Zürich

«So kommt es zur Verurteilung von Unschuldigen»

Interview: Pascal Unternährer. Aktualisiert am 14.06.2012 46 Kommentare

Der Zürcher Staatsanwalt Jürg Boll wehrt sich gegen die Abschaffung der Bluttests bei angetrunkenen Lenkern. Der Nationalrat habe bei seinem jüngsten Beschluss ein entscheidendes Detail übersehen.

Nur noch Atem- statt Bluttests zur Erhebung des Alkoholpromille-Werts: Autofahrer bei einer Polizeikontrolle.

Nur noch Atem- statt Bluttests zur Erhebung des Alkoholpromille-Werts: Autofahrer bei einer Polizeikontrolle.
Bild: Keystone

Umfrage

Befürworten Sie die Abschaffung der Bluttests bei angetrunkenen Fahrzeuglenkern?

Ja, Atemtests genügen

 
9.6%

Nein, Bluttests sind aussagekräftiger

 
90.4%

844 Stimmen


Staatsanwalt Jürg Boll (Archivaufnahme). (Bild: Thomas Burla)

Schlussabstimmung am Freitag

Die Abschaffung der Bluttests bei angetrunkenen Fahrzeuglenkern ist ein Teil der Via-Sicura-Vorlage. Zwölf Jahre lang haben National- und Ständerat über das Verkehrssicherheitspaket des damaligen Bundesrats Moritz Leuenberger (SP) gebrütet. Dieser hatte anfangs provokativ vorgeschlagen, die beschlagnahmten Autos von Rasern vor deren Augen zu verschrotten. Andere Anliegen sind durchgekommen. So können Raser-Autos eingezogen werden und müssen die Scheinwerfer auch bei Tag angestellt sein. Zudem erhalten Täter, die zum wiederholten Mal angetrunken erwischt wurden, eine Alkohol-Wegfahrsperre. Ausserdem werden Warnungen vor Verkehrskontrollen via Radio, SMS oder Internet verboten. Als letzter umstrittener Punkt ist Anfang Woche auf die Velohelmtragpflicht für Kinder verzichtet worden.
Die Abschaffung der Bluttests war zunächst nur im Ständerat mehrheitsfähig. Mit 96:87 Stimmen kippte der Nationalrat im zweiten Anlauf. Vor allem die SVP und die FDP wollten das alte System beibehalten. Einzelne Vertreter liebäugelten mit einem Rückkommensantrag morgen Freitag bei der Schlussabstimmung, weil die gute Vorlage nur diesen einen grossen Bock habe. Doch dazu wird es wohl nicht kommen. (pu)

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Herr Boll, der Nationalrat steht kurz davor, die Bluttests bei alkoholisierten Autofahrern abzuschaffen. Was sagt der Strafverfolger dazu?
Das bringt uns in Beweisnot. Denn wir müssen ein Verschulden nachweisen. Die konsumierte Menge Alkohol können wir nur mit Bluttests eruieren. Mit Atemalkoholtests ist dies nicht möglich.

Es sollen aber 1000 neue Atemtestgeräte angeschafft werden, die zuverlässiger sind als die herkömmlichen.
Deren Qualität stelle ich gar nicht infrage. Es geht überhaupt nicht um die Geräte. Der Wert, den ein Atemtest ergibt, entspricht einem Durchschnittswert für konsumierten Alkohol. Wie viel Alkohol welchen Atemwert ergibt, ist aber sehr individuell. Die Spannweite von Mensch zu Mensch ist gross.

Was bedeutet das?
Der Atemwert entspricht nicht immer dem konsumierten Wert. Ich habe die Proben von diesem Jahr am Institut für Rechtsmedizin abklären lassen. Ein Fall ergab einen Atemwert von 1,23 Promille und einen Blutwert von 0,22 Promille. Alle Rechtsmediziner sagen klipp und klar: Es kann sein, dass eine Person nur ein Glas Bier getrunken hat, aber einen Atemalkoholwert von über 1 Promille aufweist. Ich zitiere aus einem Brief der Direktoren der rechtsmedizinischen Institute in Zürich, Bern, Basel, St. Gallen und Genf: «Es gibt keine wissenschaftlich begründete Möglichkeit, aus einer Atemalkoholkonzentration die Blutalkoholkonzentration zu berechnen.»

Das heisst, mit dem neuen System steigt die Anzahl der Justizirrtümer?
Genau. Wenn man auf den Atemalkoholmesswert abstellt, kommt es zur Verurteilung von Unschuldigen. Ein Beispiel: Ein nicht Vorbestrafter trinkt ein Glas Bier, gerät in eine Kontrolle und hat einen Atemwert von 0,8 Promille. Er erhält eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Zudem wird ihm der Führerausweis für drei Monate entzogen. Das kann zum Jobverlust führen. Zudem ist die Person fortan vorbestraft. Und wenn sie auch noch einen Unfall verursacht hat, wird die Versicherung Regress nehmen. Das kann Zehntausende von Franken kosten.

Dennoch: Stimmen die Atemwerte nicht meistens mit den Blutwerten überein?
In der Regel schon. Aber eben: Es gibt Ausnahmen. Und das ist für mich als Richter nicht tragbar.

Der Verband der Polizeibeamten steht hinter der Abschaffung der Bluttests. Sein Argument: Effizienz. Heute müssen bei einem Atemtest von über 0,8 Promille zwei Polizisten mit der kontrollierten Person ins Spital fahren, um das Blut nehmen zu lassen. Das habe dazu geführt, dass in spitalfernen Regionen lieber auf Alkoholkontrollen verzichtet wurde.
Zunächst: Polizei ist nicht gleich Polizei. Der Verband ist für die Abschaffung, die Chefs der Verkehrspolizeien sind aber klar dagegen. Das Argument Menge gegen Qualität kann ich aber nicht gelten lassen. Lieber weniger Leute kontrollieren, dafür richtig. Bei Grosskontrollen bieten wir schon heute Ärzte auf. Diese sind am Platz, was die Effizienz erhöht.

Eine getestete Person kann auch mit dem neuen System einen Bluttest verlangen.
Das ist richtig. Aber wie soll das bei einem Fremdsprachigen gehen, der seine Rechte nicht kennt?

Man klärt ihn auf.
Aber vielleicht braucht man dazu einen Dolmetscher. Dann muss man auf die Wache gehen, auf den Dolmetscher warten, und dann allenfalls doch noch ins Spital fahren. Das ist alles andere als effizient. Übrigens widerspricht es unserem Rechtssystem, wenn der Beschuldigte seine Unschuld beweisen, in diesem Fall also einen Bluttest verlangen muss. Es liegt am Staat, die Schuld zu beweisen.

Es wird auch finanziell argumentiert. Ein Bluttest kostet 200 Franken. Bei 22'000 Tests jährlich geht das schnell in die Millionen.
Diese Argumentation verstehe ich nicht. Einerseits will man mehr betrunkene Fahrzeuglenker bestrafen, andererseits den Angetrunkenen Kosten ersparen. Das geht nicht auf. Denn der Lenker zahlt den Bluttest, wenn ihm Trunkenheit nachgewiesen werden kann. Den Dolmetscher aber zahlt der Staat.

In zahlreichen europäischen Ländern, Nordamerika und Australien hat man aber gute Erfahrungen mit ausschliesslichen Atemtests gemacht.
Ich kenne vor allem die Situation in Deutschland. Es wird behauptet, die Deutschen hätten dieselben Vorschriften wie die nun vorgeschlagenen. Das stimmt schlicht nicht. Sie haben das gleiche System wie wir heute. Der einzige Unterschied besteht darin, dass erst ab 1,1 Promille Bluttests gemacht werden, und nicht wie bei uns ab 0,8 Promille. Übrigens gilt in vielen Ländern die Null-Promille-Grenze. Dort kann man besser nur mit Atemtests arbeiten. Ob wir ebenfalls die Nulltoleranz einführen wollen, ist aber ein politischer Entscheid.

Der Nationalrat war ursprünglich auf Ihrer Linie und ist umgeschwenkt. Wie erklären Sie sich den Stimmungswandel?
Kurz vor der entscheidenden Abstimmung sind allen Parlamentariern Unterlagen des Bundesamts für Metrologie eingereicht worden, die bestätigen, dass die neuen Atemalkoholmessgeräte sehr präzise sind. Aber wie gesagt: Es geht nicht um Genauigkeit. Uns ist es offenbar nicht gelungen, dies genügend zu kommunizieren.

Haben Sie Hoffnung, dass das Parlament im letzten Moment noch kippt?
So kurz vor der Schlussabstimmung ist das sehr schwierig.

Oder denken Sie, dass die ersten Erfahrungen mit dem neuen System eine Gesetzesänderung nach sich ziehen werden?
Wir werden sicher in Beweisschwierigkeiten geraten. Dann wird sich eine abermalige Gesetzesänderung aufdrängen. Denn mit den Bluttests haben wir jetzt ein hieb- und stichfestes Instrument, das wir ohne Not aufgeben.

Jürg Boll ist Leiter der Abteilung B der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Er hat sich als harter Verfolger von Rasern einen Namen gemacht.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.06.2012, 14:24 Uhr

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46 Kommentare

Carlo Müller

14.06.2012, 14:33 Uhr
Melden 125 Empfehlung 0

Also auf gut Deutsch: Wenn jemand in Zukunft angetrunken fährt und aufgrund eines Atemalkoholtests verzeigt wird, so kann dessen Anwalt erfolgreich auf unschuldig plädieren, weil eine Überschreitung des zulässigen Blutalkoholwerts gar nicht bewiesen werden kann.
Doch... wieder mal eine tolle Leistung unserer Bundesbeamten und unseres Parlaments!
Antworten


Ueli Eichenberger

14.06.2012, 14:40 Uhr
Melden 82 Empfehlung 0

Herr Boll scheint ein Menschenfreund zu sein, dem es jetzt schon davor graut, dass mit der Gesetzesänderung unschuldige Menschen kriminalisiert werden könnten.
Danke
Antworten



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