Zürich
Sicherheitslücke im Flugbetrieb
Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 06.10.2011 17 Kommentare
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Am 18. Juni 2010 kam es auf dem Klotener Pistenkreuz beinahe zu einer Katastrophe. Weil das Funksystem einen von zwei gleichzeitig eingehenden Funkrufen ausblendete, realisierte die verantwortliche Flugverkehrsleiterin nicht, dass ein Flugzeug ohne Startfreigabe losrollte. Am Ende der anderen Piste, welche die erste kreuzt, startete derweil eine zweite Maschine - mit Startfreigabe. Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat in seinem Untersuchungsbericht festgehalten, dass der schwere Vorfall vom komplexen Betrieb des Flughafens Zürich begünstigt wurde. Bei hohem Verkehrsaufkommen weise der Flughafen Zürich «eine nur geringe Fehlertoleranz auf».
Das BFU liess es aber nicht bei dieser Feststellung bewenden. Es hat ein Sicherheitsdefizit festgestellt und darum im Bericht zusätzlich eine Sicherheitsempfehlung abgegeben. «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass in den in der Schweiz verwendeten Funkbetriebssystemen eine Doppelausstrahlung erkennbar ist.» An dieser Empfehlung mitgewirkt hat BFU-Untersuchungsleiter Daniel Knecht.
Der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen
«Wir äussern solche Empfehlungen, wenn hinsichtlich der Sicherheit ein Manko vorliegt und darum eine zusätzliche Vorschrift nötig ist», sagt er. Eine solche Empfehlung richtet sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), ist aber längst nicht bei allen Berichten nötig. Nach einer bestimmten Frist veröffentlicht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, welche Massnahmen das Bazl beschlossen hat. «Es legt damit auch öffentlich Rechenschaft ab, wenn es nichts unternommen hat.»
Knecht ist kein Vorfall bekannt, in dem das Funksystem eine vergleichbare Rolle spielte wie damals im Juni 2010. Trotzdem empfiehlt das BFU dem Bazl die Sicherheitslücke bezüglich des Funksystems am Flughafen Zürich und in der Schweiz ganz grundsätzlich schliessen zu lassen. Das BFU hat in seinem jüngsten Untersuchungsbericht festgehalten, dass am Flughafen Zürich die Funksysteme nicht anzeigen, wenn zwei Piloten gleichzeitig auf derselben Frequenz mit den Flugverkehrsleitern sprechen.
Dem Bazl obliegt die Durchsetzung
«Der Empfänger wählt das bessere Signal und blendet das zweite aus.» Früher hätten überlagerte Funksprüche ein störendes akustisches Signal bewirkt. «Das Gute daran war, dass der Lotse sofort wusste, dass er nachfragen muss.» Die technischen Neuerungen haben dieses Problem behoben – mit einem negativen Nebeneffekt: «Das Gerät zeigt nicht mehr an, dass es einen Funkspruch ausgeblendet hat.»
Seit 1960 herrscht in den Behörden des Schweizer Luftverkehrs Gewaltentrennung: die Untersuchungsbehörde, das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU), agiert unabhängig von der Aufsichtsbehörde, des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). «Nur so können wir auch wirklich alle Beteiligten überprüfen», sagt Knecht. Und wegen dieser Gewaltentrennung richtet das BFU seine Empfehlung nicht direkt an den Flughafen oder an die Skyguide. Es adressiert sie ans Bazl. Dem Bundesamt obliegt dann, falls nötig, die Durchsetzung.
Bazl-Sprecher Anton Kohler bestätigt, dass die Aufsichtsbehörde die Empfehlung des BFU erhalten hat. «Wir haben jetzt sechs Monate Zeit, um dem BFU zu berichten, ob wir einen Handlungsbedarf feststellen oder nicht.»
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 06.10.2011, 13:16 Uhr
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17 Kommentare
Unglaublich!n Ich bin schockiert mit welchen Samthandschuhen das Bazl den Flughafen Zürich anrührt. Man könnte meinen es handle sich nur um eine Bagatelle. Das Bazl sollte einmal auf den Flugplatz gehen,n sie würden dann feststellen das Passagiere in den Kabinen sitzen! Hilft eine solche Haltung als Aufsichtsbehörde, wenn es kracht? Sicher nicht! Antworten
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