen vor dem Geschäft erledigen. «Das wird sich wohl auf den Umsatz auswirken.» Aber Muhr will nicht provozieren. «Wir werden das Gesetz befolgen, obwohl unsere Kunden den Kopf schütteln.» Fumoirs sind auch für Muhr keine Option. Die meisten der 30 Filialen seien für einen solchen Einbau zu klein.

Kanton duldet keine Ausnahme

Wenig Verständnis für die Tabakhändler bekundet die Zürcher Regierung. Der Kanton könne beim Vollzug kein Auge zudrücken, sagt Walter Dietrich, Leiter der Rechtsabteilung auf der Gesundheitsdirektion. «Ausnahmen werden keine toleriert. Wir müssen alle Geschäfte gleich behandeln.» Wer gegen das Rauchverbot verstosse, werde verzeigt und könne mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.

Solche Sätze sorgen bei Tabakhändler Wagner und seinen Kollegen für rauchende Köpfe. Ob er das Rauchverbot in seinem Laden befolgt, lässt Wagner offen. «Garantieren kann ich das nicht.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.02.2010, 12:13 Uhr

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7 Kommentare

simon sieber

03.03.2010, 11:10 Uhr
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So kreativ unsere Gastronomen und deren Verbände sind, macht ein Rauchverbot in Tabakläden absolut Sinn. Denn ohne eben dieses würde es innert kürzester Zeit keine Bars, Restaurants und dergleichen mehr geben. Sondern wir würden mit Tabakläden beglückt in welchen man auch essen und trinken kann. Antworten


Beni Schwarzenbach

26.02.2010, 16:47 Uhr
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Wo bitteschön ist die Lungenliga, wenn es um die Gesundheit der Strassenarbeiter geht? Konsequenterweise muss sie Autos und LKW's verbieten, weil die Strassenarbeiter vor den Abgasen geschützt werden müssen! Das Rauchverbot ist kein Nichtraucherschutz, sondern lediglich groteske Bevormundung von Wirten, die selber entscheiden sollen, ob sie in ihrem privaten Resti das Rauchen zulassen oder nicht. Antworten


Pedro Behr

26.02.2010, 13:34 Uhr
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Das ist tatsächlich grotesk, da würde sogar ich als militanter Nichtraucher eine Ausnahme machen. Die Argumetne der Händler machen Sinn (Degustation), die des Kantons nicht. Antworten


Jüge Diener

26.02.2010, 12:49 Uhr
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und wieder mal hat die Schweiz ein Gesetz kreiert, dass am Ziel vorbei schiesst und damit vielen schadet.Wieso konnten die Restaurants nicht selber entscheiden,50 % Nicht und 50 % Raucher, jedem wäre gedient gewesen. Aber nein, die Lungenlige will die Raucher konsequent zu Ihrer Gesundheit zwingen! Was hat das noch mit Demokratie und Selbstbestimmung zu tun, frage ich Sie? Antworten


Richard Hennig

26.02.2010, 12:48 Uhr
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Als absoluter Nichtraucher finde ich dass das Rauchverbot sicher notwendig ist. Aber in einem Tabakladen, da gehen eigentlich nur Raucher hin oder Leute die Rauchern ein Geschenk machen wollen. Kurz jeder Kunde kennt mit Sicherheit die Risken des Rauchens und des Passivrauchens. Da wir Nichtraucher weiterhin die Gelder der Tabaksteuer lieben, lasst den Rauchern bitte ihre letzten Freiräume. Antworten


Clemens M. Breitschaft

26.02.2010, 12:41 Uhr
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Ich werde Restaurants, Pubs, Clubs, Konzerte wieder viel mehr besuchen. Endlich rauchfrei! In New York etwa klappt dies wunderbar, es mangelt wegen des Rauchverbots nicht etwa an Leuten. Es ist einfach selbstverständlich nicht zu rauchen. Und die Stimmung ist »dennoch« riesig - wenn die Konzerte gut sind... Der Strategiewechsel ist sinnvoll, die Veränderung wird den meisten von uns sehr gut tun! Antworten


Dario Leuchtmann

26.02.2010, 12:40 Uhr
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Das Gesetz selbst erlaubt es doch schon fast in Tabakläden zu rauchen. Es geht um den Schutz vor Passivrauch. Doch wer in einen Tabakladen geht, hat die absicht Tabak zu kaufen und diesen (meist) auch zu rauchen. Somit sind das AKTIV- und nicht PASSIVraucher. Wie im Artikel bereits beschrieben, macht es in Resaurants und normalen Verkaufsorten Sinn, jedoch auf keinen Fall in einem Tabakgeschäft. Antworten



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