Zürich
Steht die Abstimmung über das Kunsthaus auf der Kippe?
Von Silvio Temperli. Aktualisiert am 08.11.2012 35 Kommentare
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Zweieinhalb Wochen vor der Abstimmung über den Erweiterungsbau des Kunsthauses ist der Zürcher Stadtrat einem gepfefferten Vorwurf ausgesetzt. Im Zentrum steht die Frage: Warum werden in den offiziellen Unterlagen die Argumente jener mit keinem Wort erwähnt, welche die Kunsthausvorlage im Parlament im Juli abgelehnt haben? Damals sagten nach einer hitzigen Debatte 79 Räte Ja – bei 41 Gegenstimmen, die namentlich von der SVP, der AL, den SD und einem Teil der Grünen kamen.
Die fehlende Transparenz hat jetzt eine Stimmrechtsbeschwerde zur Folge, die gestern Mittwoch an die Adresse des Bezirksrats gegangen ist. Die Unterzeichner – darunter der Zürcher Künstler Gottfried Honegger und der Filmemacher Peter Münger – berufen sich auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte. Dieses verlangt, dass die Stimmberechtigten über die Argumente «von wesentlichen Minderheiten» im Parlament ins Bild gesetzt werden. Weil das bei der millionenteuren Kulturvorlage nicht der Fall ist, sind aus ihrer Sicht die Abstimmungsinformationen «rechtswidrig».
Sie beantragen, die Abstimmung vom 25. November auf den nächsten Termin, den 3. März 2013, zu verschieben, wenn die Stadtratsersatzwahl ansteht. In dieser Zeitspanne müsse die Stadtkanzlei die Bevölkerung umfassend darüber aufklären, was sie ihr in den Unterlagen verschweigt. Und das ist einiges, wie aus der Beschwerdeschrift hervorgeht, die dem TA vorliegt.
Ein «geheimes Abkommen»
Vermisst werden insbesondere nähere Angaben zum Zuzug der Bührle-Sammlung, die im Neubau ein Viertel der Ausstellungsfläche in Anspruch nimmt. Der Vertrag der Zürcher Kunstgesellschaft mit der Stiftung Bührle gründe auf einem «geheimen Abkommen», so die Beschwerdeführer, von dem lediglich die Eckpunkte dem Parlament und der Öffentlichkeit bekannt seien. Nur Stadtpräsidentin Corine Mauch (SP) kenne den Inhalt. Einzelheiten würden unter dem Deckel gehalten.
Nirgends werde zum Beispiel darauf hingewiesen, dass bereits nach 17 Jahren eine Kündigung möglich sei. Auch über die Versicherungssumme der Sammlung, deren Schätzwert 2 bis 3 Milliarden beträgt, erführen die Stimmenden nichts. Darüber hinaus stossen sich die Beschwerdeführer daran, dass das Kunsthaus die 166 Gemälde und 25 gotischen Skulpturen als Einheit permanent ausstellen muss. Und Pläne und Beschreibungen, wie der Neubau innen gestaltet werde, fehlten gänzlich, kritisieren sie.
Wie kommen diese Vorwürfe bei der Kulturministerin an? Weshalb steht in der Abstimmungszeitung kein Wort über die Argumente der Gegner? Corine Mauch erklärt: «Grundsätzlich läuft es so, dass bei Kreditvorlagen die Argumente der Minderheit wiedergegeben werden, wenn 15 Mitglieder des Parlaments dies verlangen.» So sehe es der Gemeinderat in seiner Verordnung über die Weisungen an die Stimmberechtigten vor. Der Stadtrat halte sich an diese Bestimmung. «Einen solchen Antrag gab es in diesem Fall nicht.»
Der Stadtrat muss sich erklären
Würde die Stadtpräsidentin nach dem jüngsten Wirbel auch im Nachhinein wieder genau gleich agieren? Sie sagt: «Die Abstimmungszeitung enthält alle Informationen, die es zur Abstimmungsvorlage braucht.» Corine Mauch bedauert, dass die Gegner des Kunsthauses versuchen, die Bührle-Sammlung zum alleinigen Thema der Abstimmung zu machen. Dauerleihverträge seien aus juristischen Gründen immer zeitlich begrenzt: «Ich bin sicher, dass die Sammlung Bührle dauerhaft und über 2034 hinaus im Kunsthaus bleibt.»
In den nächsten Tagen werde der Bezirksrat dem Stadtrat die Beschwerde zur Stellungnahme vorlegen, sagt Statthalter Hartmuth Attenhofer (SP). Dann wird der Bezirksrat möglichst schnell entscheiden. Sollte sich herausstellen, dass ein Fehler passiert ist, könnte sich Attenhofer vorstellen, dass am Abstimmungssonntag die Stimmen nicht ausgezählt werden. Der Statthalter kann sich indes bis heute nicht erinnern, dass je eine Abstimmung ausgesetzt worden ist.
Der kleine Kreis von Kunstliebhabern will seine Beschwerde als «Aufklärungskampagne» verstanden wissen. Man habe nichts gegen den Erweiterungsbau als solchen und möchte erst recht nicht signalisieren, dass bei Ausgaben im kulturellen Bereich gespart werden soll.
Der Neubau des Kunsthauses kostet die Steuerzahler 88 Millionen Franken und jährliche Betriebs- sowie Unterhaltsbeiträge von knapp 18 Millionen Franken – 7,5 Millionen mehr als bisher. Ebenfalls 88 Millionen steuert die Kunstgesellschaft via Sponsorengelder bei, bis jetzt sind rund 50 Millionen beisammen. 30 Millionen kommen aus dem Lotteriefonds des Kantons.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 08.11.2012, 07:24 Uhr
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