Umstrittener Seeuferweg, ungeliebte Kiesgruben und Deponien

Der Kantonsrat entscheidet heute und morgen in einer Monsterdebatte über den Richtplan.

Der Seeuferweg in Küsnacht an der Goldküste endet abrupt bei Privatvillen mit Seeanstoss.

Sophie Stieger

Was der Richtplan richtet

Der Kanton Zürich umfasst eine Fläche von 1728,8 Quadratkilometern. Der Richtplan hat die Aufgabe, festzuhalten, wie diese begrenzte Fläche multifunktional genutzt werden kann – und darf. Dabei müssen die Interessen der Gesellschaft, der Wirtschaft und des Naturschutzes gegeneinander abgewogen werden. Der Plan hat einen Planungshorizont von 25 Jahren.

Die Eintragungen im Richtplan sind behördenverbindlich. Das heisst, alle politischen Instanzen müssen sich daran halten. Der Bund muss den Richtplan genehmigen, danach aber kann selbst er sich nicht unter Berufung auf übergeordnete Interessen über ihn hinwegsetzen. Das räumt dem Kanton eine gewisse Möglichkeit ein, den Bund zu steuern. Die abschliessende Entscheidung über die Richtplaneintragungen liegt im Kanton Zürich beim Kantonsrat. Es gibt darüber keine Volksabstimmung. In andern Kantonen, so beispielsweise in Bern oder Graubünden, setzt der Regierungsrat den Richtplan in eigener Kompetenz fest, was die Gefahr mindert, dass lokale Interessen übermässig gewichtet werden. In weiteren Kantonen kann der Kantonsrat lediglich den Richtplan als Ganzes genehmigen oder ablehnen und nicht, wie in Zürich, über jeden Passus einzeln entscheiden.

Der Richtplan des Kantons Zürich ist seit dem 31. Januar 1995 in Kraft. Er umfasst in der Hauptsache die Kapitel Siedlungen, Landschaft, Verkehr, Versorgung/Entsorgung sowie Öffentliche Bauten und Anlagen. Seither hat es verschiedene Teilrevisionen gegeben, so wurde beispielsweise Anfang 2007 in einer dreissig Stunden dauernden Debatte der grosse Brocken «Verkehr» überarbeitet. Heute und morgen wird über die Revision der Kapitel «Landschaft» und «Versorgung, Entsorgung» entschieden. Als Nächstes steht die Teilrevision Uto Kulm an. (net)


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Wir darf und wie soll sich die Landschaft des Kantons Zürich verändern? Vor dieser Frage steht der Kantonsrat heute Montag und morgen, denn es steht eine Richtplanrevision an. Im Fokus stehen die Gewässer. Weiter legt das Parlament fest, wie sich der Kanton in den nächsten Jahrzehnten mit Wasser, Energie, Kies und Ton versorgt und den produzierten Abfall entsorgt. Folgende Themen werden zu reden geben:

  • Zürichseeufer: Anfänglich wollte der Regierungsrat im Richtplan festhalten, dass die öffentlich zugänglichen Flächen am Ufer des Zürichsees auszudehnen seien und ein durchgehender Weg «direkt am See» entstehen soll. Dieser Vorschlag wurde von bürgerlicher Seite arg zerzaust, da er Eingriffe ins Privateigentum impliziert. Rund fünfzig Prozent des Seeufers (32 km) sind in Privatbesitz. Prompt krebste die Regierung zurück. In der Vorlage, die sie der Kommission für Planung und Bau unterbreitete, war von einem Seeuferweg keine Rede mehr, was wiederum bei den Linken nicht gut ankam. Der Kompromissvorschlag lautet nun, es soll ein durchgängiger Uferweg «möglichst nahe am See» entstehen. Es ist aber ein Minderheitsantrag angemeldet, den Uferweg gänzlich aus dem Richtplan zu streichen. Naturschutzorganisation erfüllt die Willenserklärung, die öffentlich zugänglichen Seeuferbereiche zu mehren, mit Sorge. Sie verlangen, dass die Anliegen des Naturschutzes gegenüber der Erholung stärker gewichtet werden.

  • Renaturierung der Flüsse: Der Richtplan hält fest, dass die Renaturierung der Gewässer zu fördern sei. Dabei sollen vorab jene Bäche und Flüsse aufgewertet werden, bei denen der Nutzen für die Ökologie und für Erholungssuchende am grössten ist. Als wichtige Massnahme gilt, die zugeschütteten Bäche wieder offenzulegen (Ausdohlung).

  • Stellenwert der Landwirtschaft: Vertreter der Landwirtschaft kritisieren, dass der Richtplan bei der Behandlung von Gewässern, aber auch bei den Standorten von Kiesgruben oder Deponien den Bedürfnissen der Landwirtschaft zu wenig Rechnung trage. So sollen keine Bäche ausgedohlt werden, wenn dadurch die Bewirtschaftung von Fruchtfolgeflächen betroffen ist. Der Bund schreibt Zürich vor, 44'400 Hektar ackerfähiges Kulturland zu sichern. Der Richtplan hält daher fest, dass Umnutzungen, die landwirtschaftlichen Boden irreversibel zerstören, nur zulässig sind, wenn die Flächen kompensiert werden. Auch sollen jene Standorte, wo Material abgebaut oder deponiert wurde, nach der Nutzung wieder so gutes Land hergeben wie zuvor. Sein ökologischer Wert soll möglichst erhöht werden.

  • Standort von Kiesgruben: Zürich verfügt über Kies-, Sand-, Ton- und Natursteinvorkommen. Im Richtplan werden insgesamt Gebiete mit einem Abbauvolumen von 100 Millionen Kubikmeter festgelegt, die bei Bedarf genutzt werden können. Damit kann der Kies- und Tonbedarf für mehr als vierzig Jahre gedeckt werden. Auf neue, grössere Abbaugebiete im Wald wird mit wenigen Ausnahmen verzichtet. Auf Kantonsgebiet werden mehr als fünfzig Abbaugebiete bezeichnet. Stark umstrittene Standorte sind in Uster die Näniker Hard, in Glattfelden die Standorte Schwarzrüti, Wurzen und Gässli sowie die geplante Kiesgrube in Lindau/Tagelswangen, wo sich eine IG Kiesgrube mit Händen und Füssen gegen das geplante Abbaugebiet wehrt und bereits mit dem Rechtsweg droht.

  • Bahntransport: Neue, grössere Abbaugebiete sind grundsätzlich nur dort vorgesehen, wo ein Bahnanschluss vorhanden ist oder dessen Neubau realistisch ist. Der Richtplan hält fest, dass mindestens 35 Prozent der abgebauten und abzulagernden Menge mit der Bahn oder im kombinierten Ladungsverkehr transportiert werden müssen. Das ist den einen zu viel, den andern zu wenig. Ein Minderheitsantrag verlangt, den Bahnanteil schrittweise von 35 auf 45 Prozent zu erhöhen. Andere wendeten ein, dass diese Klausel ein Eingriff in die Freiheitsrechte des Betreibers sei.

  • Zuschüttung: Landschaftsschutz, Landwirtschaft und Naturschutz melden unterschiedliche Bedürfnisse an, wie mit ausgedienten Kiesgruben – und auch Deponien – umzugehen sei. Rein optisch, aber auch im Interesse der Bauern sollten solche Flächen möglichst schnell zudeckt werden. Der Naturschutz jedoch hält fest, dass solche Orte wichtige Ruderalflächen und Rückzugsgebiete für bedrohte Tiere und Pflanzen bilden. Festgehalten wird nun, dass die Gesamtfläche der offenen Gruben im Kanton stabil bleiben soll.

  • Standort von Deponien: Von den jährlich im Kanton Zürich anfallenden vier Millionen Tonnen Abfällen werden heute noch 600'000 Tonnen auf Deponien gelagert. Der Kanton will Deponieabfälle um ein Drittel reduzieren und geht davon aus, dass innert der nächsten dreissig Jahre etwa ein Drittel der geplanten Deponiestandorte realisiert wird. Der Richtplan sieht zusätzlich zu den bestehenden neun Deponien sechzehn weitere vor. Davon sind einige stark umstritten. Minderheitsanträge zur Streichung liegen vor für die Deponie Längiberg in Horgen, für Neubüel und Luggenbüel in Wädenswil, Lehrüti in Gossau/Egg, das Tägernauer Holz in Grüningen/Gossau, Goldbach in Rüti und Feldmoos in Niederhasli. Für jene Regionen, in denen auf kleinen Regionen mehrere Deponien eingetragen sind, gilt, dass maximal ein Betrieb pro Deponietyp in Betrieb sein darf.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 23.11.2009, 04:00 Uhr

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