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Radikaler Islamist darf nicht im Volkshaus predigen

Aktualisiert am 26.01.2010

Am 14. Februar plante der radikale Islamist Pierre Vogel in Zürich einen Auftritt. Jetzt hat die Volkshaus-Geschäftsleitung den Anlass abgesagt. Der Islamische Zentralrat verlangt Schadenersatz.

«Die Schweiz nach der Minarett-Initiative»: Darüber hätte Pierre Vogel am 14. Februar in Zürich sprechen wollen.

«Die Schweiz nach der Minarett-Initiative»: Darüber hätte Pierre Vogel am 14. Februar in Zürich sprechen wollen.

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Er gehört zu den umstrittensten Islamisten Deutschlands und ist spätestens seit der Minarett-Initiative auch in der Schweiz ein Begriff: Der ehemalige Profi-Boxer Pierre Vogel alias Abu Hamza. Als er Mitte Dezember auf dem Bundesplatz in Bern gegen Islamhetze protestieren wollte, belegten ihn die Schweizer Behörden mit einer Einreisesperre.

Am 14. Februar wollte er erneut in der Schweiz auftreten – und zwar im Zürcher Volkshaus, wie «20 Minuten» heute schreibt. Sein Thema: «Die Schweiz nach der Minarett-Initiative». Eingeladen hat ihn der islamische Zentralrat.

Nun hat sich der Stiftungsrat des Volkshauses dazu entschieden, die Veranstaltung abzublasen und den islamischen Zentralrat wieder auszuladen. Man habe erst heute Dienstagmorgen von den umstrittenen Teilnahme Vogels erfahren und gleich reagiert, erklärte Volkshaus-Geschäftsführer Marco Stella gegenüber Radio «Energy».

Kurzfristig keine Alternative zu Volkshaus

«Wir verhandeln mit dem Stiftungsrat, um einen Auftritt von Herrn Vogel doch noch zu ermöglichen», sagte Qaasim Illi, Mediensprecher des IZRS, am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Bleibe das Volkshaus bei seinem Entscheid, müsse der IZRS Vogel wieder ausladen, sagte Illi. «So kurzfristig wird es kaum möglich sein, einen anderen Veranstaltungsort zu finden.» Bleibe das Volkshaus bei seinem Entscheid, werde der IZRS Schadenersatz verlangen, ergänzte Illi. (fsc/sda)

Erstellt: 26.01.2010, 12:18 Uhr

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