Zürich

Startseite · Abo · Immobilien · Job · Auto · Kleinanzeigen

Sicherheitslücke im Flugbetrieb

Von Pia Wertheimer. Aktualisiert am 06.10.2011 17 Kommentare

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen hat ein Manko bei der Sicherheit im Flugbetrieb des Flughafens Zürich entdeckt. Es empfiehlt in einem Untersuchungsbericht darum ein besseres Funksystem.

Komplex: Das Büro für Fluguntersuchungen hat am Flughafen Zürich eine Sicherheitslücke entdeckt.

Komplex: Das Büro für Fluguntersuchungen hat am Flughafen Zürich eine Sicherheitslücke entdeckt.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Publikation der Massnahmen

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von Tagesanzeiger.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Am 18. Juni 2010 kam es auf dem Klotener Pistenkreuz beinahe zu einer Katastrophe. Weil das Funksystem einen von zwei gleichzeitig eingehenden Funkrufen ausblendete, realisierte die verantwortliche Flugverkehrsleiterin nicht, dass ein Flugzeug ohne Startfreigabe losrollte. Am Ende der anderen Piste, welche die erste kreuzt, startete derweil eine zweite Maschine - mit Startfreigabe. Das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU) hat in seinem Untersuchungsbericht festgehalten, dass der schwere Vorfall vom komplexen Betrieb des Flughafens Zürich begünstigt wurde. Bei hohem Verkehrsaufkommen weise der Flughafen Zürich «eine nur geringe Fehlertoleranz auf».

Das BFU liess es aber nicht bei dieser Feststellung bewenden. Es hat ein Sicherheitsdefizit festgestellt und darum im Bericht zusätzlich eine Sicherheitsempfehlung abgegeben. «Das Bundesamt für Zivilluftfahrt sollte sicherstellen, dass in den in der Schweiz verwendeten Funkbetriebssystemen eine Doppelausstrahlung erkennbar ist.» An dieser Empfehlung mitgewirkt hat BFU-Untersuchungsleiter Daniel Knecht.

Der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen

«Wir äussern solche Empfehlungen, wenn hinsichtlich der Sicherheit ein Manko vorliegt und darum eine zusätzliche Vorschrift nötig ist», sagt er. Eine solche Empfehlung richtet sich ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), ist aber längst nicht bei allen Berichten nötig. Nach einer bestimmten Frist veröffentlicht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, welche Massnahmen das Bazl beschlossen hat. «Es legt damit auch öffentlich Rechenschaft ab, wenn es nichts unternommen hat.»

Knecht ist kein Vorfall bekannt, in dem das Funksystem eine vergleichbare Rolle spielte wie damals im Juni 2010. Trotzdem empfiehlt das BFU dem Bazl die Sicherheitslücke bezüglich des Funksystems am Flughafen Zürich und in der Schweiz ganz grundsätzlich schliessen zu lassen. Das BFU hat in seinem jüngsten Untersuchungsbericht festgehalten, dass am Flughafen Zürich die Funksysteme nicht anzeigen, wenn zwei Piloten gleichzeitig auf derselben Frequenz mit den Flugverkehrsleitern sprechen.

Dem Bazl obliegt die Durchsetzung

«Der Empfänger wählt das bessere Signal und blendet das zweite aus.» Früher hätten überlagerte Funksprüche ein störendes akustisches Signal bewirkt. «Das Gute daran war, dass der Lotse sofort wusste, dass er nachfragen muss.» Die technischen Neuerungen haben dieses Problem behoben – mit einem negativen Nebeneffekt: «Das Gerät zeigt nicht mehr an, dass es einen Funkspruch ausgeblendet hat.»

Seit 1960 herrscht in den Behörden des Schweizer Luftverkehrs Gewaltentrennung: die Untersuchungsbehörde, das Büro für Flugunfalluntersuchungen (BFU), agiert unabhängig von der Aufsichtsbehörde, des Bundesamts für Zivilluftfahrt (Bazl). «Nur so können wir auch wirklich alle Beteiligten überprüfen», sagt Knecht. Und wegen dieser Gewaltentrennung richtet das BFU seine Empfehlung nicht direkt an den Flughafen oder an die Skyguide. Es adressiert sie ans Bazl. Dem Bundesamt obliegt dann, falls nötig, die Durchsetzung.

Bazl-Sprecher Anton Kohler bestätigt, dass die Aufsichtsbehörde die Empfehlung des BFU erhalten hat. «Wir haben jetzt sechs Monate Zeit, um dem BFU zu berichten, ob wir einen Handlungsbedarf feststellen oder nicht.»

(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 06.10.2011, 13:16 Uhr

17

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

17 Kommentare

Hansueli Zürcher

06.10.2011, 14:12 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Unglaublich!n Ich bin schockiert mit welchen Samthandschuhen das Bazl den Flughafen Zürich anrührt. Man könnte meinen es handle sich nur um eine Bagatelle. Das Bazl sollte einmal auf den Flugplatz gehen,n sie würden dann feststellen das Passagiere in den Kabinen sitzen! Hilft eine solche Haltung als Aufsichtsbehörde, wenn es kracht? Sicher nicht! Antworten


Anastasia-Margarita Iosseliani

06.10.2011, 14:56 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Bei der Sicherheit darf nicht gespart werden und in erster Stelle gehören in der Schweiz, die Flughäfen und Polizei dazu. Antworten



Zürich

Lokalverzeichnis

Werbung

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Umfrage

Am 17. Juni stimmen wir darüber ab: Würden Sie die Volksinitiative «Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse» heute annehmen?




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.

Online-Kadermarkt

ALPHA.CH: der online-Kadermarkt der Schweiz.