Südschneiser ziehen vor Bundesgericht

Aktualisiert am 18.01.2010

Der Verein «Flugschneise Süd - Nein» (VFSN) will, dass die oberste Instanz sein konstruktives Referendum gegen das Pistenmoratorium für gültig erklärt.

Neuerliche Kampfansage: Mit der Einsprache verzögert der VFSN die Abstimmung über ein Pistenausbauverbot.

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Mit dem Vorgehen des VFSN verzögert sich die Abstimmung über ein Pistenausbauverbot weiter. Ursprünglich hätte das Zürcher Stimmvolk im letzten September darüber entscheiden sollen. 42 Gemeinden hatten 2006 eine Behördeninitiative eingereicht, die sich in erster Linie gegen den Ausbau der Piste 28 wendet, welche den Gemeinden im Osten mehr Flugbewegungen bescheren würde.

Die Südschneiser haben gegen diese Behördeninitiative das konstruktive Referendum ergriffen, weil sie sich durch den Ausbau der Piste im Osten weniger Flugbewegungen im Süden versprechen.

Teil des Referendums für ungültig erklärt

Der Zürcher Kantonsrat hat einen Teil dieses Referendums aber am 30. November für ungültig erklärt. Abgelehnt wurde der Referendums-Teil, der die Staatsvertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG stärken will, weil dies nicht mit dem Aktienrecht vereinbar sei.

VFSN-Präsident Thomas Morf bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung des «Landboten» vom Montag, wonach die Südschneiser nun vor Bundesgericht um die Rechtmässigkeit ihres Referendums kämpfen. (tif/sda)

Erstellt: 18.01.2010, 11:37 Uhr

Zürich

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