«Stille Nacht» ist gerettet
Interview: Christoph Landolt. Aktualisiert am 21.12.2009 76 Kommentare
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Wortlaut
Der zweite Teil von Abschnitt 5 der Richtlinie «Muslimische Schülerinnen und Schüler an der Volksschule» vom 9. September 2009:
«Bei christlich geprägten Unterrichtsinhalten (z.B. Weihnachtsvorbereitungen) sollen keine Sonderregelungen für nichtchristliche Schülerinnen und Schüler getroffen werden, jedoch soll die Lehrperson auf die religiösen Gefühle andersgläubiger Kinder gebührend Rücksicht nehmen.
Von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten, welche ihrem eigenen Glauben widersprechen (z. B. solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen), soll abgesehen werden. Die verschiedenen Religionen sollen in den Unterricht einbezogen werden. Das Kennenlernen der Weltreligionen ist ein Lernziel, das für alle gilt.»
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Frau Aeppli, die Bildungsdirektion hat empfohlen, dass «von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten – zum Beispiel solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen - abgesehen werden soll». Darf man in den Zürcher Schulen noch «Stille Nacht» singen?
Die Schule ist konfessionell neutral und muss die Religionsfreiheit respektieren, das schreibt die Verfassung vor. Auf die religiösen Gefühle von Schülern soll deshalb Rücksicht genommen werden. Im Jahr 1989, als mit der Arbeitsimmigration immer mehr Muslime in die Schweiz kamen, wurde erstmals eine Richtlinie erlassen, wie die Volksschule mit Kindern anderer Religionen umgehen soll. In all den Jahren sind die Schulen mit einer pragmatischen kindgerechten Haltung gut gefahren. Es gab nie Probleme.
Sie haben die Frage noch nicht beantwortet. Welche Weihnachtslieder entsprechen den Anforderungen der Bildungsdirektion? Darf man künftig noch «Stille Nacht» singen?
Ja! Auf alle Fälle. Auch «Oh du Fröhliche». Entscheidend ist der in der Richtlinie genannte Grundsatz: Keine Sonderregelungen für nichtchristliche Schüler. Die Schule darf einfach niemanden zu einem religiösen Bekenntnis zwingen. Weihnachtslieder und -spiele gehören zu unserer Tradition und diese ist auch Bestandteil von Erziehung und Bildung.
Weihnachten ist das Fest von Jesu Geburt, gemäss christlichem Glauben dem Sohn Gottes. Muss man überhaupt noch Weihnachten feiern, wenn man nicht mehr an den Ursprung des Fests erinnern darf?
Religion ist für die Schule kein Tabu. Wir müssen unterscheiden zwischen der Vermittlung von Wissen über eine Religion und dem Bekenntnis zum Glauben. Die Lehrer vermitteln im Fach «Religion und Kultur», was die Hintergründe des Weihnachtsfests und anderer religiöser Feiertage sind, aber sie beten nicht mit der Klasse. Das Singen eines Weihnachtsliedes ist in meinem Verständnis ein Brauch und kein religiöses Bekenntnis. Wer das anders sieht, muss nicht mitsingen. Kinder haben in erster Linie den Wunsch, dazuzugehören und das sollen sie auch.
Sie sagen selbst, dass es noch nie Probleme mit dem Singen von Weihnachtsliedern gab. Warum regelt das Volksschulamt etwas, was noch nie ein Problem war?
Es sollen sich nicht alle 500 Schulen im Kanton Zürich selber Gedanken machen müssen über den Umgang mit anderen Glaubensrichtungen. Nach der Praxisänderung des Bundesgerichts zur Dispensation vom Schwimmunterricht wurde die Richtlinie überarbeitet. Der Satz, der nun so viel Aufregung verursacht, wurde später eingefügt. Es braucht ihn nicht, denn die Praxis hat sich bewährt und die Lehrpersonen wissen mit diesen Fragen sehr gut umzugehen.
Hilft so viel Rücksichtnahme auf die Gefühle von Immigranten eigentlich irgend jemandem? Glauben Sie, dass sich Ausländer schneller integrieren, wenn Sie keine traditionellen Weihnachtslieder kennenlernen?
Nein, im Gegenteil. Kinder aus anderen Kulturen müssen die Sitten und Gebräuche der Schweiz kennenlernen. Das gehört zur Integration und ist auch im Lehrplan vorgesehen.
Werden Sie die umstrittene Richtlinie deshalb zurückziehen?
Die Richtlinie sagt, dass es keine Sonderregelung für nichtchristliche Kinder gibt und das soll so bleiben. Den genannten Satz kann man streichen, wenn er Verwirrung stiftet. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.12.2009, 13:40 Uhr
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76 Kommentare
Regierungsraetin Aepplis Kinder gehen ja in eine Privatschule. Dort hat es keine Immigranten,Asylanten etc Kinder. Ich werde Frau SP Aeppli nicht wiederwaehlen. Sie hat endlich zu wissen, dass wir eine Christliche Schweiz sind und ich verlange dass meine Kinder christlich in der Schule erzogen werden. Fuer anderst Denkende ist kein Platz. In der Tuerkey gibts keine christl. Religion in Schulen. Antworten
Religion ist Opium des Volkes oder ein ideologisches Hirngespinst der von sich selbst entfremdeten Menschen (Zitat, Karl Marx). Wohlverstanden ich habe nichts gegen Leute die in Massen gläubig sind und ich habe auch nichts gegen gewisse Traditionen die religiösen Ursprungs sind, solange man Freude daran hat und niemand dazu zwingt. Wie wäre es mit echter gelebter Toleranz? Muslime? Christen? etc.. Antworten


































