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Über 600'000 Franken für Fluglärm

Aktualisiert am 09.11.2011 32 Kommentare

Weil sein Haus in Kloten durch den Fluglärm weniger wert ist, kann ein Liegenschaftenbesitzer mit einer hohen Entschädigungszahlung rechnen. Der Flughafen ist überrascht.

Licht am Horizont: Ein Hausbesitzer in der Ostschneise kann mit einer hohen Entschädigung für den Fluglärm rechnen.

Licht am Horizont: Ein Hausbesitzer in der Ostschneise kann mit einer hohen Entschädigung für den Fluglärm rechnen.
Bild: Keystone

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Aus der Region um den Flughafen Kloten sind 20'000 Entschädigungsbegehren von Liegenschaftenbesitzern hängig. Sie verlangen von der Flughafen Zürich AG Geld, weil sie der Meinung sind, ihre Grundstücke hätten durch den Fluglärm an Wert verloren. In einem Fall hat die Eidgenössische Schätzungskommission nun dem Besitzer eines Mehrfamilienhauses eine Entschädigung von 600'000 bis 700'000 Franken in Aussicht gestellt, wie der «Landbote» heute schreibt (Artikel online nicht verfügbar).

Anspruch auf das Geld habe der Besitzer, da das Achtparteienhaus in Kloten in nur 70 bis 80 Metern überflogen werde. Die Summe entspricht laut «Landboten» etwa 17 Prozent des Liegenschaftenwertes. Der Betroffene hat vor Gericht geltend gemacht, seine Immobilie sei nur mit tiefem Zins zu vermieten, obwohl die Mietpreise im Kanton stetig steigen.

Hausbau im Jahr 1994

Der Flughafen Zürich stellte sich zwar auf den Standpunkt, der Fluglärm sei 1994 grösser gewesen – damals wurde das Haus gebaut. Doch die Schätzungskommission geht den eigenen Berechnungen zufolge und Angesichts des Marktumfeldes trotzdem von einer Wertminderung aus.

Die Flughafen Zürich AG zeigte sich gemäss «Landboten» überrascht vom Urteil. Es könnte gravierende Folgen für das Unternehmen haben. Auch wenn nicht alle der 20'000 Entschädigungsbegehren die gleichen Chancen auf Erfolg haben, so rechnet die Firma mit Zahlungen von 740 Millionen Franken. Den konkreten Fall dürfte der Flughafen ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen. Derweilen beschäftigt sich die Schätzungskommission bis Mitte Dezember mit 28 weiteren Fällen von Einigungs- und Schätzungsverhandlungen.

Erstellt: 09.11.2011, 07:51 Uhr

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32 Kommentare

Thomas Fürst

09.11.2011, 08:13 Uhr
Melden 37 Empfehlung

Wieder einmal typisch: gleich nach bzw vor der Piste bauen, und dann über den Fluglärm klagen! Wie kann man nur so naiv sein? Trauriger ist nur noch, dass diese Kommison keinen Deut besser ist! Antworten


Michael Schönberger

09.11.2011, 08:20 Uhr
Melden 31 Empfehlung

Dieses Urteil ist lächerlich. 1994 gebaut, als der Fluglärm nachweislich grösser war und nun eine Entschädigung erhalten ist nicht nachvollziehbar. Die steigenden Mieten liegen am Markt und nicht in den Kosten. Wenn der Fluglärm abnähme und der Vermieter mehr Miete erzielen könnte, ginge der Mehrertrag auch nicht an den Flughafen. Kapital privatisiert Gewinn und schiebt Verlust ab... Antworten



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