«Stille Nacht, heilige Nacht» ist den Schulen nicht genehm

Aktualisiert am 21.12.2009 237 Kommentare

Das Volksschulamt will keine religiösen Gefühle verletzen. Deshalb wollen Richtlinien nicht, dass muslimische Kinder Weihnachtslieder über Gottes Sohn Jesus singen müssen.

Christliche Weihnachtslieder: Nicht alles, was Sternsinger vortragen, ist an den Schulen gern gesehen.

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Bild: Keystone

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«Stille Nacht, heilige Nacht»: Überall ist das klassische Weihnachtslied zu hören – ausser an den Schulen im Kanton Zürich. Dies will zumindest das Volksschulamt. Es hat Richtlinien erlassen, «um auf die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder gebührend Rücksicht zu nehmen», wie es in den Bestimmungen heisst. Sonderregelungen für andersgläubige Schüler soll es zwar nicht geben, doch damit will der Kanton die religiöse Freiheit respektieren, wie der «Landbote» heute schreibt.

Weiter schreibt das Volksschulamt vor: «Von der aktiven Teilnahme an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten – zum Beispiel solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen - soll abgesehen werden.» Im Islam gilt Jesus als Prophet, aber nicht als Sohn Gottes.

Kein Zusammenhang mit Minarettverbot

Für Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) bedeutet das nicht, dass die Schulen Weihnachten ohne Jesus feiern sollen. «Es ist ein Hinweis, dass die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit respektiert wird.»

Die Richtlinien sind bereits vor Jahren erlassen worden und stehen in keinem Zusammenhang mit der Minarettabstimmung. Laut Aeppli erwarten die Schulen Bestimmungen, an denen sie sich orientieren können. «Wir hatten jedoch im Zusammenhang mit Schülern noch nie ein Problem», sagt Aeppli gegenüber Tagesanzeiger.ch.

Beispiele für Lieder, welche von Jesus handeln und deshalb die religiöse Freiheit nicht-christlicher Kinder tangieren können:

  • Alle Jahre wieder
  • Der Heiland ist geboren
  • Es ist ein Ros entsprungen
  • Ihr Kinderlein kommet
  • O du selige Nacht
  • Stille Nacht, heilige Nacht

Weniger unumstritten sind Lieder ohne Jesus, beispielsweise «O Tannenbaum» oder Kinderlieder wie «Zimetschtern hani gern» von Andrew Bond.

Was denken Sie über die Einschränkung für christliche Lieder in der Schule? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in einem Kommentar. (ep)

Erstellt: 21.12.2009, 10:05 Uhr

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237 Kommentare

O. Fried

18.12.2009, 14:43 Uhr
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Das ist nun etwas der gleiche Unsinn wie ein Minarett-Verbot. Antworten


Stefan Meyer

21.12.2009, 11:56 Uhr
Melden

Diese Arroganz der christlichen Schweizer geht mir gehörig auf die Nerven. Nur Dank der fr. Revolution gegen den Klerus und den Sieg der Liberalen gegen die Kath.Konsevativen, gibt es die moderne Schweiz überhaupt! Christliche Lieder gehören in die Kirche oder schickt Eure Kinder in Klosterschulen. Die Volksschule ist staatlich und nicht klerikal. Ihr Christen bringt nur Unheil, Hass und Probleme. Antworten



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