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Tankstellenshops müssen spätnachts schliessen

Sieben Tankstellen im Kanton Zürich müssen ihre Shops zwischen 1 und 5 schliessen. Laut Bundesverwaltungsgericht verstossen sie gegen das Nachtarbeitsverbot.

Karte mit den sieben Tankstellen im Kanton Zürich, die künftig von 1 bis 5 Uhr ihre Shops schliessen müssen - nachdem sie jahrelang rund um die Uhr offen hatten.


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Im letzten Dezember verbot das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sieben Tankstellen im Raum Zürich, ihre Shops in der Zeit von 1 bis 5 Uhr für Verkäufe zu öffnen. Dagegen erhoben die Tankstellenbetreiber Beschwerde. Diese hat das Bundesverwaltungsgericht nun abgewiesen und das Verkaufsverbot in der Nacht bestätigt.

Demnach dürfen die Tankstellen künftig zwar weiterhin heissen Kaffee in einem Bistro ausschenken, Kaffepulver im Shop verkaufen hingegen nicht. Verschiedene Tankstellen erhoben gegen diese Verfügung Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht.

«Keine Mehrbeschäftigung in der Nacht»

Die Tankstellenbetreiber argumentierten, ein Verkaufsverbot sei unsinnig, weil die Bevölkerung ein Bedürfnis habe, auch in dieser Nachtzeit einzukaufen. Dies zeigten die Umsätze in den Läden. Zudem bedeute der Verkauf für die Angestellten keine Mehrarbeit, da die Tankstelle und das Bistro sowieso geöffnet und aus Sicherheitsgründen immer zwei Personen in den Stationen anwesend seien. Der Nachtbetrieb führe nicht zu einer Mehrbeschäftigung von Personal, es liege deshalb allerhöchstens eine nur geringfügige Abweichung vom Nachtarbeitsverbot vor.

Richter verneinen Konsumentenbedürfnis

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. In ihrem Entscheid verneinen die Richter ein besonderes Konsumbedürfnis der Bevölkerung für Einkäufe von Waren des Detailhandels zwischen nachts um 1 Uhr und morgens um 5 Uhr. Dass das Personal in dieser Zeit ohnehin die Kundschaft der Tankstelle und des Bistros zu bedienen hat, spielt für das Bundesverwaltungsgericht keine Rolle.

Laut den Richtern ist indessen davon auszugehen, dass die Zulassung des Nachtverkaufs weitreichende Folgen hätte. Es sei anzunehmen, dass in diesem Fall schweizweit auch andere Tankstellen und selbst Detaillisten in vergleichbaren Verkehrslagen diesen lukrativen Zusatzverdienst anstreben würden.

Damit wären über kurz oder lang viele Arbeitnehmer betroffen. Den Tankstellenbetreibern sei weiter zuzumuten, in den Nachtstunden mit einem Sichtschutz dafür zu sorgen, dass die Aufmerksamkeit der Kunden nicht auf das Warensortiment gelenkt werde.

Sicherheit Sache der Betreiber

Sollten Kunden negativ darauf reagieren, dass keine Waren mehr verkauft würden, sei es Sache der Betreiber, die Sicherheit ihres Personals zu gewährleisten. Nichts zu ihren Gunsten könnten die Betreiber im Übrigen aus dem Umstand ableiten, dass die Zürcher Behörden die Nachtöffnung jahrelang toleriert hätten.

Das Seco als zuständige Bundesbehörde habe den Zustand nicht geduldet und sofort reagiert, als das Problem erkannt worden sei. Laut Rolf Hartl von der Erdöl-Vereinigung steht noch nicht fest, ob die Betreiber von der Möglichkeit eines Weiterzugs ans Bundesgericht Gebrauch machen werden.

(Urteile B-738/2009, B-769/2009 und B-771/2009 vom 18. September 2009.) (ep/ap/sda/)

Erstellt: 21.10.2009, 13:34 Uhr

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57 Kommentare

Edith Habermann

30.10.2009, 11:10 Uhr
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Als nächstes fordern die Gewerkschaftsbonzen wohl eine nächtliche Ausgangssperre für die Schweiz. Es gibt viel mehr Menschen, die Nachts arbeiten, als nur die Angestellten der Tankstellenshops. Und all diesen soll es verboten werden, nach der Arbeit ein frisches Brot oder Früchte zu kaufen. Weltfremde und ewiggestrige Gewerkschafter und Cüplisozis diskreditieren sich damit selbst. Guät Nacht. Antworten


giovanni baptista

22.10.2009, 13:50 Uhr
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Welcome back to Ballenberg (II) - das war mein Gefühl, als ich gestern nach ein paar Tagen im Ausland in die Schweiz zurückkehrte und diese Meldung im Teletext und den Online-News sah.... ein Grund mehr, meine geschäftlichen Aktivitäten definitiv ins Ausland zu verlagern. "Retro pur" ist positiv formuliert. Wo Gewerkschaften und Gewerkschaftler das Sagen haben, herrscht Stillstand und Rückschritt. Antworten


Hermann T. Meyer

22.10.2009, 12:22 Uhr
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Die Schaffung der Tankstellenshops war damals in erster Linie die Antwort der Alkoholindustrie auf das Alkoholverbot in Autobahnrestaurants. Heute geht es wieder vermehrt um den Alkoholverkauf auch an Jugendliche. Wir alle sind Passiv-Trinker, wie es in einem WHO-Papier als Grundlage einer WHO-Alkoholstrategie steht. Die Erhältlichkeit von Alkohol einzuschränken, ist im Interesse von uns allen. Antworten


Simon Westerhagen

22.10.2009, 09:55 Uhr
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Berner Beamte haben entschieden. Zürich hat ein Dorf zu bleiben und muss sich distanzieren von der Ambition eine Weltstadt zu sein. Lösung zu dieser Bevormundung? Freistaat Zürich!!! Antworten


Peter Keller

22.10.2009, 09:30 Uhr
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Herr Rothen warum möchten Sie, dass das Leben in der Nacht stillsteht? Kaufen Sie am Morgen kein Brot? Noch nie im Zug oder im Flugi in der Nacht gereist? Am Morgen frisch gedruckte Zeitung gelesen? Oder Briefpost erhalten? Was glauben Sie, was in der Nacht alles passiert und wer in der Nacht arbeitet? Wo ist der Unterschied, ob ich mein Brot um 14 Uhr oder um 2 Uhr nachts kaufe? Antworten


Christophe Rothen

22.10.2009, 08:41 Uhr
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Die Richter haben nicht entschieden, was die Bedürfnisse der Kunden sind, sondern geltendes Recht angewandt. Wer bei den heutigen Ladenöffnungszeiten auch noch rund um die Uhr geöffnete Tankstellenshops benötigt, macht etwas falsch (ja, auch diejenigen, die unregelmässig arbeiten). Aber Hauptsache man kann 24/7 shoppen, wenn man sich sonst nicht zu beschäftigen weiss. Armes Volk! Antworten


Tom Jäger

22.10.2009, 02:03 Uhr
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Einfach lächerlich dieser Entscheid. Coop hat bspw. Wartelisten für Leute welche am Wochenende arbeiten möchten... an all die linken und netten Schreiber hier: Das Bedürfnis für nächtliche Wocheneinkäufe mag nicht existieren, aber es gibt ein Bedürfnis für Zweit- oder Nebenjobs. Diese gibt es an Tanken mit Shops. Leider lohnt sich der reine Benzinverkauf nicht. Hört doch mit der Bevormundung auf. Antworten


Daniel Schütz

21.10.2009, 19:15 Uhr
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Berner Beamte? Habe gar nicht gewusst dass die Judikative in der Schweiz in der Hand des Kantons Bern ist? Antworten


Benno Fässler

21.10.2009, 19:04 Uhr
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Wieso muss ich in Zürich immer meinen Fahrzeugausweis und Führerschein beim Einkauf eines Wegglis vorlegen? Wenn ich diese Papiere nicht vorweisen kann, dann werde ich in Zürich als Kunde nicht akzeptiert und aus dem Verkaufsraum hinausspediert! Sind denn die Tank-Stellen-Shops das Verkaufsmass für die Güter des täglichen Lebens? Antworten


Heinz Hofmann

21.10.2009, 18:57 Uhr
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Dauernd wird von "Bedürfnis" gesprochen! Diese "Bedürfnisse" wurden doch gezielt von den Marketingabteilungen der Multis geweckt und gefördert. Noch vor nicht allzu langer Zeit gab es kaum solche nächtlichen Einkaufsmöglichkeiten. Jeder organisierte sich doch ohne grosse Probleme entsprechend. Ich glaube schlicht nicht, dass die heute bereits grosszügigen Ladenöffnungszeiten ungenügend sind. Antworten


Rene Wetter

21.10.2009, 18:00 Uhr
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Natürlich kann man alles ins Lächerliche ziehen. Wenn Tankstellenshops alles 24h verkaufen können werden die Einkaufzentren und Verteiler diskriminiert. Über Richter müssen wir nicht motzen: Die vollziehen nur die Gesetze über die wir abgestimmt haben. Noch was zur Freiwilligkeit der Nachtarbeit: Das ist Theorie, bei Personalabbau sind diejenigen, die sich weigern dran. Antworten


klaus brause

21.10.2009, 17:45 Uhr
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Bedürfnisse kann man auch künstlich schaffen und ein 24/7 bringt noch lange nicht mehr Geld in die Kassen aber dieser Richterentscheid ist doch sehr weltfremd. Obwohl, Nachts ein Bier kaufen zu können ist für mich eine etwas armselige Definition von Freiheit. Antworten


Bruno Bänninger

21.10.2009, 17:34 Uhr
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Niemand wird gezwungen seinen Laden in der Nacht offenzuhalten. Niemand wird gezwungen in der Nacht zu arbeiten. Rentiert die Sache nicht, weil a) keine Kunden kommen (was die Gewerkschafter schon wissen) und b) keiner, trotz allen Zuschlägen, nachts arbeiten will, erledigt sich die Sache selbst. Dafür braucht braucht es keine Richter, keine Gewerkschafter, keine Behörden und keine Gesetze, Antworten


Stefan Gfeller

21.10.2009, 17:28 Uhr
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Ich arbeite oft nachts und kompensiere das tagsüber. Muss ich das meinem Arbeitgeber melden, damit der es mir untersagen kann, da er sich sonst strafbar machen würde? Mache ich mich strafbar? Gesetze, die ursprünglich für den Schutz der Arbeitnehmer eingeführt wurden, sind doch heute nur noch ein Eingriff in deren Freiheit, siehe auch Kündigungsfristen und Zwang zu 14 Tagen Ferien am Stück im OR. Antworten


Kurt Gsell

21.10.2009, 17:22 Uhr
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An alle die hier über Öffnungszeiten und Nachtarbeit lamentieren: Lest den Artikel richtig! Der Shop bleibt ohnenin geöffnet. Sie können Ihr Benzin bezahlen und nach wie vor gewisse Artikel kaufen. Ein Teil des Sortiments bleibt aber gesperrt (muss abgedeckt werden oder so). Mehr Publikumsverkehr wäre auch mehr Sicherheit für die Bedienung. Absolut weltfremder Entscheid! Antworten


Bruno Moser

21.10.2009, 16:50 Uhr
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Igitt ... Lebensmittel an der Tankstelle kaufen. Für mich unvorstellbar. Ich kann jeweils auf dem Nachhauseweg anhand des vor mir fahrenden Autos ziemlich genau abschätzen, welcher Typ noch an der Tankstelle einkaufen will. Oft sind es welche, die einfach keine Tagesstruktur haben. Nötig sind solche Öffnungszeiten sicher nicht, nur bequem. Antworten


Andy Holmes

21.10.2009, 16:14 Uhr
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@Dahinden: Man kann alles ins Lächerliche ziehen. Fakt ist, dass ein Bedürfnis besteht, die Freiheit zu besitzen, nachts ein Bier kaufen gehen zu können. Leute gibt es genug, die zu diesen Uhrzeiten arbeiten würden, z.B. Studenten. Traurig, dass es Leute gibt, die allen anderen ständig die Freiheiten vergällen wollen. Schöne neue Welt? Verbote a go go. Antworten


Peter Keller

21.10.2009, 16:09 Uhr
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@Herr Lais, bitte erklären Sie mir doch wo der Unterschied liegt, wenn der Verkäufer Benzin und Esswaren verkauft oder nur Benzin? Ist der Verkauf von Esswaren gesundheitsschädigend? Antworten


Peter Keller

21.10.2009, 15:52 Uhr
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Der Fall ist klar: Herr Meier arbeitet von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens, er verkauft Benzin und Schoggistängeli. Neu arbeitet Herr Meier von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens und verkauft Benzin. Was ändert sich für Herr Meier? NICHTS! Oder soll inskünftig der Verkauf von Kondomen tagsüber verboten werden, weil diese nur in der Nacht gebraucht werden? **Kopfschüttel** Antworten


regula walder

21.10.2009, 15:44 Uhr
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@gabriel oberli: Wenn Sie solche Arbeitszeiten haben (inkl. Weg und offenbar ohne Pausen) und anscheinend auch noch 6 Tage in der Woche, dann sollten Sie Nachts doch schlafen und nicht einkaufen. Ich gehe übrigens 6.00 h früh raus um komm um 19.30 h wieder nach Hause, habe keine Hausfrau zu Hause und sehen keinen Grund, dass die Läden länger offen haben sollten. Geniesse dann lieber die Freizeit. Antworten


Beat Zahnd

21.10.2009, 15:43 Uhr
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Mit 24h Öffnungszeiten wird ja gar nicht mehr verkauft. Ein real existierendes Bedürfniss dafür gibt es auch nicht. Es entstand erst ein Pseudo-Bedürfniss als es solche Shops gab. Somit können auch nicht wirklich mehr Leute zu normalen Löhnen beschäftigt werden, höchtsens billigere. Und niemand kann mir weissmachen, dass er durch seine Arbeit nur zwischen 1 und 5 Uhr Zeit zum Einkaufen hat. Antworten


Ruedi Lais

21.10.2009, 15:36 Uhr
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Sowohl das Arbeitsgesetz (CH) als auch die Ladenöffnungszeiten (ZH) wurden in Volksabstimmungen genehmigt. SECO und Bundesgericht müssen sie nur anwenden und auslegen. In der Blogger-Community ist gesundheitsschädigende Nachtarbeit normal, die breite Bevölkerung hingegen wünscht auch mal Ruhe. Wer eine neue Abstimmung will, soll eine Initiative einreichen. Antworten


Josef Kunz

21.10.2009, 15:23 Uhr
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@ Darhinden - ach herje. Nur weil der Laden 24h offen hat, heisst das doch nicht, dass jemand 24 h arbeiten muss. Ganz im Gegenteil, so eine Regelung würde zursätzlich Jobs schaffen. Es gibt sicherlich Leute, welche lieber in der Nacht arbeiten oder denen es nichts ausmacht. Diese Schicht könnte dann vielleicht auch besser bezahlt sein. Leute, kommt bitte hinter euren 1850er Oefen hervor. Antworten


Lorenz Kühnis

21.10.2009, 15:19 Uhr
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ich denke, es wäre an der zeit die hauptstadt und das bundesgericht auch nach Zürich zu holen. wenn der retardierte Berner-Verein noch lange in ZH-belangen mithustet, müssen wir bald einmal auch noch BE-ähnlich hohe steuern bezahlen in ZH. und das will dann garantiert eine mehrheit der Zürcher bürger definitivi nicht. Antworten


Rolf Nussbaumer

21.10.2009, 15:18 Uhr
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Unglaublich das Bürokraten in Bern entscheiden was für urbane Stadt-Menschen ein Bedürfnis ist. Man sollte unbedingt die festgeschriebenen Oeffnungszeiten endlich abschaffen, jeder soll offen haben dürfen wie lange er will und denkt dass es für ihn gut ist. Als Gegenleistung kann man gesetzlich festgelegte Zuschläge für Nacht- und Wochend-Arbeit verbessern und fixieren. Es gibt genug Freiwillige Antworten


Thomas Welti

21.10.2009, 15:15 Uhr
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Kantönligeist ist nie angebracht und dient auch nie einer sachlichen Diskussion. Als Stadt Zürcher schäme ich mich für Aussagen wie: "Berner Richter kennen die Bedürfnisse der Zürcher nicht." Erstens suggeriert dies, dass alle Zürcher höhere Ansprüche hätten und zweitens generalisiert diese Aussage. Ich sehne mich so sehr nach einer Sachlichkeit, die dem Tages Anzeiger würdiger wäre als Polemik. Antworten


Daniel Oberli

21.10.2009, 15:10 Uhr
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@ Michael Steiner: Haben Sie ein Sklavenheer zu Hause das für Sie kocht, putzt, wäscht und den Einkauf erledigt? Gerade Leute wie ich im Aussendienst haben unregelmässige Arbeitszeiten. Ich gebe Ihnen Recht, dass der Einkauf soweit planbar ist, wenn es um nicht verderbliche Waren geht aber wenn Sie z.B. Salat 1 x in der Woche einkaufen, möchte ich nicht in Ihren Kühlschrank sehen ... Antworten


Roger Biefer

21.10.2009, 15:07 Uhr
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Ich sage es nochmals: die Öffnugszeiten sind nur ein Teil des Problems. Das wirkliche Problem ist der Alkoholverkauf (an Jugendliche). Ich würde sofort längere Öffnungszeiten mit einem Alkoholverkaufsverbot tauschen. Antworten


Roli Meier

21.10.2009, 15:05 Uhr
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@Lukas Lautenschlager: Auf den Punkt gebracht. Gesetze müssen befolgt werden, jedoch haben wir hier in diesem Land die Möglichkeit, sie auch zu ändern, wenn sie einem nicht (mehr) passen. Demokratie eben. Antworten


Hans-Heiri Dahinden

21.10.2009, 15:04 Uhr
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Ich möchte gerne wissen, welche der Kommentatoren, die sich vorliegend über die Richter ereifern, bereit wären an einer solchen Tankstelle die ganze Nacht zu arbeiten? Bspw. Pommes Chips rund um die Uhr kaufen zu können, das sind die grossen Probleme der Schweizer im 2009! Antworten


markus müller

21.10.2009, 15:03 Uhr
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Man könnte auch Automaten hinstellen wo man die 40 meist verkaufte Produkte kaufen kann. So muss nicht mehr so ein grosser Aufwand betrieben werden in der Nacht wegen dem stehlen und ein angestellter könnte sich hinter einem Fester sich auf das einkassieren vom Benzinverkauf konzertieren. Antworten


Gabriel Oberli

21.10.2009, 15:03 Uhr
Melden

Ach ja die lieben Beamten und Staatsbediensteten wieder mal .... ich wollte ich hätte so einen Schoggi-Job von 09:00 - 12:00 und 13:00 bis 17:00. Ich habe auch kein "Fraueli" das bei mir den Haushalt macht und mit einem warmen Znacht auf mich wartet. Ich stehe um 05:15 auf und komme hungrig nach 19:00 Uhr nach Hause. So ist meine Realität! Erwachet! Antworten


Beni Schärer

21.10.2009, 15:03 Uhr
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In meinem Wohnhaus gibt es einen kleinen Laden, der nur durch Familienmiglieder geführt wird. Ergo brauchts dafür keine Bewilligung um den Laden 24h im Tag geöffnet zu haben. Gut das ist er nicht. Aber jeden Tag (auch Sonntag) ab 06.00 - 21.00 Uhr offen. Je nach Andrang auch länger. Sie sollten mal sehen, was am Sonntag hier los ist!!! NB: Gleich daneben gibts 2 Tankstellenshops...... Antworten


Felix Krull

21.10.2009, 14:59 Uhr
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Bravon Bundesverwaltungsgericht! Endlich schützt die Justiz auch die Arbeitnehmer. Es ist eine Frechheit, die 24h-Öffnungszeiten mit einem angeblichen Bedürfnis im Volk begründen zu wollen. Es ist jedem zumutbar, zur Tageszeit sein Auto aufzutanken und einzukaufen. Die ausbeuterischen Bestrebungen der Arbeitgeber müssen mit härtesten Massnahmen bekämpft werden. Antworten


Marco Rohr

21.10.2009, 14:48 Uhr
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Wann immer ein Shop offen ist, gehen die Leute einkaufen. Das ist ein ganz einfacher Grundsatz und das Hauptargument für liberale Ladenöffnungszeiten. Steinzeitliche Ansichten wie "Einkaufen ist planbar" mögen wohl für Leute mit 08/15-Job und -Leben hinhauen, die Konsumgewohnheiten der Mehrheit sprechen da aber eine ganz andere Sprache, eben "Anytime, anywhere". Antworten


Robert Herz

21.10.2009, 14:43 Uhr
Melden

Benzin MUSS man tanken können, weil das Auto sonst mitten in der Nacht stehen bleibt. Dazu kann man auch einen Schoggistängel oder ein Coci posten, wenn der Mensch darin sonst darniederliegt. Aber nur weil man mitten in der Nacht den Einkauf besorgen KANN, und vielleicht auch möchte, ist das noch kein Bedürfnis. Antworten


Hans Sigg

21.10.2009, 14:42 Uhr
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Weltfremd. Sonst nichts! Antworten


Andreas Zimmermann

21.10.2009, 14:38 Uhr
Melden

Nächtliche Schliessung? Nichts als ein logischer Berner Entscheid, wenn man weiss, dass Bundesrätin Leuthard (CVP) einen Gewerkschafter names Serge Gaillard zum Chefbeamten machte (ohne Not, versteht sich). Da wundert einem nichts mehr, auch keine Vernichtung von Arbeitsplätzen. Antworten


Stefan Schulz

21.10.2009, 14:29 Uhr
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Unglaublich - das ist ein frecher Eingriff in die Gewerbefreiheit! Wenn jemand seinen Laden 24h offen lassen will, soll er das dürfen. Leute, die zu 'unchristlichen' Zeiten arbeiten wollen, haben sich noch immer finden lassen. Sollte sein Laden jedoch nicht laufen, werden sich die jeweiligen Öffnungszeiten von selber regulieren: so einfach ist das. Antworten


Josef Kunz

21.10.2009, 14:25 Uhr
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Herr Rutz, prüfen Sie doch mal die politische Position dieser Richter in Bern. Ich wette mit Ihnen, dass das die Mehrheit Linke sind. Interessant ist nur, dass man von der Unia nichts hört. Sind eben auch Links und müssen hier ruhig sein um den "Burgfrieden" nicht zu gefärden. Läden sollten 24h offen sein, wenn die das wollen. Die Nachfrage regelt die Oeffnungszeiten automatisch. Antworten


peter zuppinger

21.10.2009, 14:24 Uhr
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Es wird immer wieder von der Seco kommuniziert, dass die Schweiz mehr Arbeitsplätze für Personen ohne Berufsausbildung zur Verfügung stellen sollen. Genau das Gegenteil wird gemacht. Nur zur Info. Antworten


Marco Bollmann

21.10.2009, 14:23 Uhr
Melden

Ich finde das Argument von den Gewerkschaften stossend, dass Nachtarbeit gesundheitsschädigend sei. Mag ja stimmen, und deshalb nehme ich an, dass jeder einzelne Gewerkschaftsmitarbeiter, der diese Meinung teilt, aus den selben Prinzipien keine Tageszeitungen liest. Schliesslich sind dafür auch Nacht für Nacht viele Menschen daran beteiligt. Und genau die haben das Bedürfnis von Nachteinkäufen... Antworten


Michael Meienhofer

21.10.2009, 14:22 Uhr
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Scheinbar will sich das Gericht auf Beweiszahlen abstützen. Da sollte die Regierung des Kt ZH mit einer kantonalen Volksabstimmung klarstellen, wo's entlang geht.Wenn schon ein föderalistischer Staat, dann bitte soll Bundesbern ein allfälliges JA auch akzeptierenl.Gesetze sind gemacht worden, um sie den momentanen Bedürfnisse des Bürges anzupassen, vielleicht wissen das gewisse Politiker nicht. Antworten


Peter Meier

21.10.2009, 14:20 Uhr
Melden

Sonst macht doch auch jeder Kanton, was er will, wieso nicht bei den Öffnungszeiten? Antworten


Andy Holmes

21.10.2009, 14:17 Uhr
Melden

Erst wenn der letzte Tankstellenshop geschlossen ist werdet ihr feststellen, dass die JuSo, die SP, die Grünen und die Gewerkschaften nachts kein Bier verkaufen! ;-) Antworten


Jürg Münger

21.10.2009, 13:48 Uhr
Melden

Da gibts nur eins............auch den Benzinverkauf einstellen. Antworten


Markus Zuber

21.10.2009, 13:20 Uhr
Melden

Das Konsumbedürfnis ist also nicht vorhanden, aber es handelt sich trotzdem um einen lukrativen Zusatzverdienst? Macht durchaus Sinn... Antworten


Michael Steiner

21.10.2009, 13:20 Uhr
Melden

Endlich einmal eine Tendenz, die dem unheiligen "anytime, anywhere" Einhalt gebietet. Es ist nicht einzusehen, wieso heute jeder zu jeder Zeit und an jedem Ort alles tun können muss! Auch in anderen Bereichen der Wirtschaft stinkt mir diese Selbstbedienungsmentalität gewaltig. Spätestens dann, wenn ein Arbeitgeber meint, jederzeit auf mich zurückgreifen zu dürfen. Darum: Einkaufen ist planbar Antworten


Lukas Lautenschlager

21.10.2009, 13:16 Uhr
Melden

Der Richter hat nicht darüber entschieden, was die Bedürfnisse der Konsumenten sind. Er hat darüber entschieden, ob ein Verkauf rund um die Uhr dem Gesetz entspricht. Offenbar tut er das nicht. Das nennt man Rechtsstaat. Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann sich nun dafür einsetzen, dass das Gesetz entsprechend geändert wird. Das nennt man Demokratie. Also nix von Seldwyla oder so. Antworten


Hans Schmid

21.10.2009, 13:15 Uhr
Melden

Wenn es angeblich nicht einem Konsumbedürfnis der Bevölkerung entsprechen würde, dann müssten sich die Richter auch keine Sorgen machen, dass "schweizweit" andere Tankstellen den "lukrativen Zusatzverdienst" anstreben würden. Diese Argumentation beisst sich in den Schwanz. Antworten


andi frei

21.10.2009, 13:07 Uhr
Melden

...um himmelsgottwille - was soll denn das? wusste nicht, dass das seco und bundesverwaltungsgericht bei der zeitrechnung noch nicht 2009 angekommen ist... gut, die kriegen dort auch nie einen herzinfarkt... Antworten


tanja huber

21.10.2009, 13:02 Uhr
Melden

Was hier wieder einmal abgeht ist eine bodenlose Frechheit. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen!! Es muss jeder Firma selbst überlassen werden, wann und wie sie Bedürfnisse des Volkes abdecken will. Antworten


Peter Kunze

21.10.2009, 12:51 Uhr
Melden

Ich denke der Entscheid ist sehr gut. Die Rechtsungleichheit hätte tatsächlich dazu geführt, dass jede Tanke in der Schweiz auf Nachtverkauf hätte klagen können. Meine Hoffnung ist, dass der Entscheid zudem die Bestrebungen - insbesondere der FDP - unterstützt, endlich eine gesetzliche Lösung auf Bundesebene für freie Öffnungszeiten zu finden. Antworten


Kurt Hauser

21.10.2009, 12:49 Uhr
Melden

Es ist doch schön, dass Richter die Bedürfnisse der Konsumenten so gut kennen.... Antworten


Patrick Grossen

21.10.2009, 12:21 Uhr
Melden

Was soll man da noch sagen. Der Behördenschimmel wiehert wieder mal ganz gewalltig. Antworten


Thomas Müller

21.10.2009, 12:11 Uhr
Melden

Ist doch Krank. Ein Richter entscheidet was die Bedürfnisse der Konsumenten sind. Einige Shops müssen die Ware mit einem Sichtschutz "verstecken", andere nicht. Solche Zustände hab ich vor Jahren schon in den USA erlebt und den Kopf geschüttelt. Jetzt sind wir hier auch schon soweit!!! Antworten


Urs Meier

21.10.2009, 12:11 Uhr
Melden

"Gottseidank" haben wir ein Rechtssystem und Richter, welche "kompetent" darüber entscheiden, welches die Konsumentenbedürfnisse von heute sind. Und dabei den Shopverkauf schliessen lassen, obwohl die Verkaufsstelle für Benzin- und Bistroverkäufe ohnehin bedient ist. Sichtschutz, um die Aufmerksamkeit der Kunden nicht auf das Warensortiment zu lenken... Seldwyla in Reinkultur ! Antworten



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