Zürich
Teilsieg für deutsche Chauffeure im Taxistreit
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Ausländische Taxis dürfen künftig während 90 Tagen pro Jahr Fahrgäste an den Flughafen Zürich bringen und von dort auf Bestellung auch abholen. Nach dieser Frist bleibt das Bringen erlaubt, jedoch nicht das Abholen. Die Beschränkung gilt ab Mitte 2012.
Grundlage für die 90 Tage ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, wie es in einer Mitteilung des Bundes vom Mittwoch heisst. Die Regelung gilt pro entsendende Firma und Fahrer beziehungsweise pro selbstständig erwerbenden Fahrer.
Übergangsfrist bis 1. Juli 2012
Für die Zeit über die 90 Tage hinaus sollen die Staatsverträge mit Deutschland und Österreich von 1953 und 1958 angewendet werden. Deutsche und österreichische Taxifahrer dürfen dann nur noch Passagiere zum Flughafen bringen, aber keine neuen Fahrgäste aufnehmen.
Auf die neue Regelung haben sich Bund, Kanton Zürich, Stadt Kloten und der Flughafen an einer Sitzung vom 8. Juli geeinigt. Da die Staatsverträge in den letzten Jahren nicht mehr angewendet wurden, gibt es für die ausländischen Taxifahrern eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2012.
Erfolgreiche Gegenwehr Deutscher Taxifahrer
Der Druck zur Reaktivierung der Staatsverträge kam von Zürcher Taxifahrern, die sich über die ausländische Konkurrenz ärgerten. Die Stadt Kloten kündigte darauf im Juni 2010 an, den Zugang ausländischer Taxi-Anbieter zum Flughafen einzuschränken.
Kloten wollte die bisherige Praxis für grenzüberschreitende Taxifahrten unter Berufung auf die Staatsverträge mit Deutschland und Österreich ändern. Darauf setzten sich deutsche Taxiunternehmen zur Wehr. (fsc/sda)
Erstellt: 13.07.2011, 12:19 Uhr
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