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Tieranwalt zieht gegen Schweizer Fernsehen ins Feld

Aktualisiert am 27.10.2008

Der Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel reicht beim Zürcher Obergericht Rekurs gegen eine Verfügung der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat ein: Sie war nicht auf eine Anzeige gegen das Schweizer Fernsehen (SF) wegen Tiermisshandlung eingetreten.

In der SF-Sendung «Heimspiel» vom 29. August 2008 werden Fische in einem Spiel eingefangen – und damit «unnötigerweise und zur blossen Volksbelustigung in Panik und Todesangst versetzt», sagen Tierschützer. (Bild: SF)

In der SF-Sendung «Heimspiel» vom 29. August 2008 werden Fische in einem Spiel eingefangen – und damit «unnötigerweise und zur blossen Volksbelustigung in Panik und Todesangst versetzt», sagen Tierschützer. (Bild: SF)

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Bei dem Fall geht es um die SF-Sendung «Heimspiel» vom 29. August 2008. In der Sendung hatten Kandidaten mehrere Forellen in einem kleinen Becken von Hand fangen und in ein Netz werfen müssen.

Das Schweizer Fernsehen hätte die enorme Belastung für die Fische erkennen und das Fang-Spiel verhindern müssen, argumentiert der Tieranwalt. Es könne keinesfalls von geringfügiger Schuld gesprochen werden. Goetschel ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Untersuchungs-Eröffnung somit durchaus gegeben wären.

Fische unnötigerweise in Panik und Todesangst versetzt

Der Tierschutz-Aktivist Erwin Kessler hatte den Sender wegen Tiermisshandlung angezeigt. Die Forellen seien in der Sendung «unnötigerweise und zur blossen Volksbelustigung in Panik und Todesangst versetzt», schrieb Kessler in seiner Anzeige. (tif/sda)

Erstellt: 27.10.2008, 10:15 Uhr

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