Zürich
Vater erschossen: Freispruch für Tochter rechtskräftig
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Nachdem die junge Frau 2009 ihren aggressiven Vater erschossen hatte, wurde sie der vorsätzlichen Tötung angeklagt. Das Bezirksgericht Horgen sprach sie frei, doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes zurückgezogen.
Das Tötungsdelikt wird damit nicht wie vorgesehen Mitte Dezember am Zürcher Obergericht neu verhandelt. Dies teilte das Obergericht am Montag mit. Die junge Frau ist damit vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung definitiv freigesprochen. Sie erhält somit auch die 30'000 Franken, die ihr vom Gericht als Schadenersatz- und Genugtuungszahlung zugesprochen wurden.
Das Bezirksgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die junge Frau in einer Notwehrsituation gehandelt hatte. Die Abwehr mit einer Waffe sei «angemessen und verhältnismässig» gewesen. Beim Vater handelte es sich um einen 150 Kilogramm schweren Kraftsportler, der als aggressiv und streitsüchtig galt.
«Ein Blick wie ein Tier»
Am 1. Oktober 2009 war der Mann bei einer lautstarken Auseinandersetzung mit seiner damals 22-jährigen Tochter handgreiflich geworden und hatte sie leicht verletzt. Die Frau sagte aus, dass er «Ich bringe dich um!» geschrien habe und mit einem «Blick wie ein Tier» in ihr Zimmer gerannt sei.
Weil sie keine Fluchtmöglichkeit gesehen hatte, schoss sie mit einem Revolver viermal auf ihren Vater. Danach flüchtete die junge Frau panikartig zu einer Freundin und wurde dort kurz darauf verhaftet. Der Vater starb noch in der Wohnung. Die Waffe wurde zwei Tage später gefunden.
Die Tochter hatte die Waffe fünf Monate vor der Tat legal in einem Waffengeschäft gekauft, weil sie sich in einen Eifersuchtswahn gesteigert hatte und einer Nebenbuhlerin mit einer Waffe drohen wollte. (ep/sda)
Erstellt: 03.12.2012, 11:00 Uhr
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