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Uni-Rektor Fischer: «Ich hatte kein Recht zum Eingreifen»

Von René Staubli. Aktualisiert am 06.12.2010 5 Kommentare

Nach den schweren Vorwürfen des Nationalfonds an die Universität und das Uni-Spital wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens grenzt sich Uni-Rektor Andreas Fischer von der Spitaldirektion ab.

Wusste von nichts: Uni-Rektor Andreas Fischer.

Wusste von nichts: Uni-Rektor Andreas Fischer.
Bild: Sabina Bobst

«Ein unwürdiges Schwarzpeterspiel»

Alt-Nationalrat Hans Widmers vergebliche Mission

Zürich/Luzern/Bern – Der Luzerner Hans Widmer politisierte für die SP bis letzten Mai im Nationalrat. Er war unter anderem Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Widmer erfuhr vor zwei Jahren vom Fall S. am Uni-Spital. Er kontaktierte die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP), mit der er gut bekannt ist, und wies sie auf die Brisanz der Vorgänge hin. Er habe zu ihr gesagt: «Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Reputation der Universität.» Aeppli habe erwidert: «Mach dir keine Sorgen, ich gehe der Sache nach und werde dich auf dem Laufenden halten.» Dies geschah nicht.

Als der Fall S. immer weiter eskalierte, wandte sich Widmer brieflich an Peter Hasler, den Präsidenten des Spitalrats. Dieser bedeutete ihm, dass für den Bereich Forschung und Lehre nicht das Uni-Spital, sondern die Universität zuständig sei. Widmer kontaktierte die CVP-Nationalrätin Kathy Riklin, die Mitglied des Universitätsrats ist. Er wandte sich dann an das Hochschulamt des Kantons Zürich und Mitte April 2009 schliesslich an Rektor Andreas Fischer. Diesem schickte er ein Dossier. Fischer schrieb Widmer am 21. April 2009: «Ich hatte von diesem Fall bisher überhaupt keine Kenntnis und muss(te) mich zuerst kundig machen.» Wenn Fischer die Wahrheit sagt, ist er von seiner politischen Vorgesetzten Aeppli nie auf den Fall S. angesprochen worden.

Erst als Widmer den Präsidenten des Forschungsrats des Nationalfonds, Dieter Imboden, ansprach, kam Bewegung in die Sache. Die Universität und danach der Nationalfonds leiteten eine Untersuchung ein. Letztere kam zum Schluss, die Forschungstätigkeit von Projektleiter S. sei «umfassend geschädigt und behindert» worden. Dafür trügen die Führungspersonen von Uni-Leitung und die Spitaldirektion die Verantwortung. Der Uni-Bericht bleibt unter Verschluss.

Widmer sagt, die Struktur der medizinischen Forschungstätigkeit bei Uni und Uni-Spital könne solche Fälle von Mobbing begünstigen (siehe Organigramm). Er kritisiert, dass nun niemand die Verantwortung übernehme: «Das ist ein Schwarzpeterspiel, bei dem die Reputation der Uni und des Uni-Spitals schweren Schaden erleiden.» Ihn empören die «menschenunwürdige Behandlung» von Projektleiter S. «und dass bislang keine ausreichenden Anstrengungen unternommen worden sind, um diesen Fall angemessen beizulegen».(res)

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Die Vorwürfe des Schweizerischen Nationalfonds sind happig: Die Zürcher Universität und das Uni-Spital hätten sich wissenschaftlichen Fehlverhaltens schuldig gemacht und eine umfassende Schädigung und Behinderung der Forschungstätigkeit eines Projektleiters zu verantworten; dabei hätten sie die Regeln der wissenschaftlichen Integrität gebrochen, die Interessen von Doktorierenden geschädigt und die Publikation von Forschungsergebnissen behindert.

Uni-Rektor Andreas Fischer nahm am Wochenende zu den Vorwürfen Stellung. «Ich akzeptiere, dass wir diesen Fall haben», sagte Fischer, «bedaure aber die Schärfe und die Verallgemeinerung, welche im Bericht des Nationalfonds zum Ausdruck kommen.» Beim Fall S. handle es sich um einen Einzelfall. Er sei «nicht repräsentativ für die Forschungskultur und den Umgang mit Forschungsgeldern an der Universität Zürich». Fischer sagt: «Sie finden keinen zweiten Fall dieser Art.»

Arbeitsklima massiv gestört

Projektleiter S. war in leitender Funktion am Uni-Spital angestellt, wo er zwei Forschungsprojekte des Nationalfonds betreute, an welchen insgesamt 16 Doktoranden mitarbeiteten. Er ist Titularprofessor der Universität Zürich und ein international renommierter Wissenschafter. Anfang 2008 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und einem neuen Vorgesetzten, die eskalierten. Erst auf Druck des kantonalen Ombudsmanns leitete die Spitaldirektion eine Administrativuntersuchung gegen den Vorgesetzten ein.

Noch ehe das Untersuchungsergebnis feststand, wurde S. entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Ombudsmanns seines Amtes enthoben. Die Spitaldirektion sagt: S. habe schon seit Jahren Schwierigkeiten mit Vorgesetzten gehabt. Das Arbeitsklima sei massiv gestört gewesen. Die Untersuchung habe die Mobbingvorwürfe nicht erhärtet.

Die Spitaldirektion verunmöglichte S. den Zugang zu seinen Forschungsergebnissen und Doktoranden. Auf Geheiss von Gregor Zünd, Direktor Lehre und Forschung, wurden Rechnungen aus den Jahren 2008 und 2009 für die Projekte beglichen – obwohl nur S. eine Zugriffsberechtigung auf das Konto hatte. Mitte April 2009 hatte ihm Klaus Grätz, Dekan der medizinischen Fakultät, noch schriftlich zugesichert, er könne seine Doktoranden, «wie dies eindringlich auch von diesen gewünscht wird», weiter betreuen und seine «bisher sehr erfolgreiche Tätigkeit fortsetzen», sobald «rechtlich alles geklärt sei». Doch das war nicht der Fall. Zermürbt kündigte S. im Mai 2009 mit der Begründung, die Forschung werde ihm durch die Restriktionen verunmöglicht. Darauf wurde er von der Spitaldirektion freigestellt.

Eine Flut von Urteilen

Später stellte der Spitalrat fest, die Amtsenthebung von S. durch die Spitaldirektion sei zu Unrecht erfolgt. Auf die Frage, welche Konsequenzen sie daraus gezogen habe, sagt die Spitaldirektion heute: «Wir nehmen die Beurteilung des Spitalrats zur Kenntnis.» Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, es liege eine Verletzung der Urheberrechte und eine sehr schwere Verletzung der Forschungsfreiheit vor; die Freistellung sei rechtswidrig erfolgt. Schliesslich untersuchte der Nationalfonds den Fall und kam zum erwähnten Verdikt.

Obwohl die Forschungsgelder des Nationalfonds über die Universität laufen und S. Titularprofessor der Universität ist, sagte Rektor Fischer am Samstag, er habe «bis April 2009 nichts gewusst». Er habe durch Alt-Nationalrat Hans Widmer vom Fall erfahren. Danach habe er sich bei der Spitaldirektion erkundigt und von Gregor Zünd folgenden Bescheid erhalten: Es handle sich um einen Personalkonflikt am Uni-Spital, der mit der Universität nichts zu tun habe. Die Weiterführung der Projekte sei gewährleistet, ebenso die Betreuung der 16 Doktoranden.

Prorektor war informiert

«Ich wusste und weiss heute noch nicht, wie es zur Freistellung kam», betont Fischer. Er wisse bis heute auch nichts von den Urteilen des Verwaltungsgerichts, nichts von den Interventionen des Ombudsmanns und auch nichts vom Entscheid des Spitalrats, der die Amtsenthebung von S. als unrechtmässig beurteilte: «Der ganze Fall ist von A bis Z ausserhalb der Universität passiert.» Man müsse sehen, dass es sich um zwei verschiedene Organisationen und selbstständige Anstalten handle: «Ich hatte kein Recht zum Eingreifen.»

Stimmt es, dass die Spitaldirektion Rektor Fischer nie umfassend über den Fall S. informiert hat? «Der damalige Prorektor Heini Murer war von Beginn an informiert», sagt Spitalsprecherin Petra Seeburger. Der Empfehlung des Nationalfonds, S. den Wiedereinstieg zu ermöglichen, sei die Uni nachgekommen, sagt Fischer. Dies obwohl S. beim Uni-Spital angestellt gewesen sei und die Universität ihm gegenüber keine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gehabt hätte: «Wir haben ihm eine auf zwei Jahre befristete Stelle und Räumlichkeiten angeboten, damit er sein Projekt weiterführen kann.» Doch S. habe das Angebot als «absolut ungenügend» zurückgewiesen.

«Interne Angelegenheit»

«Das Angebot war keinesfalls ausreichend, um die Nationalfondsprojekte weiterführen zu können, weil ihm das nötige Personal und die entsprechenden Labors nicht verbindlich zugesichert wurden», sagt der Luzerner Alt-Nationalrat Hans Widmer, der S. seit zwei Jahren unterstützt. Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) will sich zum Fall nicht äussern: «Das ist eine interne Angelegenheit der Universität», sagt ihr Sprecher. Der Universitätsrat könne sich mit der dort hängigen Aufsichtsbeschwerde erst befassen, wenn die Angelegenheit universitätsintern abgeschlossen sei.

Die Forderungen des Nationalfonds habe man erfüllt, sagt Fischer: «Wir haben einen Vertrag unterschrieben, der die Zusammenarbeit zwischen Universität und Uni-Spital bei medizinischen Forschungsvorhaben klar regelt.» Auch wolle man «längerfristig über das Verhältnis zwischen Universität und Uni-Spital nachdenken». Das habe aber nichts mit dem Fall S. zu tun. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 05.12.2010, 23:27 Uhr

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5 Kommentare

Fritz Berger

06.12.2010, 08:26 Uhr
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Das ist nicht das erste Mal an der Universität Zürich, dass solche Angelegenheiten verwischt werden. Bitte dringend auch um Wikileaks – vollständige Transparenz – an der Akademie! Antworten


Andreas Zimmermann

06.12.2010, 07:56 Uhr
Melden

Herr Fischer bestätigt, dass er nicht weiss was in der Universität geschieht. Er scheint sich auch davor zu scheuen, die Integrität der Forschung zu sichern. Verurteilungen sind dem Spitalrat keine Massnahmen wert, er nimmt zur Kenntnis. Herr Fischer, sind sie der richtige für Ihr Amt, ist die Spitalleitung in der Lage die Interessen der Forschung sicherzustellen? Das Beispiel belegt, nein. Antworten



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