Zürich

Tödliche Partydroge: Ehemaliger KV-Lehrling freigesprochen

Aktualisiert am 03.12.2012

Auf einer Sprachreise bot ein KV-Schüler mehreren Kollegen von der Droge GBL an. Einer von ihnen verstarb. Das Obergericht sieht ihn nun als unschuldig an. 2005 habe man noch wenig über die Droge gewusst.

Kann tödlich sein: Party-Droge GBL.

Kann tödlich sein: Party-Droge GBL.
Bild: Keystone

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Ein KV-Lehrling aus dem Bezirk Uster soll einen Kollegen mit der Abgabe der Partydroge GBL getötet haben. Im Gegensatz zum Bezirksgericht Uster hat das Zürcher Obergericht den Lehrling freigesprochen. Er habe die tödliche Wirkung der Droge nicht voraussehen können.

Es war im Juli 2005, als der damals 19-jährige Beschuldigte aus dem Bezirk Uster zusammen mit anderen Studenten der Zürich Business School einen Englisch-Sprachkurs in Südengland besuchte. Am späten Abend des 11. Juli feierten die KV-Schüler in einem Park in Bournemouth ein Fest.

«Mit einem Joint vergleichbar»

Der Angeschuldigte führte dabei ein Fläschchen mit der Partydroge GBL mit sich und bot die Tropfen mehreren Kollegen an. Er erklärte ihnen, dass der Stoff mit einem Joint vergleichbar sei und heiter mache. Allerdings dürfe man nicht zu viel davon konsumieren und die Flüssigkeit nicht mit Alkohol mischen.

Fest steht, dass der Beschuldigte die Tropfen mit Fanta mischte und seinen Kollegen abgab, darunter auch einem KV-Lehrling aus dem Bezirk Hinwil. Dieser war über die Wirkung der Drogen enttäuscht und nahm als einzige Person nach 15 Minuten eine zweite GBL-Portion. Er brach kurz darauf zusammen und verstarb wenige Stunden später in einem Spital; laut Anklage an einer erheblichen Überdosis.

Grosses Bedauern

Über sieben Jahre nach der Tragödie musste sich der Lieferant der GBL-Tropfen vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er wehrte sich gegen einen Schuldspruch des Bezirksgerichts Uster. Dieses hatte den heutigen Wirtschaftsstudenten vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt.

Das Landgericht vertrat dabei die Auffassung, dass der Beschuldigte seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Er habe die Wirkung der Droge verharmlost. Er hätte deklarieren müssen, dass er selbst nichts Genaueres über die Wirkung der Dosierung gewusst habe.

Der heute 26-jährige bedauerte das Unglück. Er hat sich inzwischen mit den Hinterbliebenen des Opfers auch auf eine Abfindungssumme geeinigt. Trotzdem liess er seinen Verteidiger auf einen vollen Freispruch plädieren.

Drogen freiwillig genommen

Das Obergericht folgte dem Antrag des Verteidigers. Zentral für den Freispruch war, dass die Oberrichter die Voraussehbarkeit der tödlichen Folgen verneinten.

Die Droge sei zum Tatzeitpunkt noch kein Thema gewesen, sagte der Vorsitzende. Es sei damals keineswegs allgemein bekannt gewesen, dass GBL so gefährlich sein könne. Der Beschuldigte habe zudem selbst eine hohe Dosis genommen und sei hospitalisiert worden.

Bei aller Tragik könne dem Beschuldigten strafrechtlich nicht angelastet werden, dass der Geschädigte freiwillig die Drogen zu sich genommen habe, fand das Gericht. (mw/sda)

Erstellt: 03.12.2012, 19:55 Uhr

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