Zürich
«Unglücklicher Zwischenfall» im Unispital kostet Millionen
Von Susanne Anderegg. Aktualisiert am 31.08.2011 19 Kommentare
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1999 ist im Zürcher Unispital ein Patient zu Schaden gekommen. Weshalb die Person im Spital war, wie alt sie ist, welcher Arzt sie behandelt hat, was passiert ist: Das alles ist nicht öffentlich bekannt. Roger Keller, der Sprecher der Finanzdirektion, sagt lediglich: «Es war ein unglücklicher Zwischenfall.» Die Finanzdirektion ist involviert, weil die Versicherungsdeckung des Spitals von drei Millionen Franken in diesem Fall nicht ausreichte. Ende Jahr werde die Summe voraussichtlich aufgebraucht sein, sagt Keller. Danach muss der Staat als Besitzer des Unispitals zahlen.
«Aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Geschädigten und der allgemeinen Lebenserwartung zeichnet sich ab, dass über die Versicherungsleistung hinaus voraussichtlich noch 3,5 Millionen Franken aufgebracht werden müssen», heisst es in einer Pressemitteilung des Regierungsrates. Er beantragt dem Kantonsrat, einen entsprechenden Nachtragskredit zu bewilligen. Dabei handelt es sich um eine Rückstellung; ob der Betrag vollständig gebraucht wird oder umgekehrt vielleicht auch nicht ausreicht, hängt davon ab, wie alt die betroffene Person wird.
Teure Pflege und Lohnausfall
Zusammengerechnet beläuft sich der finanzielle Schaden, den der «unglückliche Zwischenfall» verursacht hat, also auf 6,5 Millionen Franken. Wie kommt diese enorme Summe zustande? Keller darf dazu aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nichts sagen. Erika Ziltener, die Präsidentin der Patientenstelle, kennt den konkreten Fall zwar nicht, hat aber Erfahrung mit Haftpflichtfällen. Sie nennt drei Komponenten einer Zahlung: Wenn jemand rund um die Uhr eine aufwendige Pflege braucht, kann das pro Jahr über 200 000 Franken kosten. Wenn jemand eine gut bezahlte Arbeit hatte und allein für eine mehrköpfige Familie aufkam, liegt der Erwerbsausfall in sechsstelliger Höhe. Dazu kommt eine Genugtuung, die je nach Verschulden des Spitals grösser oder kleiner ist.
Das Unispital zahlt laut Angaben der Finanzdirektion eine Haftpflichtprämie von 2,2 Millionen pro Jahr sowie zusätzlich 4,4 Millionen Franken in ein Depot. Im Schadensfall hat das Spital einen Selbstbehalt von 70 Prozent, den es aus diesem Depot zahlt. Laut Keller ist es «äusserst selten», dass ein Haftpflichtfall die 3-Millionen-Grenze übersteigt und der weitere Schaden aus der Staatskasse berappt werden muss. Nach 1999 sei dies nur noch einmal vorgekommen. Nicht im Unispital, sondern in einem anderen kantonalen Gesundheitsbetrieb.
Zahl der Haftpflichtfälle rückläufig
Keller kann sogar etwas Positives vermelden: «Die Zahl der Haftpflichtfälle im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren rückläufig.» Er führt das auf die höheren Sicherheitsstandards zurück. In den Kantonsspitälern (Uni und Winterthur) und in den kantonalen psychiatrischen Kliniken gebe es jährlich zwischen 100 und 150 Haftpflichtfälle. Darunter seien viele kleinere Schäden wie etwa eine verlorene Zahnprothese.
Aus Sicht von Erika Ziltener fällt die Bilanz allerdings weniger positiv aus. Sie stellt fest, dass weiterhin viele Fehler passieren, die vermeidbar wären. Besonders im Visier hat die Patientenvertreterin die Spitalinfektionen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 31.08.2011, 07:26 Uhr
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19 Kommentare
Tolle Informationspolitik - wie in einer Diktatur.. "Der Staat" soll zahlen. Das ist kein anonymes Gebilde - das sind die Steuerzahler. Und die, die das berappen sollen, erfahren wieder einmal gar nichts. Und da hiess es in der Schule doch immer, dass die Schweiz hinsichtlich Beteiligung der Bürger am Staatswesen vorbildlich sei! Antworten
Hoffentlich ist jedem klar, was diese enorme Summe auch bedeutet. Nämlich ein Leben, das kaum mehr als solches bezeichnet werden kann, weil es zum totalen Pflegefall geworden ist. Und zur jahrzehntelangen Belastung für das Familienumfeld. Und noch etwas: dieser Millionenbetrag bedeutet zwar leben für die Angehörigen, aber nur würdevolles Warten auf den Tod für den Geschädigten. Antworten
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